Ob Ski oder Snowboard: Der Spaß lässt sich noch beruhigter genießen, wenn man den passenden Schutz im Gepäck hat. Welche Risikoabsicherung sich für die Berge eignet, da sind sich viele Wintersportlerinnen und -sportler häufig unsicher. Unser Überblick zeigt, was zu beachten ist, besonders wenn es zum Urlaub ins Ausland geht.
Vor allem fürs entferntere Ausland: Krankenversicherung überprüfen
Wer seinen Winterurlaub außerhalb Europas verbringt, sollte eine
Auslandskrankenversicherung
haben. Sie übernimmt die Kosten bei Krankheit im Ausland sowie für den gegebenenfalls medizinisch notwendigen Rücktransport in die Heimat. Innerhalb der EU oder in Staaten, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse zwar die Versorgungskosten, allerdings kommt diese nur für die Leistungen auf, die im jeweiligen Land üblich sind. Und diese können je nach Aufenthaltsort von dem hierzulande gewährten und gewohnten Standard abweichen.
Doch nicht nur für gesetzlich Versicherte ist eine Auslandskrankenversicherung ratsam. Je nach Tarif genießen privat Krankenversicherte im Ausland zwar einen umfangreicheren Schutz, aber auch sie profitieren von einer Auslandskrankenversicherung. Privat Versicherte schonen so bei einer Behandlung im Ausland den Selbstbehalt und ihre Beitragsrückerstattung. Passender Zusatzschutz lässt sich online mit wenigen Klicks beispielsweise
direkt über MLP
abschließen.
Unfallversicherung: „Eigenbewegung“ einschließen
Ein Sturz ist schnell passiert, vor allem auf viel befahrenen Pisten. Für die unmittelbaren Folgen von Verletzungen kommt zwar die Krankenversicherung auf, aber die Kosten der Bergung und eventuelle Langzeitschäden sind hier nicht mit eingeschlossen. Eine private
Unfallversicherung
greift, wenn die Verletzungen dauerhaft sind, beispielsweise eine Kniegelenkversteifung.
Viele Sportler denken, sie seien durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Ein Missverständnis, denn diese deckt Unfälle, die im Urlaub oder der Freizeit passieren, nicht ab. Wer über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachdenkt, sollte unbedingt auch die Kostenübernahme bei Verletzungen durch sogenannte „Eigenbewegung“ in den Vertrag aufnehmen lassen. Ansonsten ist beispielsweise ein beim Skifahren erlittener Kreuzbandriss nicht abgedeckt.
Haftpflichtversicherung zahlt bei Fahrlässigkeit
Nicht nur für Wintersportler unverzichtbar: die
private Haftpflichtversicherung
. Bei einem unbeabsichtigt zugefügten Schaden, etwa durch Zusammenstoß auf der Piste, springt die Haftpflichtversicherung des Verursachers ein und übernimmt die Kosten des Geschädigten. Für Ski- und Snowboardfahrer wird diese Absicherung vor allem bei größeren Schäden relevant. Ist nach dem Zusammenstoß der Geschädigte so schwer verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, können die Kosten für dessen Verdienstausfall oder Reha-Maßnahmen schnell die eigenen finanziellen Grenzen erreichen. Die Privathaftpflicht kommt hierfür auf.
Diebstahlversicherung – nur, wenn die Details stimmen
Bei solchen Policen, die Händler gerne direkt beim Kauf einer Skiausrüstung mit anbieten, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher genau hinsehen. Dieser Schutz ist meist zeitlich begrenzt und gilt nicht für die Abend- und Nachtzeiten. Dann muss die Ausrüstung ortsgebunden eingeschlossen werden.. Außerdem handelt es sich in der Regel um eine sogenannte Zeitwertversicherung. Die Höchstentschädigung sinkt im Schadenfall mit zunehmenden Alter der Ausrüstung. Somit lohnt sich die Police – wenn überhaupt – eher bei brandneuen Brettern.
Reiserücktrittversicherung – im Einzelfall sinnvoll
Über den Abschluss dieser Police sollte vor allem nachdenken, wer seine Reise weit im Voraus gebucht hat oder einen teuren Trip zum Beispiel in die US-amerikanischen oder kanadischen Rockies bucht. Aber auch bei Familien mit kleinen Kindern kann sie für Entspannung sorgen.
Reiseunfall-, Reisehaftpflicht und Reiserechtsschutzversicherung – meist überflüssig
Diese Kandidaten sind in der Regel überflüssig, weil die allgemeine Haftpflicht-, Unfall-, oder Rechtsschutzpolice auch im Urlaub schützt. Bei Ferienhäusern ist eine gesonderte Haftpflichtversicherung zudem oft im Mietpreis enthalten.