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Eine Zahnärztin ist mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte abgesichert.

Unverzichtbar für Zahnärzte: Die richtige Berufshaftpflichtversicherung

So sichern Sie sich und Ihre Praxis umfangreich ab

Kurz & kompakt: Das Wichtigste zur Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte

  • Umfangreicher Versicherungsschutz: Eine Berufshaftpflichtversicherung sichert Sie als Zahnärztin bzw. Zahnarzt gegen Schadensersatzforderungen ab, die z. B. aufgrund von Behandlungsfehlern oder einer unzureichenden Aufklärung entstehen.
  • Pflichtversicherung: Bei der Berufshaftpflicht handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen ohne einen gültigen Nachweis nicht praktizieren.
  • Wer ist versichert? Die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte schützt sowohl angestellte Assistenzzahnärztinnen und -ärzte als auch Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie selbstständige Praxisinhabende.
  • Wer zahlt die Beiträge? Selbstständige müssen die Kosten selbst tragen, während angestellte Zahnmedizinerinnen und -mediziner in der Regel über die Praxisinhaberin bzw. den -inhaber versichert sind. Der Versicherungsschutz gilt auch dann jedoch nur für Tätigkeiten im Dienstverhältnis – Nebentätigkeiten müssen eigenständig abgesichert werden.

Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte?

Als Zahnärztin bzw. Zahnarzt liegen das Wohlergehen und die Zahngesundheit der Patientinnen und Patienten in Ihren Händen. Doch trotz aller Sorgfalt und Professionalität können Fehlentscheidungen zu Behandlungsfehlern oder einer unzureichenden Patientenberatung führen – mit Konsequenzen für Ihre berufliche Existenz.

Entscheidet sich eine Patientin oder ein Patient, rechtlich gegen Sie vorzugehen, sichert Sie eine Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte bei hohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen ab. Als Form der beruflichen Haftpflichtversicherung deckt sie Ansprüche aus Personenschäden (z. B. nach einem Behandlungsfehler), Sachschäden (z. B. bei der Behandlung beschädigter Zahnersatz) und Vermögensschäden ab. Ohne passende Absicherung kann bereits ein einziger Schadensfall im Berufsalltag existenzbedrohend werden.

Ob Weisheitszahn-Extraktion, Bleaching-Behandlung oder Prothese: Schon kleine Fehler können bei Ihren Patientinnen und Patienten zu weiteren Zahnproblemen führen. Gut, wenn Sie dann umfassend versichert sind – denn Ihre Zahnarzt-Berufshaftpflicht übernimmt nicht nur die Kosten berechtigter Ansprüche, sondern wehrt unberechtigte Forderungen ab. Damit übernimmt sie die Rolle einer „passiven Rechtsschutzfunktion“.

Brauchen alle Zahnärzte eine Berufshaftpflicht?

Eine Berufshaftpflichtversicherung benötigt jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt, da sie als Pflichtversicherung von den Landeszahnärztekammern vorgeschrieben wird. Ohne gültigen Versicherungsnachweis dürfen sie nicht praktizieren. Gleiches gilt für andere Medizinerinnen und Mediziner: Auch sie benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte. Geprüft wird das Vorliegen der Versicherung u. a. vom Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung.

Angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte oder Assistenzzahnärztinnen bzw. -ärzte sind in der Regel über ihren Arbeitgeber versichert. Doch auch für sie lohnt sich eine zusätzliche Zahnarzt-Haftpflicht – denn Tätigkeiten außerhalb des eigenen Arbeitsverhältnisses sind nicht in der dienstlichen Haftpflichtversicherung eingeschlossen.

Eine Zahnärztin ist durch ihre Berufshaftpflichtversicherung gegen Haftpflichtansprüche versichert.

Unverzichtbar ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht für alle selbstständigen vertragszahnärztlichen Zahnärztinnen und -ärzte sowie Privatzahnärztinnen bzw. -ärzte. Sind Sie Inhaberin oder Inhaber einer Praxis, ist der Versicherungsschutz zwingend vorgeschrieben. Er umfasst in diesem Fall nicht nur Ihre berufliche Tätigkeit, sondern auch die Ihrer Mitarbeitenden. Wichtig ist, dass der Schutz nicht automatisch greift: Angestellte Personen müssen aktiv in die Versicherung eingebunden werden.

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte ist auch dann vorgeschrieben, wenn Sie selbstständig sind, aber keine eigene Praxis führen: Freiberufliche Honorarzahnärztinnen und -ärzte müssen sich ebenfalls gegen Haftpflichtansprüche versichern und über einen ausreichenden vertraglichen Versicherungsschutz verfügen.

Zusammengefasst: Für wen ist eine Berufshaftpflichtversicherung als Zahnarzt wichtig?

