Freunden beim Umzug zu helfen, ist für viele selbstverständlich. Aber verursacht der Bekannte beim Möbeltransport einen Schaden, kann er diesen nicht per se an seine Haftpflicht übergeben: Es handelt sich hier um einen Gefälligkeitsschaden. Die Voraussetzungen für eine Gefälligkeit sind, dass der Gefallen freiwillig erfolgt und es keine finanzielle Gegenleistung gibt. Beispiele für typische Gefälligkeitsschäden sind ein ramponierter Flur beim Umzug eines Freundes oder ein zerbrochener, kostspieliger Blumentopf, wenn Nachbarn während der Urlaubszeit gegenseitig ihre Blumen gießen.
Teurer Gefallen
„Bei Gefälligkeitsschäden ist die Haftung zwischen den einzelnen Parteien beschränkt, da beide Partner wissen, dass es sich um eine Gefälligkeit handelt“, erklärt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen bei MLP. Demnach ist der Verursacher nicht haftbar – und seine Haftpflichtversicherung nicht ersatzpflichtig. Viele Versicherer übernehmen dennoch die Kosten des Schadens, sofern Gefälligkeitsschäden im Vertrag eingeschlossen sind. Doch gerade ältere Tarife beinhalten meist keine Leistungen bei Gefälligkeiten. „Es empfiehlt sich deshalb, diese Verträge überprüfen und gegebenenfalls anpassen zu lassen“, sagt Schwarz.
Auch Unfälle absichern
Und wie sieht es aus, wenn der Spiegel nicht auf den Boden, sondern auf den Fuß des Umzugshelfers fällt? Der Umziehende haftet nur, wenn er an der Verletzung seines Helfers schuld war. „Hier sind Sie mit einer privaten Unfallversicherung auf der sicheren Seite, denn diese kommt für Unfälle in der Freizeit auf“, weiß Schwarz.
Eine Haftpflichtpolice ist ein Muss, um bei unbeabsichtigt zugefügtem Schaden geschützt zu sein. Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung finden Sie hier.