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Hagelschaden – hoffentlich gut versichert

Hagelschaden – hoffentlich gut versichert

Das Wichtigste zum Hagelschaden in Kürze:

  • Hagel verursacht große Schäden an Autos (z.B. Dellen) und Gebäuden.
  • Verschiedene Versicherungen können für einen Hagelschaden aufkommen.
  • Autos sind über die Teilkaskoversicherung gegen Hagelschaden versichert, Gebäude über die Wohngebäudeversicherung.
  • Unter Umständen ersetzt auch die Hausratversicherung Schäden durch Hagel.

Was ist ein typischer Hagelschaden?

Wetterereignisse mit tischtennis- oder gar faustgroßen Hagelkörnern treten immer wieder auf. Die Schäden nach einem solchen Niederschlag sind nicht selten enorm: Häufig kommt es zu Dellen am Auto und Schäden am Haus. Dazu zählen unter anderem gesprungene oder vom Hagel eingeschlagene Scheiben und zerbrochene Rollläden. Folgeschäden, die zum Beispiel durch das Schmelzwasser der Eismassen entstehen, können innerhalb einer Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Für die Eigentümer zählt nach dem ersten Schock die schnelle Schadensbeseitigung.

Versicherung: Wer haftet bei einem Hagelschaden?

Hagel gehört als Unwetter zum allgemeinen Lebensrisiko. Wer keine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, muss selbst für die Reparatur aufkommen. Ein Schaden durch Hagel ist in verschiedenen Versicherungen mit eingeschlossen. Deren Abschluss ist für Verbraucher allerdings freiwillig. Versicherungsfachleute raten branchenübergreifend dazu, nicht auf einen Grundschutz zu verzichten. Die Beiträge der Versicherung sind überschaubar und stehen in keinem Verhältnis zum möglichen Schaden und den Kosten einer Reparatur.

KFZ-Versicherung: Hagelschaden am Auto

Schäden am Auto durch Hagel fallen in die Kaskoversicherung. Für die Kosten der Reparatur kommt die Teilkaskoversicherung auf. Das gilt auch für durch Hagel bedingte Glasschäden am Auto. Die Versicherung übernimmt Aufwendungen am Auto bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Übersteigen die Reparaturkosten des Autos diese Grenze, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden an Ihrem Auto vor. In diesem Fall zahlt die Kfz-Versicherung den Wiederbeschaffungswert des Autos abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs aus. Haben Sie eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart, müssen Sie diesen Betrag im Falle der Reparatur grundsätzlich selbst beisteuern. Bei einer fiktiven Abrechnung (also wenn das Auto nicht repariert wird, sondern die Kosten des entstandenen Schadens ausbezahlt werden) wird die Selbstbeteiligung direkt von der Entschädigungssumme abgezogen.

Wird die Kfz-Versicherung für das Fahrzeug teurer?

In der Teilkaskoversicherung führt die Meldung eines Schadensfalls nicht zu einer Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Daher erhöht sich der Versicherungsbeitrag aufgrund des Teilkaskoschadens im nächsten Jahr nicht. Der Versicherungsbeitrag der Kfz-Versicherung selbst, kann aufgrund weiterer Faktoren im nächsten Jahr allerdings steigen.

Hagelschaden am Gebäude

Kommt es zu einem Hagelschaden an einem Gebäude, haftet die Wohngebäudeversicherung . Versichert sind die Immobilie selbst sowie Nebengebäude wie Garagen und Carports. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz der Versicherung sind dagegen Photovoltaikanlagen , obwohl diese fest mit dem Dach verbunden sind. Dabei sind gerade diese Anlagen besonders durch einen Hagelschaden gefährdet. Einige Anbieter versichern Solaranlagen auf Antrag mit, ansonsten ist der Abschluss einer speziellen Versicherung empfehlenswert.

Wann zahlt die Hausratversicherung bei einem Hagelschaden?

In der Regel kommt die Hausratversicherung Hausratversicherung nur für einen Hagelschaden an Gegenständen auf, die im Haus aufbewahrt werden. Zertrümmert das Unwetter ein Dachfenster und der Hagel beschädigt zum Beispiel den Fernseher, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Draußen gelagerter und genutzter Hausrat, wie Gartenmöbel, ist meist vom Schutz ausgeschlossen. Allerdings schließen immer mehr Anbieter Terrassenmöbel in den Vertrag mit ein.

Wo melde ich einen Schaden durch Hagel?

Die folgende Tabelle gibt einen schnellen Überblick darüber, welche Versicherung für einen Hagelschaden zuständig ist.

Schaden Kfz-Versicherung (Teilkasko) Gebäudeversicherung Hausratversicherung
Auto (Dellen, gesprungener Kunststoff, Glasschaden)
Gebäude (Außenverglasung, Rollläden, Dach)
Einrichtungsgegenstände
Terrassenmöbel
(je nach Tarif)
Fotovoltaikanlagen
(je nach Tarif)

Wie soll ich einen Hagelschaden melden?

Wenn Hagel Ihr wertvolles Hab und Gut beschädigt, reagieren Sie umgehend. Zwar gibt es keine Frist für die Schadensmeldung, aber für die Versicherung muss ein Zusammenhang zwischen Schaden und Unwetter erkennbar sein. So gehen Sie vor:

  • Fotografieren Sie den Schaden am Fahrzeug (Auto), Gebäude oder Hausrat.
  • Decken Sie Löcher im Dach oder an den Fenstern zur Schadensbegrenzung ab.
  • Entfernen Sie gefährliche Trümmer, aber heben Sie diese für den Gutachter auf.
  • Melden Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung. Das funktioniert schriftlich, telefonisch oder online.
  • Die Versicherung schickt Ihnen ein Schadensformular zu und vereinbart einen Termin mit einem Gutachter.

Was benötige ich für die Schadensmeldung bei der Versicherung?

Je nach Versicherer weichen die Verfahren leicht voneinander ab. Diese Informationen sollten Sie in jedem Fall bereithalten:

  • Ihren Namen
  • Ihre Anschrift
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Nummer des Versicherungsvertrags
  • präzise Kurzbeschreibung des SchadenhergangZeitpunkt des Schadenereignisses (bei Hagelschaden des Unwetters)
  • Liste der Schäden
  • Fotos der Schäden
  • gegebenenfalls Rechnungen für die beschädigten Gegenstände

Sie möchten sich gegen Unwetter wie Hagel schützen?

Einen Hagelschaden verhindern selbst die engagierten Mitarbeiter von MLP nicht. Aber wir beraten Sie gern in allen Fragen rund um Ihre Vorsorge und stellen gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Schutzpaket für Ihren wertvollen Besitz zusammen.

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