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Bausparvertrag – Bausparen lässt sich vielseitig nutzen

Bausparvertrag – Bausparen lässt sich vielseitig nutzen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Einen Bausparvertrag können Sie später unter Umständen als Eigenkapital- und Darlehensbaustein in die Immobilienfinanzierung mit einbringen.
  • Ein Bausparvertrag ist ideal, um Vermögenswirksame Leistungen (VL), die Eigenheimzulage oder die erhöhte Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage anzulegen.
  • Fließen in den Bausparvertrag Förderungen ein, die an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden sind, muss das Geld entsprechend eingesetzt werden.
  • Die Tarife für einen Bausparvertrag unterscheiden sich je nach Anbieter, daher ist ein Vergleich ratsam.

Was ist ein Bausparvertrag?

Ein Bausparvertrag kombiniert einen Sparvertrag mit einer Darlehensoption.

  • Bei einem Bausparvertrag vereinbaren Sie mit der Bausparkasse die sogenannte Bausparsumme (beispielsweise 20.000 Euro). Das ist die Bausparsumme, die Ihnen am Ende in Form von Guthaben und Bauspardarlehen zur Verfügung steht.
  • In der Ansparphase sparen Sie jeden Monat einen festen Betrag. Sie sind völlig flexibel bei der Änderung der Sparrate und bei Sonderzahlungen
  • Haben Sie je nach Tarif und Anbieter in der Regel 40 bis 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme angespart, wird der Vertrag zuteilungsreif und der Anspruch auf das Bauspardarlehen entsteht. Das bedeutet, ab jetzt ist es möglich, das Darlehen zu beantragen.

Ein Bausparvertrag bietet viel Planungssicherheit. Denn bereits bei Vertragsabschluss stehen die Zinsen fest, die Sie auf Ihr erspartes Guthaben erhalten und die, die für das Bauspardarlehen fällig werden. Im Prinzip setzt der Bausparvertrag auf gemeinsames Sparen. Alle Bausparer zahlen in einen großen Topf ein. So kommt schneller eine hohe Summe zusammen, als wenn jeder selbst spart. Ist genug Kapital zusammengekommen, erhalten die Ersten ihr Bauspardarlehen, während die anderen noch einzahlen. So bauen am Ende alle schneller.

Welche Vorteile bietet ein Bausparvertrag?

Ein Bausparvertrag ist sehr flexibel einsetzbar. Hier erfahren Sie mehr über die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten, die ein Bausparvertrag bietet.

Der Bausparvertrag als „Spardose“ für die Vermögenswirksamen Leistungen

Viele Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitern bis zu 40 Euro Vermögenswirksame Leistungen (VL). Diese Zuwendung erhalten Sie aber nur, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber einen Sparvertrag vorlegen, der für VL zugelassen ist. Der Bausparvertrag gehört dazu und ist eine interessante Alternative zum Sparvertrag. Nach sieben Jahren lassen Sie sich das angesparte Kapital auszahlen, sofern der Bausparvertrag zuteilungsreif geworden ist. Die Verwendung des angesparten Guthabens steht Ihnen in gewissen Konstellationen frei. Sie müssen es um die Wohnungsbauprämie zu erhalten für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen. (Ausnahme: junge Sparer bis 25 Jahre)

Wann gilt Bausparen als Eigenkapital für die Baufinanzierung?

Das Guthaben in einem Bausparvertrag erkennen Banken bei der Baufinanzierung als Eigenkapital an. Damit der Bauvertrag zuteilungsreif ist, müssen Sie das Mindestsparguthaben angespart haben und die Mindestansparzeit erfüllt haben. Das Bauspardarlehen trägt die Bausparkasse auch nicht zwingend in den ersten Rang des Grundbuchs ein, diesen Platz erhält üblicherweise die Bank, die die restliche Baufinanzierung trägt.

Was gilt für den Bausparvertrag bei der Arbeitnehmersparzulage?

Der Staat fördert das Sparen bei niedrigem Einkommen mit Zulagen. Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Bausparer, deren Einkommen nicht über 17.900 Euro pro Jahr liegt (Ehepaare 35.800 Euro). Die Arbeitnehmersparzulage beträgt bei einem Bausparvertrag neun Prozent des maximal förderfähigen Sparbeitrags. Der liegt bei 470 Euro bei Singles und 940 Euro bei Ehepaaren. Die Förderung beläuft sich dann auf 43 Euro (bei Paaren auf 86 Euro).

Passt der Bausparvertrag zur Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie erhalten Singles mit einem zu versteuernden Einkommen unter 35.000 Euro, für Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Um die Förderung zu erhalten, zahlen Bausparer mindestens 50 Euro pro Jahr in den Vertrag ein. Vermögenswirksame Leistungen oder die Arbeitnehmersparzulage akzeptiert der Staat nicht. Die Förderung beträgt maximal 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Paare. Das angesparte Kapital muss wohnwirtschaftlich genutzt werden.

Ist Wohn-Riester über einen Bausparvertrag möglich?

Der Bausparvertrag gehört zu den besonders beliebten Formen von Wohn- Riester . Sie als Bausparer erhalten in diesem Fall die Zulagen für sich und Ihre Kinder als Förderung vom Staat in den Bausparvertrag eingezahlt. Ihre eigenen Einzahlungen bis zu 2.100 Euro in den Bausparvertrag setzen Sie als Sonderausgaben steuermindernd ab. So finanzieren Sie schnell Ihr Eigenheim. Als wohnwirtschaftliche Verwendung im Sinne von Wohn-Riester zählen:

  • Bau oder Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
  • altersgerechter Umbau einer bereits vorhandenen eigenen Immobilie
  • Erwerb von Pflichtanteilen an einer Wohnungsgenossenschaft
  • Kauf eines Dauerwohnrechts in einem Senioren- oder Pflegeheim

Den Bausparvertrag geschickt nutzen

Zu Unrecht gilt der Bausparvertrag in Zeiten niedriger Spar- und Darlehenszinsen als unattraktiv. Denn wenn Sie als Bausparer geschickt agieren, gleichen die Vermögenswirksamen Leistungen und die staatliche Förderung den Zinssatz aus. Wichtig: Mit keinem anderen Produkt können Sie sich bereits heute die historisch niedrigen Zinsen garantiert sichern! Ihr MLP Berater zeigen Ihnen gerne auf, welcher Bausparvertrag zu Ihnen passt. Die verschiedenen Bausparkassen und Tarife ermöglichen einen großen Gestaltungsspielraum.

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