Ab einem Alter von 55 Jahren erhalten Versicherte statt der Renteninformation die Rentenauskunft von der Deutschen Rentenversicherung. Diese ausführlichere Übersicht bekommen Sie nun alle drei Jahre, bis Sie Ihre gesetzliche Rente beantragen.
Ab einem Alter von 55 Jahren erhalten Versicherte statt der Renteninformation die Rentenauskunft von der Deutschen Rentenversicherung. Diese ausführlichere Übersicht bekommen Sie nun alle drei Jahre, bis Sie Ihre gesetzliche Rente beantragen.
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Tipp: Sie können bereits jetzt den bisherigen Versicherungsverlauf überprüfen. Stellen Sie Unstimmigkeiten fest, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung und verlangen Sie eine sogenannte Kontenklärung. So können frühzeitig Fehler im Rentenbescheid vermieden werden.