Die Gesundheitsprüfung ist ausschlaggebend für den Abschluss Ihrer BU als Zahnärztin oder Zahnarzt. Der Versicherer nutzt sie, um Ihr individuelles Risiko einzuschätzen und darauf aufbauend Beiträge und Vertragsbedingungen festzulegen.
Vorerkrankungen spielen dabei auch eine wichtige Rolle. Dazu zählen unter anderem psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen sowie chronische Rückenschmerzen, Bandscheibenvorfälle oder Erkrankungen des Bewegungsapparats wie Arthrose. Je nach Art, Verlauf und aktueller Ausprägung können diese Vorerkrankungen Einfluss auf die Annahmeentscheidung, den Beitrag oder die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes haben. Ein bestehender gesundheitlicher Befund führt jedoch nicht zwangsläufig zum Ausschluss vom Versicherungsschutz. In vielen Fällen ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung weiterhin möglich, etwa durch einen Beitragszuschlag oder eine vertraglich definierte Klausel für einzelne Erkrankungen.
Achten Sie daher darauf, alle Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgetreu zu beantworten. Sind Sie gesetzlich krankenversichert, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Patientenquittung anfordern, um zurückliegende Behandlungen nachzuvollziehen.