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Eine Ärztin lässt sich über die Vorteile einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte beraten.

Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

Sichern Sie sich gegen hohe Schadensersatzforderungen ab

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Kurz & kompakt: Das Wichtigste zur Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

  • Was leistet die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte? Eine Berufshaftpflicht sichert Sie als Ärztin oder Arzt vor Schadensersatzforderungen Dritter ab, die z. B. durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufgrund von Behandlungs-, Aufklärungs- und Diagnosefehlern entstehen können. Sie prüft die Rechtslage, übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
  • Wer braucht als Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung? Ob Chefärztin, Oberarzt, Assistenzarzt, niedergelassene Ärztin mit eigener Praxis oder angehende Ärzte im Praktischen Jahr: Für alle ist der Versicherungsschutz in den Berufsordnungen und per Gesetz allen vorgeschrieben, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.
  • Mit welchen Kosten sollten Mediziner rechnen? Die Versicherungsbeiträge einer Berufshaftpflicht für Ärztinnen und Ärzte hängen unter anderem von Fachrichtung, Tätigkeitsumfang und angestrebtem Versicherungsschutz ab.
  • Worauf achten? Beim Vergleich verschiedener Berufshaftpflichtversicherungen sollten Sie auf ausreichend hohe Versicherungssummen achten. Ebenso wichtig ist zu prüfen, ob relevante Nebentätigkeiten wie telemedizinische Leistungen oder Behandlungen im Ausland mitversichert sind.

Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte?

Als Ärztin bzw. Arzt tragen Sie in Ihrem Beruf große Verantwortung: Oft müssen Sie unter Zeitdruck Entscheidungen treffen, bei denen jede Kleinigkeit zählt – sei es bei der Diagnosestellung, der Wahl der richtigen Behandlungsmethode oder der Interpretation von Untersuchungsergebnissen und Laborwerten. Schon ein übersehenes Symptom oder eine falsche Diagnose können schwerwiegende, teils dauerhafte gesundheitliche Folgen haben und nicht nur das Leben Ihrer Patientinnen und Patienten, sondern auch Ihr eigenes nachhaltig beeinflussen.

Eine ärztliche Berufshaftpflichtversicherung kann Behandlungsfehler und Fehler bei der Beratung zwar nicht verhindern – Sie als Ärztin oder Arzt aber gegen deren finanziellen und rechtlichen Konsequenzen absichern. Die berufliche Haftpflichtversicherung greift, wenn durch Ihre ärztliche Tätigkeit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen und Dritte Schadensersatz geltend machen.

Da schon kleine Diagnosefehler hohe Schadensersatzforderungen auslösen können, ist der Schutz einer Berufshaftpflicht unverzichtbar. Mehr noch: Die Arzthaftpflicht ist eine Pflichtversicherung, die von den Berufsordnungen der Landesärztekammern vorgeschrieben wird: Ohne Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung dürfen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland nicht praktizieren.

Wer braucht als Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung?

Ob als Medizinstudentin, als Assistenzarzt, angestellt, niedergelassen oder selbstständig als Honorärztin: Versicherungsschutz ist in allen Fällen wichtig. Teilweise sind Sie bereits durch Ihren Arbeitgeber abgesichert – ungeprüft darauf verlassen sollten Sie sich aber nicht.

  • Studierende: Im Medizinstudium, etwa während des Praktischen Jahres (PJ), sind Sie in der Regel über das Krankenhaus abgesichert, in dem Sie beschäftigt sind. Da nicht jede ausbildende Klinik über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, welche alle angestellten Ärztinnen und Ärzte einschließt, sollten Sie eigenständig prüfen, ob Ihre ärztlichen Tätigkeiten versichert sind.
  • Assistenzärzte und angestellte Ärzte: Assistenzärztinnen und -ärzte sowie angestellte Ärztinnen und Ärzte sind häufig über die Berufshaftpflichtversicherung ihres Arbeitgebers abgesichert. Da der Umfang des Versicherungsschutzes jedoch je nach Krankenhaus oder Praxis stark variieren kann, sollte immer ausdrücklich geklärt werden, ob und in welchem Umfang eine Absicherung besteht. Außerdienstliche Tätigkeiten – etwa Notdienste – sind oft nicht eingeschlossen und sollten bei Bedarf separat versichert werden.
  • Niedergelassene Ärzte und Honorarärzte: Niedergelassene und honorarärztlich tätige Ärztinnen- und Ärzte brauchen zwingend eine eigene Berufshaftpflichtversicherung, da sie andernfalls nicht praktizieren dürfen. Ärztekammer und Berufsordnung schreiben die Versicherung als Voraussetzung für die Berufsausübung vor.

Angestellte Ärztinnen und Ärzte sollten die Versicherungsbedingungen, den Umfang und die Deckungssumme der Ärzteversicherung ihres Arbeitgebers sorgfältig prüfen, um im Schadensfall unerwartete Haftungslücken zu vermeiden.

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärztinnen und Ärzte unverzichtbar ...

