Das Wichtigste zur Katzenhaftpflichtversicherung:
- Tierhalter haften für Schadensersatzansprüche, wenn ihr Tier einem Menschen oder einer Sache einen Schaden zufügt. Die Tierhalterhaftung ergibt sich aus § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
- Eine dezidierte Haftpflichtversicherung für Katzen bieten Versicherungen zwar nicht an. Als Besitzer einer Katze haben Sie jedoch die Möglichkeit, sich gegen das finanzielle Risiko im Schadensfall abzusichern.
- Bei Abschluss einer Privathaftpflicht ist es wichtig, auf den Leistungsumfang zu achten. Wenn Sie zur Miete wohnen, sollte der Tarifbaustein Mietsachschäden bei der Privathaftpflicht enthalten sein.