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Arbeitsrechtsschutz: Verzichten Sie nicht wegen Anwaltskosten auf Ihr gutes Recht

Arbeitsrechtsschutz

Verzichten Sie nicht wegen Anwaltskosten auf Ihr gutes Recht

Das Wichtigste in Kürze:

  • Beim Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht gibt es eine Besonderheit: Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst.
  • Der Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Anwaltskosten und die Gerichtsgebühren.
  • Die Rechtsschutzversicherung ist speziell für Arbeitnehmer sehr empfehlenswert.

Wie verläuft ein Streit vor dem Arbeitsgericht?

Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Parteien vor dem Arbeitsgericht aus. Dabei gelten einige Besonderheiten:

  • In der ersten Instanz oder im ersten Prozess bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst.

Diese Verfahrensweise ist Fluch und Segen zugleich. Während normalerweise die unterlegene Partei sowohl die Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten des Gegners bezahlt, bleiben Sie im Arbeitsrecht, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, auf der Rechnung Ihres Rechtsanwalts „sitzen“:

  • In der Theorie stärkt diese Regelung die Position des Arbeitnehmers. Er muss keine hohen Belastungen fürchten, wenn der Arbeitgeber mit einem teuren Anwaltsteam auftritt und gewinnt.
  • In der Realität halten die finanziellen Aufwendungen für den eigenen Anwalt viele Arbeitnehmer davon ab, um ihr Recht zu kämpfen. Das gilt insbesondere in Verfahren, in denen es beispielsweise um ein Arbeitszeugnis geht – und nicht um eine Abfindung oder den Erhalt des Arbeitsplatzes.

Der Arbeitsrechtsschutz fängt in solchen Fällen die Kosten auf.

Was deckt der Arbeitsrechtsschutz ab?

Der Arbeitsrechtsschutz greift bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zu den häufigsten Problemen gehören unter anderem:

  • Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Abmahnungen als disziplinarische Maßnahme des Arbeitgebers, um das Verhalten des Arbeitnehmers zu rügen
  • Arbeitszeugnisse und arbeitsbezogene Papiere wie beispielsweise Fortbildungs- und Qualifikationsnachweise
  • Versetzungen in eine andere Abteilung oder an einem anderen Standort
  • Vergütung von Überstunden
  • Verweigerte Bezahlung von Gehalt oder Gehaltsbestandteilen wie etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
  • Streitigkeiten um den Mutter- oder Jugendschutz
  • angemessenes Tätigkeitsspektrum von Fachkräften, wie zum Beispiel von Pflegekräften oder Haushaltshilfen

Dabei übernimmt der Arbeitsrechtsschutz nicht nur die Anwaltskosten gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Zu den Leistungen gehören auch folgende Posten:

  • Gerichtskosten
  • Aufwendungen für eventuell erforderliche Gutachter
  • Kosten für Schlichtungsverfahren
  • Zeugengelder
  • Gebühren für den Gerichtsvollzieher

Was kostet der Arbeitsrechtsschutz?

Den Arbeitsrechtsschutz bietet keine Versicherung allein an. Der Arbeitsrechtsschutz ist ein Leistungsbaustein eines Rechtsschutzpakets, welches neben dem Berufsrechtsschutz in der Regel mindestens einen privaten Rechtsschutz beinhaltet. Zusätzlich sind die Elemente Verkehrsrechtsschutz und Haus- und Wohnungsrechtsschutz buchbar. Günstige Angebote für Alleinstehende beginnen bei etwa 15 Euro monatlich.

Wer braucht einen Arbeitsrechtsschutz?

Die meisten Arbeitnehmer wollen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber vermeiden. Trotzdem kommt es zu über 300.000 Verfahren pro Jahr, die an Arbeitsgerichten ausgetragen werden. Wenn die solide Versicherungsbasis mit einer privaten Haftpflichtversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung geschaffen ist, denken Sie über den Arbeitsrechtsschutz nach. Unsere Berater unterstützen Sie gerne.

Häufige Fragen zum Thema Arbeitsrechtsschutz

Gibt es eine Wartezeit?

In der Regel leistet die Versicherung ausschließlich für Fälle, die nach Ablauf einer dreimonatigen Wartezeit nach Vertragsabschluss eintreten. Nur wenn Sie bereits einen Arbeitsrechtsschutz besitzen und den Anbieter nahtlos wechseln, verzichten viele Versicherungen darauf.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung erhalten Sie mit und ohne Selbstbeteiligung (SB). Angebote mit SB von z. B. 200 Euro pro Schadenfall sind durchaus empfehlenswert, da durch die Eigenbeteiligung die Prämie spürbar senkt.

Ist jeder Rechtsanwalt erlaubt?

Generell besteht eine freie Rechtsanwaltswahl. Einige Rechtsschutzversicherer arbeiten mit bestimmten Rechtsanwälten zusammen. Sofern diese vom Kunden im RS-Schadenfall beauftragt werden, fällt eine niedrigere Selbstbeteiligung an. Grundsätzlich gilt, dass im Arbeitsrechtsschutz nur die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz übernommen werden. Höhere Aufwendungen durch eine Einzelvereinbarung mit dem Anwalt zahlt die Versicherung nicht.

Haben Sie Fragen?

Dann vereinbaren Sie gleich einen Gesprächstermin mit einem MLP Berater.

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