  • Assistenzzahnärztinnen und -ärzte: Sie sind meist über den Arbeitgeber versichert, sollten aber mögliche Deckungslücken insbesondere bei privaten Nebentätigkeiten prüfen.
  • Angestellte Zahnmedizinerinnen und -mediziner: Angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen aktiv in die Berufshaftpflicht ihres Arbeitgebers aufgenommen werden. Nebentätigkeiten sind auch hier über einen eigenen Berufshaftpflichtversicherung-Vertrag zu versichern.
  • Niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte: Praxisinhabende und Gesellschafter einer Gemeinschaftspraxis benötigen eine eigene Berufshaftpflichtversicherung, um Praxis und Personal gegen Patientenansprüche abzusichern. Das gilt sowohl für Vertragszahnärztinnen und -ärzte als auch für Privatzahnärztinnen und -ärzte ohne Kassenzulassung.
  • Freiberuflich Tätige und Honorarzahnärztinnen und -ärzte: Selbstständig tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen sich eigenständig haftpflichtversichern, da kein Arbeitgeber den Versicherungsschutz bereitstellt.

Unser Tipp: Eine gültige Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben und wird durch den Zulassungsausschuss geprüft, sondern ist auch der wichtigste Schutz für Ihre Praxis bzw. freiberufliche Tätigkeit. Unsere MLP Beraterinnen und MLP Berater finden für Sie die passende Absicherung – abgestimmt auf Ihre Tätigkeit, Praxisgröße, Anzahl der Mitarbeitenden und mögliche Zusatzleistungen. Vereinbaren Sie noch heute Ihren Beratungstermin.

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Was leistet die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte?

Die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte leistet für Schäden bei Dritten, die durch Ihre zahnärztliche Tätigkeit verursacht werden. Dazu gehören sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden – auch wenn diese aufgrund grober Fahrlässigkeit entstehen.

Beispiele: Leistung bei Personenschäden

  • Diagnosefehler: Sie übersehen eine Entzündung an der Wurzelspitze Ihrer Patientin. In der Folge muss der betroffene Zahn gezogen und durch ein Implantat ersetzt werden. Die zahnärztliche Berufshaftpflicht deckt die entstehenden Kosten ab.
  • Behandlungsfehler: Beim Bohren rutscht Ihnen das Instrument ab und verletzt einen Nerv. Ihr Patient klagt im Anschluss über Taubheitsgefühle und erhält von Ihrer Berufshaftpflichtversicherung Schmerzensgeld.
  • Befunderhebungsfehler: Die bei Ihnen angestellte Assistenzzahnärztin erkennt eine beginnende Karies nicht, obwohl sie bei einer gründlichen Untersuchung sichtbar gewesen wäre. Die Patientin benötigt eine Füllung, für deren Kosten die Berufshaftpflicht auch für angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte aufkommt.
  • Aufklärungsfehler: Vor der empfohlenen Extraktion mehrerer Zähne übersehen Sie, den Patienten über die Risiken aufzuklären und das Informationsblatt auszuhändigen. Sollten daraufhin spätere Komplikationen auftreten, sichert die Zahnarzt-Berufshaftpflicht Sie ab.

Wichtig für Ihren Versicherungsschutz

Damit die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte im Ernstfall greift, ist es wichtig, Ihre zahnärztlichen Tätigkeiten so genau wie möglich anzugeben – vom Routine-Check bis hin zu operativen Eingriffen. So ist gewährleistet, dass auch spezielle Behandlungen im Versicherungsschutz enthalten sind.

Beispiele: Ansprüche bei Sach- und Vermögensschäden

  • Beschädigung von Kleidung: Während einer Bleaching-Behandlung verschüttet Ihre zahnmedizinische Fachangestellte Wasserstoffperoxid auf dem Blazer der Patientin, was bleibende Flecken hinterlässt. Die Versicherung übernimmt die Kosten, da auch angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte und Praxismitarbeitende in der Berufshaftpflicht versichert sind.
  • Schäden an Zahnersatz: Beim Einsetzen kommt es versehentlich zu einem Schaden an der Prothese eines Patienten. Die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte erstattet die Kosten für eine Neuanfertigung.
  • Beschädigtes Patienteneigentum: Bei der zahnärztlichen Behandlung wird die Brille eines Patienten beschädigt. Die Berufshaftpflicht für Zahnärztinnen und Zahnärzte übernimmt auch hier die Kosten.

Vermögensschäden kommen im Rahmen zahnmedizinischer Tätigkeiten zwar seltener vor, können aber beispielsweise auftreten, wenn ein fehlerhaftes Gutachten dazu führt, dass eine Patientin oder ein Patient keinen Schadensersatz erhält oder der Person durch fehlerhafte Abrechnungen finanzielle Nachteile entstehen. In diesem Fall greift Ihre Zahnarzt-Berufshaftpflicht und schützt Sie vor den finanziellen Folgen.

