Sie haben bereits die richtige Entscheidung getroffen. Mit Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) profitieren Sie im Alter von einem System, das nicht nur Ihre Beiträge stabilisiert, sondern diese sogar planbar reduziert. Während Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit stetig steigenden Beiträgen konfrontiert werden, sichern Sie sich finanzielle Entlastung genau dann, wenn Sie sie am meisten brauchen.
Ihr Versicherer bildet bereits heute für Ihr späteres Alter im Ruhestand vor. Zwischen Ihrem 21. und 60. Lebensjahr baut er über den gesetzlichen Zuschlag (10 % Ihres Beitrags) systematisch einen "Spartopf" auf. Diesen setzt er ab dem 65. Lebensjahr gezielt ein, um Ihre Beiträge möglichst stabil zu halten oder sogar zu senken.
Ihr PKV-Beitrag sinkt durch verschiedene Mechanismen automatisch:
Falls Sie im Alter eine garantierte Beitragssenkung wünschen, können Sie Ihre PKV um einen Beitragsentlastungstarif erweitern. Das Besondere: Dieser kann ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden und ist steuerlich absetzbar.
✓ Arbeitgeberzuschuss bis zum gesetzlichen Höchstbeitrag während der Berufstätigkeit
✓ Vollständige steuerliche Absetzbarkeit aller Basisabsicherungs-Beiträge als Sonderausgaben
✓ Steuerliche Absetzbarkeit auch der Beitragsentlastungstarife
✓ Garantiert sinkende Fixkosten in der Rentenphase durch mehrere Beitragsreduzierungsmechanismen
✓ Umfangreiche medizinische Versorgung auch im Alter
✓ Zugang zu besseren Medikamenten und modernsten Behandlungsmethoden
✓ Freie Arztwahl und Behandlung als Privatpatient
✓ Planbare Gesundheitskosten durch feste Beitragsstrukturen
Während Ihre PKV-Beiträge sinken, explodieren die GKV-Kosten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich der Beitrag ausschließlich am Einkommen – auch im Rentenalter. Alterungsrückstellungen bildet die GKV nicht. Stattdessen steigen die Beiträge kontinuierlich durch die jährliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).
Konkrete Zahlen sprechen für sich:
GKV-Höchstbeitragszahler (ohne Arbeitgeberzuschuss):
Das bedeutet eine Steigerung von 173,47 € pro Monat in nur drei Jahren – Tendenz weiter steigend. Gleichzeitig erhalten GKV-Versicherte oft reduzierte Leistungen und haben längere Wartezeiten.
Nahtloser Übergang in die Rente: Wenn Sie Ihre Rente beantragen, zahlen Sie weiterhin selbst Ihren PKV-Beitrag an das Versicherungsunternehmen. Der Rentenversicherungsträger leistet einen Zuschuss von maximal der Hälfte Ihres Beitrags, der Ihnen gemeinsam mit der Rente ausgezahlt wird.
Umfangreiche Leistungen bleiben erhalten: Gerade im Alter profitieren Sie von den umfangreichen PKV-Leistungen. Sie haben weiterhin Zugang zu besseren Medikamenten, modernsten Behandlungsmethoden und können als Privatpatient behandelt werden – genau dann, wenn medizinische Versorgung besonders wichtig wird.
Für den seltenen Fall zu hoher Beiträge: PKV-Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, einen Standard- bzw. Basistarif bereitzuhalten. Der Beitrag orientiert sich am GKV-Höchstbeitrag, Risikozuschläge oder Ausschlüsse gibt es nicht.
Ihre Alterungsrückstellungen sind geschützt: Alle bis zu einem eventuellen Tarifwechsel gebildeten Alterungsrückstellungen gehen nicht verloren – sie wirken sich beitragsmindernd auf den neuen Tarif aus. Ein Selbstbehalt bleibt weiterhin möglich.
Planbare Gesundheitskosten: Während GKV-Versicherte mit unkalkulierbaren Beitragssteigerungen leben müssen, können Sie Ihre Gesundheitskosten im Alter präzise planen und sogar reduzieren.
Bessere Versorgung bei sinkenden Kosten: Sie erhalten nicht nur bessere medizinische Leistungen, sondern zahlen dafür im Alter auch noch weniger – ein doppelter Vorteil, den nur die private Krankenversicherung bietet.
Steuerliche Optimierung: Ihre PKV-Beiträge und Beitragsentlastungstarife sind vollständig steuerlich absetzbar, was Ihre effektive Belastung zusätzlich reduziert.