Eine Berufshaftpflichtversicherung benötigt jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt, da sie als Pflichtversicherung von den Landeszahnärztekammern vorgeschrieben wird. Ohne gültigen Versicherungsnachweis dürfen sie nicht praktizieren. Gleiches gilt für andere Medizinerinnen und Mediziner: Auch sie benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte. Geprüft wird das Vorliegen der Versicherung u. a. vom Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung.
Angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte oder Assistenzzahnärztinnen bzw. -ärzte sind in der Regel über ihren Arbeitgeber versichert. Doch auch für sie lohnt sich eine zusätzliche Zahnarzt-Haftpflicht – denn Tätigkeiten außerhalb des eigenen Arbeitsverhältnisses sind nicht in der dienstlichen Haftpflichtversicherung eingeschlossen.
Unverzichtbar ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht für alle selbstständigen vertragszahnärztlichen Zahnärztinnen und -ärzte sowie Privatzahnärztinnen bzw. -ärzte. Sind Sie Inhaberin oder Inhaber einer Praxis, ist der Versicherungsschutz zwingend vorgeschrieben. Er umfasst in diesem Fall nicht nur Ihre berufliche Tätigkeit, sondern auch die Ihrer Mitarbeitenden. Wichtig ist, dass der Schutz nicht automatisch greift: Angestellte Personen müssen aktiv in die Versicherung eingebunden werden.
Eine Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte ist auch dann vorgeschrieben, wenn Sie selbstständig sind, aber keine eigene Praxis führen: Freiberufliche Honorarzahnärztinnen und -ärzte müssen sich ebenfalls gegen Haftpflichtansprüche versichern und über einen ausreichenden vertraglichen Versicherungsschutz verfügen.