... egal ob Sie am Anfang Ihrer Karriere stehen oder bereits seit Jahren praktizieren. Unsere MLP Beraterinnen und Berater unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Versicherung und vergleichen für Sie die Angebote verschiedener Versicherer. Lassen Sie sich jetzt über die Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch beraten.

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Was sichert die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ab?

Die Berufshaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit auftreten.

Der Versicherer prüft dabei die Rechtslage, wehrt unberechtigte Haftpflichtansprüche ab (passive Rechtsschutzfunktion) und leistet bei berechtigten Ansprüchen Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Versichert sind u. a. außerdienstliche Risiken wie Erste-Hilfe-Leistungen im Notfall, Beratungen und Behandlungen im Freundes- und Bekanntenkreis, gelegentliche kassenärztliche Bereitschaftsdienste, Gutachtertätigkeiten und Praxisvertretungen sowie freiberufliche Nebentätigkeiten. Auch Fehler, die Mitarbeitende Ihrer Praxis verursachen, sind vom Versicherungsschutz umfasst.

 Bei der Beratung eines Patienten kann sich die Ärztin auf den Versicherungsschutz ihrer Berufshaftpflichtversicherung verlassen.
 Behandlungsfehler, Beratungsfehler, Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht, Schäden an medizinischen Geräten, Schäden am Eigentum von Patienten, Schäden durch Angestellte.

Zu den typischen Fällen, in denen die Berufshaftpflicht für Ärzte leistet, gehören:

  • Personenschäden: Schmerzensgeld bei Behandlungsfehlern, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall
  • Sachschäden: Schäden am Eigentum von Patientinnen und Patienten (auch durch Angestellte)
  • Vermögensschäden: Finanzielle Einbußen durch Fehlbehandlung, Beratungsfehler oder der Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht

Fallbeispiele für den Versicherungsschutz einer Berufshaftpflicht für Ärzte

Assistenzarzt übersieht Allergie

Ein Assistenzarzt verabreicht einer Patientin ein Medikament, ohne deren Allergie zu berücksichtigen. Daraufhin erleidet sie einen anaphylaktischen Schock und muss stationär behandelt werden. Da bekannt war, dass die Patientin allergisch auf die Zusammensetzung des Medikaments reagiert, entscheidet sie sich, gegen den Assistenzarzt zu klagen. Die Berufshaftpflichtversicherung des Arztes setzt sich für einen Vergleich ein und zahlt der Patientin Schmerzensgeld – und schützt so die berufliche und finanzielle Existenz des Mediziners.

Niedergelassene Ärztin berücksichtigt Laborwert nicht

Eine niedergelassene Hausärztin übersieht einen auffälligen Laborwert, der auf eine ernsthafte Erkrankung ihres Patienten hinweist. Durch die verzögerte Behandlung verschlechtert sich dessen Gesundheitszustand erheblich. Da eine rechtzeitige Diagnose dies hätte verhindern können, klagen die Angehörigen des Patienten auf Schadensersatz. Die Berufshaftpflichtversicherung der Hausärztin prüft den Fall. Sie reguliert berechtigte Haftpflichtansprüche und wehrt unberechtigte ab.

Honorarärztin verursacht Schaden am Eigentum eines Patienten

Eine freiberuflich tätige Ärztin unterstützt eine Praxis im Rahmen einer Vertretung. Während einer Untersuchung beschädigt sie versehentlich die Brille eines Patienten, wobei ein Glas zu Bruch geht. Ihre ärztliche Berufshaftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen üblicherweise den entstandenen Sachschaden – auch wenn die Tätigkeit im Rahmen einer Nebentätigkeit oder Vertretung erfolgt.

Chirurgischer Eingriff verläuft mit Komplikationen

Bei einer Routineoperation, durchgeführt von einer angestellten Ärztin, kommt es zu einer unvorhergesehenen Nervenverletzung, die bei der behandelten Patientin Taubheitsgefühle nach sich zieht. Sie beauftragt einen Rechtsanwalt und fordert Schmerzensgeld sowie die Übernahme der Reha-Kosten. Die Haftpflichtversicherung der Ärztin leistet und sichert sie gegen die existenziellen finanziellen Folgen ab.

Schutz Ihrer beruflichen Zukunft im Schadensfall

Schadensersatzforderungen kommen im Arztalltag leider vor. Oft lässt sich eine Eskalation durch ein Gespräch mit der betroffenen Person vermeiden. Sollte jedoch ein zivilrechtliches Verfahren eingeleitet werden, können Sie sich mit der richtigen Berufshaftpflichtversicherung auf die Übernahme der Forderungen verlassen.

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Checkliste: Das sollte eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte abdecken

Damit Sie im Fall des Falles abgesichert sind, ist es wichtig, dass Ihre Berufshaftpflichtversicherung zu Ihren tatsächlichen Tätigkeiten als Ärztin bzw. Arzt passt. Achten Sie auf ausreichend hohe Deckungssummen und gleichen Sie den Versicherungsschutz regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) mit dem Umfang Ihrer Tätigkeiten ab.

