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Hundekrankenversicherung

Hundekrankenversicherung – immer bestens tiermedizinisch versorgt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Tierarztkosten für die Behandlung chronischer Erkrankungen wie Diabetes (Zuckerkrankheit), moderne Diagnostikmethoden wie die Magnetresonanztomographie (MRT) oder für eine Operation (z. B. Kreuzbandriss) werden schnell zu einer großen finanziellen Belastung.
  • Mit einer Hundekrankenversicherung sorgen Sie mit monatlichen Beiträgen vor. Je jünger Ihr Hund ist, desto günstiger sind die Tarife der Tierversicherungen.
  • Die Versicherung ersetzt die Behandlungskosten durch den Tierarzt ganz oder anteilig und umfasst tiermedizinisch notwendige Behandlungen, Diagnostik und Operationen.
  • Eine günstigere Alternative zur Hundekrankenversicherung ist die reine Operationsversicherung für Hunde, die nur bei chirurgischen Eingriffen leistet.

Was übernimmt die Hundekrankenversicherung?

Eine Hundekrankenversicherung ist die private Krankenvollversicherung für Ihren Hund. Das heißt, Ihr Versicherer übernimmt die Kosten für tiermedizinische notwendige, ambulante und stationäre Behandlungen sowie für Operationen. Unter den Deckungsschutz der Versicherung fallen unter anderem:

  • Untersuchungen beim Tierarzt
  • Diagnostik (z. B. Laboruntersuchungen wie Bestimmung von Blutwerten, Röntgen, MRT etc.)
  • Behandlungen
  • Operationen
  • Arzneimittel
  • Verbandmaterial

Folgende Leistungen sind bei der Hundekrankenversicherung in der Regel nicht enthalten:

Die Ausschlüsse sind je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich gestaltet. In der Regel fallen folgende Punkte nicht unter die Abdeckung der Versicherung:

  • Sterilisation und Kastrationen ohne medizinische Indikation
  • Kosten für vor Vertragsbeginn bestehende Erkrankungen oder bereits angeratene Behandlungen
  • rassebedingte, erbliche Erkrankungen wie Hüftgelenksdysplasie (HD), progressive Retina-Atrophie (PRA) usw.
  • Korrektur von Zahnfehlstellungen
  • Eingriffe zur Erreichung des Rassestandards („Schönheitsoperationen“)
  • Vorsorgeuntersuchungen (z. B. HD-Röntgen zur Feststellung der Sport- oder Zuchttauglichkeit, Impfung etc.)
  • Maßnahmen zur Kennzeichnung (Tätowierung, Mikrochip)

Gut zu wissen: Einige Anbieter gewähren Ihnen jährlich einen gewissen Betrag für Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, Wurmkuren oder Floh- und Zeckenschutz.

Das ist wichtig bei der Hundekrankenversicherung und den Tarifen:

Damit Ihr Hund im Falle eines Falles gut versichert ist, ist ein umfangreicher Vergleich der Tarife und Leistungen empfehlenswert.

Folgende Punkte sind entscheidend für die Wahl:

  • Selbstbeteiligung:
    Je nach Tarif erstattet eine Hundekrankenversicherung zwischen 80 und 100 Prozent der Rechnungssumme.
  • Höchstleistung:
    Einige Anbieter beschränken die Auszahlung auf einen festgesetzten Betrag pro Jahr. Verursacht Ihr Hund höhere Tierarztkosten, kommen Sie dafür selbst auf.
  • Leistungsentwicklung:
    Hier sind die Unterschiede groß. Während einige Anbieter den Leistungssatz für jedes Jahr ohne eingereichte Tierarztrechnungen erhöhen, erstatten andere ab einem gewissen Lebensalter des Tieres prozentual weniger. Weitere begrenzen die Leistungen in den ersten ein oder zwei Versicherungsjahren.

Gut zu wissen: Hunde sind bei den meisten Anbietern von Tierkrankenversicherungen bereits ab einem Alter von acht bis zwölf Wochen versicherbar. Je früher Sie Ihren Hund bei der Hundekrankenversicherung anmelden, desto günstiger sind die monatlichen Beiträge. Je nach Tarif können sich die Beiträge der Tierkrankenversicherung mit zunehmendem Alter erhöhen.

Darauf ist im Einzelfall bei der Hundekrankenversicherung zu achten:

Welche Tierkrankenversicherung am besten zu Ihnen und Ihrem Hund passt, hängt auch von Ihren Lebensgewohnheiten ab. Generell sind einige Faktoren entscheidend:

  • Länge der Wartezeit bei Vertragsabschluss – üblicherweise drei bis sechs Monate
  • möglichst keine Wartezeit bei einem Unfall
  • bevorzugt ohne Leistungsbegrenzung bei Verkehrsunfall
  • Ausschluss von nur wenigen Erkrankungen oder Behandlungen
  • Auslandschutz, falls Sie mit Ihrem Hund in den Urlaub fahren wollen

Gebührenübernahme – Das ist für die Abrechnung bei einem Tierarzt wissenswert:

Tierärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen. Hierbei müssen Tierärzte mindestens den einfachen Satz abrechnen und dürfen zu normalen Geschäftszeiten maximal den dreifachen Satz verlangen.

Seit dem 14.02.2020 gilt für den Notdienst. Es fällt eine pauschale Gebühr von 50 Euro pro Besuch an, die Abrechnung der tierärztlichen Tätigkeit erfolgt mindestens zum zweifachen und maximal zum vierfachen Satz. Noch trägt nicht jede Hundekrankenversicherung dieser Neuregelung Rechnung.

Unser Tipp: Bevorzugen Sie Anbieter, die wenigstens den dreifachen Satz der GOT leisten.

Sind bestimmte Hunderassen ausgeschlossen?

Anbieter einer Hundekrankenversicherung schließen einzelne Rassen nicht grundsätzlich vom Versicherungsschutz aus. Allerdings fallen in einigen Tarifen die Beiträge für Rassehunde, die als krankheitsanfällig eingestuft sind, höher aus als für andere. Es zeigt sich die Tendenz, dass Versicherer, die einen Einheitsbeitrag berechnen, oft mehr erblich bedingte Erkrankungen von der Leistung ausnehmen, während andere für bestimmte Hunde höhere Beiträge fordern und einen größeren Leistungsumfang bieten.

Haben Sie noch offene Fragen? Wir beraten Sie gerne ausführlich und finden für Sie den besten Tarif für Ihren Hund.

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