Für Ärztinnen und Ärzte gehört eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Absicherungen. Auch ist eine BU-Versicherung gleichermaßen für Angestellte wie für Praxisinhabende mit eigener Niederlassung sinnvoll. Denn: Die ärztliche Tätigkeit in der Klinik oder Praxis ist körperlich und psychisch anspruchsvoll. Die hohe Spezialisierung Ihres Berufs, der tägliche Kontakt mit Patientinnen und Patienten und die große Verantwortung im Arbeitsalltag machen einen zuverlässigen BU-Schutz unverzichtbar.
Gerade bei Ärztinnen und Ärzten kann schon eine leichte körperliche Beeinträchtigung dazu führen, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, etwa bei einer Chirurgin, die aufgrund von Einschränkungen der Feinmotorik nicht mehr wie gewohnt operieren kann. Aber auch psychische Erkrankungen und chronische Infektionen können eine Berufsunfähigkeit bei Ärztinnen und Ärzten nach sich ziehen.
Zwar gibt es für Deutschland keine öffentliche Langzeitstudie, die die Höhe des ärztlichen Berufsunfähigkeitsrisikos lückenlos abbildet, allerdings zeigen Daten der Bundesärztekammer, dass im Jahr 2024 1,9 % aller Medizinerinnen und Mediziner in Deutschland berufsunfähig waren. Ein Berufsunfähigkeitsschutz ist daher sinnvoll, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Das gilt natürlich nicht nur für Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für Zahnärztinnen, Zahnärzte und Medizinstudierende.