Unser Tipp: Mit MLP zum besten Versicherungsangebot

Unsere MLP Beraterinnen und MLP Berater übernehmen für Sie den Vergleich verschiedener Berufshaftpflichtversicherungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte und finden das passende Angebot, zugeschnitten auf Praxis, Mitarbeitende und Budget. Lassen Sie sich jetzt in einem persönlichen Termin beraten.

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Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte?

Die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte richten sich nicht nur nach dem Anbieter, dem gewählten Tarif und der Höhe der Mindestversicherungssumme, sondern auch nach dem individuellen Risikoprofil der oder des Versicherungsnehmenden. Folgende Faktoren beeinflussen die Prämienhöhe:

  • angewandte Behandlungsmethoden
  • Art der beruflichen Tätigkeit (angestellt, auf Honorarbasis, Selbstständigkeit)
  • Umfang der beruflichen Tätigkeit (alleinige praxisinhabende Person oder Gemeinschaftspraxis)
  • Anzahl der mitzuversichernden Mitarbeitenden (angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte, Personen in Assistenzzeit, zahnmedizinische Fachangestellte)
  • Rabattregelung
  • Historie des Schadenverlaufs
  • Mindestversicherungssumme

Ein Zahnarzt untersucht die Zähne seines Patienten.

Als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber mit eigenen Mitarbeitenden können Kosten von mehreren Tausend Euro auf Sie zukommen. Assistenzzahnärztinnen und Assistenzzahnärzte finden eine zahnärztliche Haftpflichtversicherung zu deutlich günstigeren Konditionen.

Unser Tipp: Sicher vergleichen, individuell absichern

Da sich auch bei gleichen Mindestversicherungssummen die Angebote der einzelnen Versicherer stark voneinander unterscheiden können, lohnt sich ein Vergleich der Berufshaftpflichtversicherungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte. So können Sie die Leistungen und Konditionen gezielt abwägen und die optimale Absicherung für Ihre Praxis oder freiberufliche Tätigkeit finden. Unsere MLP Beraterinnen und MLP Berater unterstützen Sie bei der Auswahl einer passenden Versicherung – abgestimmt auf Ihr persönliches Risikoprofil.

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Worauf sollten Zahnärzte beim Abschluss achten?

Achten Sie bei der Wahl Ihrer Berufshaftpflichtversicherung als Zahnärztin bzw. Zahnarzt auf ausreichend hohe Versicherungssummen im Vertrag, die Deckung von Nebentätigkeiten und auf aktiven Versicherungsschutz Ihrer Mitarbeitenden, wenn Sie Personal beschäftigen.

Die wichtigsten Leistungsbausteine, die jede Zahnarzt-Berufshaftpflicht enthalten sollte, haben wir Ihnen in der folgenden Checkliste zusammengefasst.

Checkliste: Leistungsbausteine der Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte

  1. Hohe Versicherungssummen: Mindestversicherungssummen von 3 bis 5 Mio. € für die Deckung für Personen- und Sachschäden
  2. Mitversicherung von Praxispersonal: Schutz für alle angestellten Personen
  3. Absicherung ästhetischer Behandlungen: Versicherungsschutz für kosmetische zahnmedizinische Behandlungen
  4. Schutz für Nebentätigkeiten: z. B. Gutachteraufträge oder Notdienste
  5. Kostenübernahme bei berechtigten Ansprüchen: z. B. Schmerzensgeld oder Schadensersatzforderungen nach einem Behandlungsfehler
  6. Passiver Rechtsschutz: Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche
  7. Grobe Fahrlässigkeit: Vorsatz ist im Vertrag ausgeschlossen, grobe Fahrlässigkeit sollte aber stets mitversichert sein
  8. Deckung von Sachschäden: auch an hochpreisigen medizinischen Geräten wie Röntgengeräten und Lasertechnik
  9. Versicherungsschutz außerhalb der Praxis: Absicherung bei Tätigkeiten in anderen Praxen, insbesondere für freiberufliche Zahnärztinnen und Zahnärzte wichtig

Unsere MLP Beraterinnen und MLP Berater informieren Sie gern zu weiteren Versicherungen, die für Sie als Zahnärztin bzw. Zahnarzt wichtig sind – angefangen bei der privaten Krankenversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte bis hin zur Betriebsinhaltsversicherung und der Praxisabsicherung im Falle einer Betriebsunterbrechung.

Auf Basis eines sorgfältigen Vergleichs von Berufshaftpflichtversicherungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte und anderen Versicherungsprodukten verschiedener Versicherer stellen wir für Sie einen passgenauen Schutz für Ihre berufliche Zukunft zusammen – damit Sie schützen können, was wirklich wichtig ist. Vereinbaren Sie jetzt ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrer MLP Beraterin bzw. Ihrem MLP Berater.

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