Das Wichtigste in Kürze über die Pferdehaftpflichtversicherung:
- Gemäß Gefährdungshaftung (§ 833 BGB) sind Tierhalter für Schäden verantwortlich, die ihr Tier angerichtet hat.
- Eine Pferdehaftpflicht bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen, sollte es beispielsweise zu einem Unfall durch Ihr Pferd oder einem ungewollten Deckakt kommen.
- Es sind verschiedene Tarife erhältlich, die sich in ihren Leistungen und den Beiträgen der Versicherung unterscheiden.
- Ohne die Haftpflichtversicherung kommen Sie für durch Ihr Pferd verursachte Schäden, die beispielsweise durch Ihr Pferd entstanden sind, mit Ihrem gesamten Privatvermögen auf.