Unsere Checkliste zeigt, was bei der Wahl einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte besonders wichtig ist.

Schnellüberblick: Wichtige Leistungen der Arzthaftpflicht

✓ Hohe Versicherungssummen (mindestens 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden)
✓ Separate Absicherung von Nebentätigkeiten und Auslandseinsätzen
✓ Mitversicherung des angestellten Praxispersonals

Wichtig ist: Vorsatz ist generell nicht versichert – grobe Fahrlässigkeit ist hingegen in der Regel Bestandteil Ihres Vertrages. Um eine optimale Absicherung zu gewährleisten, lohnt sich eine individuelle Beratung. Unsere MLP Beraterinnen und MLP Berater unterstützen Sie, die passende Versicherung zu finden. Auf Wunsch lässt sich die Berufshaftpflicht mit Bausteinen wie einer privaten Haftpflichtversicherung, einer Rechtsschutzversicherung für Ärztinnen und Ärzte oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung für medizinisches Personal kombinieren. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin.

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Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte?

Die Kosten einer Berufshaftpflicht für Ärztinnen und Ärzte werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst. So spielen etwa folgende Aspekte eine Rolle:

  • die gewünschte Deckungssumme
  • die Fachrichtung
  • der Status (angestellt, niedergelassen, freiberuflich)
  • der Tätigkeitsumfang (z. B. ambulant ohne vs. mit OP, ambulant, stationär)
  • Zusatzleistungen und Nebentätigkeiten wie Gutachteraufträge oder eine Lehrtätigkeit

 Eine Ärztin erklärt einer Patientin die Ergebnisse der Untersuchung.

Üblich sind Deckungssummen von mindestens 5 Mio. €. Soll der Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte besonders umfassend sein, lässt sich die Police erhöhen – dann steigen allerdings auch die Beiträge.

Neben Fachrichtung, Tätigkeit und gewünschtem Leistungsumfang richten sich die Kosten einer Berufshaftpflicht für Ärzte nach dem persönlichen Risikoprofil. Grundsätzlich gilt dabei: Je höher das Risiko, desto höher der Beitrag. Ein Versicherer wird beispielsweise die Beiträge für eine Berufshaftpflicht für eine Assistenzärztin geringer berechnen als für einen angestellten und niedergelassenen Arzt. Sind Sie in der Chirurgie tätig, sind die Versicherungsbeiträge für gewöhnlich höher als für Hausärztinnen und Hausärzte.

Unser Tipp: Absicherung im Berufsalltag – zuverlässig und umfassend

Als Ärztin oder Arzt tragen Sie täglich große berufliche Verantwortung – schon kleine Fehler können weitreichende Konsequenzen haben. Eine ärztliche Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzforderungen, damit Sie sich auch im Ernstfall auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Patientinnen und Patienten. Unsere MLP Beraterinnen und MLP Berater vergleichen für Sie verschiedene Berufshaftpflichtversicherungen für Ärztinnen und Ärzte und beraten Sie, welche Versicherungsbausteine besonders wichtig sind. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Termin.

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Häufige Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

Ja, in Deutschland ist die Arzthaftpflicht für Ärztinnen und Ärzte wie auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte eine Pflichtversicherung, die abgeschlossen werden muss, um praktizieren zu dürfen. Als Standespflicht wird sie u. a. von den Ärztekammern und der Bundesärzteordnung vorgeschrieben. Zusätzlich gilt: Vertragsärztinnen und Vertragsärzte müssen gemäß Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) einen ausreichenden Versicherungsschutz sogar gesetzlich nachweisen, wobei konkrete Mindestanforderungen an die Deckungssummen vorgegeben sind. Wer keinen entsprechenden Versicherungsschutz hat, darf keine ärztliche Tätigkeit ausüben.

Bei angestellten Ärztinnen und Ärzten übernimmt der Arbeitgeber in der Regel die Beiträge, da Mitarbeitende in der Police des Klinikums bzw. der Praxis mitversichert werden können. Ungeprüft darauf verlassen sollten Sie sich jedoch nicht. Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte ist zudem sinnvoll, um zusätzliche Tätigkeiten wie z. B. Gutachteraufträge, Nebentätigkeiten oder Auslandseinsätze abzudecken. Freiberuflich selbstständige und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Berufshaftpflicht in jedem Fall selbst bezahlen.

Achten Sie beim Vergleich verschiedener Berufshaftpflichtversicherungen für Ärztinnen und Ärzte auf ausreichend hohe Versicherungssummen von nicht weniger als 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden. Einige Versicherer bieten bei Bedarf eine Erhöhung an. Prüfen Sie zudem, ob und wenn ja welche Nebentätigkeiten (z. B. Behandlungen im Ausland, telemedizinische Leistungen) mitversichert sind. Unsere MLP Beraterinnen und MLP Berater beraten Sie dazu gerne in einem persönlichen Termin.

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