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D&O-Versicherung

D&O-Versicherung

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organe und leitende Angestellte in Unternehmen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die D&O-Versicherung ist eine Sonderform der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmensorganen wie Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsrat, Beirat sowie leitenden Angestellten wie Prokuristen zugeschnitten ist.
  • Die Versicherung schließt das Unternehmen selbst ab. Die D&O-Versicherung trägt das Risiko der Haftung für Ansprüche aufgrund von Fehlentscheidungen. Ob GmbH oder Aktiengesellschaft – wer Verantwortung trägt, haftet ohne zusätzlichen Schutz mit seinem gesamten Privatvermögen.

Warum ist eine D&O-Versicherung empfehlenswert?

Die Verantwortlichen eines Unternehmens haften für Fehlentscheidungen mit ihrem Privatvermögen. Das betrifft unter anderem diese Personengruppen:

  • Geschäftsführer
  • Organe eines Unternehmens (Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Beirat, leitende Angestellte oder auch Mitarbeiter in Sonderstellung wie z.B. den Datenschutzbeauftragten)

Welche Anforderungen an die Sorgfalt eines Unternehmensleiters gestellt werden, ergibt sich insbesondere aus Generalklauseln im Gesetz (u. a. §§ 93, 116 AktG und §§ 43, 52 GmbHG).

Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der Unternehmensleiter ist verpflichtet, eine betriebliche Organisation zu schaffen und zu kontrollieren, die Schäden gegenüber seinem Unternehmen oder Dritten weitgehend vermeidet. Die Kontrollfunktion erstreckt sich hierbei nicht nur auf den eigenen Verantwortungsbereich, sondern auch auf den der Kollegen im jeweiligen Leitungsorgan.

Was ist eine D&O-Versicherung?

Eine D&O(Directors and Officers)-Versicherung stellt eine Sonderform der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dar. Eine solche Absicherung bieten spezielle Versicherer, die sich auf den Versicherungsschutz in Nischenbereichen konzentrieren. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern persönlich.

Das Besondere an einer D&O-Versicherung ist, dass das Unternehmen sie für seine Manager und leitenden Angestellten abschließt.

Was leistet eine D&O-Versicherung?

Der Versicherungsschutz umfasst sowohl die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr als auch die Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche.

Der VR gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass versicherte Personen wegen eines Fehlverhaltens durch Handeln oder Unterlassen für einen Vermögensschaden persönlich haftbar gemacht werden.

Zum Schutz gehören unter anderem folgende Aspekte:

  • Vermögensschäden, die innerhalb der Vertragslaufzeit oder der vereinbarten Nachmeldefrist angemeldet werden, sind abgedeckt.
  • Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche ist enthalten.
  • Die Police sollte für alle Organe und leitenden Angestellten im Unternehmen gelten.

Versicherungsschutz für Ansprüche des eigenen Unternehmens

Fehlentscheidungen von Managern betreffen nicht nur Geschäftspartner, auch das eigene Unternehmen ist unter Umständen betroffen und erleidet finanzielle Einbußen bis hin zur Insolvenz.

Unternehmensleiter haften

  • im Innenverhältnis gegenüber ihrem Unternehmen.
  • im Außenverhältnis gegenüber sonstigen Dritten wie Lieferanten, Abnehmern, Wettbewerbern, Arbeitnehmern und Anteilseignern.


Sie haben Interesse an einer D&O-Versicherung für Ihr Unternehmen?

Damit die Police keine Lücken aufweist, ist eine qualifizierte Beratung unerlässlich. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (20.07.2018; Az.: 4 U 93/16). Die Richter entschieden, dass eine Geschäftsführerin aufgrund fehlerhaften Verhaltens 200.000 Euro aus ihrem Privatvermögen zur Insolvenzmasse beisteuern muss und die bestehende D&O-Versicherung nicht haftet.

Eine leistungsstarke Police vermeidet solch böse Überraschungen. Unsere Mitarbeiter nehmen sich Zeit für Sie und finden gemeinsam mit Ihnen den Versicherer, der zu den Ansprüchen Ihres Unternehmens, Ihrer Stiftung oder Ihres Vereins passt. Natürlich beraten wir Sie gern auch zu allen weiteren Versicherungen die sie als Manager eines Unternehmens benötigen.

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