Wasserschaden – wer haftet?
Die Waschmaschine läuft aus und tropft bis in die Wohnung des Nachbarn unter Ihnen – verstopfte Abflüsse und undichte Leitungen sind häufig für Wasserschäden verantwortlich. Die Schadensbeseitigung ist oft aufwendig und kostspielig. Hinzu kommen die Kosten zur Regulierung der beschädigten Wohnungseinrichtung und weitere Ausgaben, wie beispielsweise für eine vorübergehende Hotelunterbringung.
Sobald dringende Erstmaßnahmen zeitnah erledigt sind, stellt sich meist unmittelbar die Frage: Wer haftet jetzt eigentlich für den Wasserschaden? Die Kosten muss in der Regel derjenige tragen, der für den Schadensfall verantwortlich ist. Wenn Sie als Mieter einen Wasserhahn unbeobachtet laufen lassen, haben Sie mögliche Kosten zu tragen. Manchmal können äußere Umstände einen Wasserschaden verursachen, wie zum Beispiel Hochwasser. Unabhängig von der Schuld besteht in vielen Fällen das Problem, ein Wasserschaden ist nicht nur lästig, sondern auch teuer. Um sich finanziell dagegen abzusichern, kommen die verschiedenen Versicherungen ins Spiel.
Was übernimmt die Versicherung bei einem Wasserschaden?
Renovierung oder gar Sanierung, alternative Unterbringung, überhöhte Wasserrechnung, Trocknung – bei einem Wasserschaden können sich die Kosten für die verschiedenen Posten schnell auf Tausende Euro summieren. Welche Versicherung für die Schadensregulierung zuständig ist, hängt von der jeweiligen Sachlage ab. Es kommt darauf an, wer die Verantwortung trägt und wo die Schäden entstanden sind.
Grundsätzlich kommen mehrere Policen in Betracht:
Hausratversicherung
Die
Hausratversicherung
deckt Ihre eigenen Einrichtungsgegenstände finanziell gegen Schäden ab. Dazu gehören allerlei Hausrat wie bewegliches Mobiliar, elektronische Geräte, Bodenbeläge und Textilien. Häufig zahlt die Versicherung jedoch nur, wenn der Schaden durch austretendes Leitungswasser entstanden ist. Besitzer von Aquarien oder Wasserbetten im Haus sollten daher darauf achten, dass solche Schäden im Tarif aufgenommen sind.
Wohngebäudeversicherung
Die
Wohngebäudeversicherung
des Eigentümers reguliert Schäden am Gebäude und an fest installierten Einrichtungen, wie beispielsweise an den tapezierten Wänden oder der Heizungsanlage. Zudem kommt die Versicherung für Folgeschäden wie Nässeschäden auf. Sollten Sie infolge des Versicherungsfalls vorübergehend ausziehen müssen, übernimmt die Police die Unterbringungskosten. Der Gebäudeversicherer trägt zudem den Wassermehrverbrauch, wenn beispielsweise ein Rohrbruch eine hohe Wasserrechnung nach sich zieht.
Elementarschadenversicherung – etwa bei Schäden durch Starkregen
Da der Leistungsumfang einer Wohngebäudeversicherung normalerweise nur Schäden durch austretendes Leitungswasser enthält, ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung sinnvoll. Dieser Zusatzbaustein greift, wenn es zum Beispiel zu einer Überschwemmung durch Starkregen oder einem Rückstau kommt.
Privathaftpflichtversicherung
Ihre
private Haftpflichtversicherung
zahlt für Schadensersatzansprüche, die Sie gegenüber Dritten zu verantworten haben – etwa wenn auslaufendes Wasser aus Ihrer Badewanne den Teppich Ihres Nachbarn beschädigt.
Wie lange dauert die Regulierung?
Versicherer kümmern sich meist um eine schnelle Schadensregulierung. Bei einem Wasserschaden braucht es jedoch häufig seine Zeit, um die Ursache zu finden, Sachverständige mit einem Gutachten zu beauftragen und Sanierungen zu planen. Je nach Konstellation kann es dazu kommen, dass erst geklärt werden muss, welche Versicherung für den Schaden zahlt.
Wie sollte ich bei einem Wasserschaden vorgehen?
Der folgende Ratgeber gibt Ihnen praktische Tipps für den Ernstfall:
1. Schließen Sie den Haupthahn und stellen Sie die Stromzufuhr ab.
2. Bemühen Sie sich möglichst schnell darum, das ausgelaufene Wasser wegzuwischen oder abzupumpen.
3. Bringen Sie Ihre Einrichtung in Sicherheit und trocknen Sie alles ab.
4. Machen Sie Fotos, um den Schadensfall für Vermieter und Versicherung zu dokumentieren.
5. Verschaffen Sie sich einen Überblick und melden Sie den Wasserschaden Ihrer Versicherung.
Wasserschaden – was tun bei einer Mietwohnung?
Mieter sind dazu verpflichtet, umgehend die Hausverwaltung oder den Eigentümer über den Wasserschaden zu informieren. Selbst wenn das Ausmaß nicht sofort erkennbar ist, sollten Sie die Schadensmeldung in jedem Fall vornehmen – mitunter kommt es erst Wochen später zu Folgeschäden, wie beispielsweise Schimmelbildung, obwohl Sie bereits das ausgelaufene Wasser oberflächlich beseitigt haben. Der Vermieter muss sich darum kümmern, erforderliche Reparatur- und Reinigungsarbeiten durchzuführen und Mängel zu beheben.
Wie schnell muss der Vermieter reagieren?
Für die Mängelbehebung sollten Sie dem Vermieter eine angemessene Frist von 14 Tagen einräumen. Bei dringenden Reparaturen können Sie die Fristsetzung entsprechend kürzen. Sollte ein Rohrbruch entstanden sein und Sie können die Hausverwaltung nicht erreichen, besteht möglicherweise „Gefahr im Verzug“. Sie sind dann dazu berechtigt, selbst eine Notreparatur in Auftrag zu geben. In einigen Fällen sind Mieter zudem dazu berechtigt, eine Mietminderung geltend zu machen.
Sie möchten sich gegen Wasserschäden absichern?
Schützen Sie sich mit einer Versicherung vor den finanziellen Folgen eines Wasserschadens, ob als Mieter, Hauseigentümer oder Vermieter. Ihre MLP Berater unterstützen Sie beim Versicherungsvergleich und zeigen Ihnen, welche Zusatzbausteine Ihren Versicherungsschutz optimal ergänzen. Die Finanzexperten achten darauf, dass Ihre Police perfekt an Ihre persönlichen Umstände angepasst ist. Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf! So bleiben Ihre Finanzen im ärgerlichen Fall eines Wasserschadens garantiert in trockenen Tüchern.