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Datum
17.01.2022

Strompreise: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Weniger Geld für Strom aus erneuerbaren Energien: Dafür sorgt eigentlich die 2022 sinkende EEG-Umlage. Doch trotz des niedrigsten Stands der EEG-Umlage seit zehn Jahren erhöht sich die Gebühr für Strom teils drastisch. Ein Wechsel des Versorgers bietet sich an. Unterstützung gibt es dabei zum Beispiel über MLP.

Senkung der EEG-Umlage 2022: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
(GettyImages/Westend61)

Das Wichtigste in Kürze

  • EEG-Umlage sinkt 2022 auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde (zuvor: 6,5 Cent pro Kilowattstunde)
  • Aber: Strompreise ziehen teils drastisch an
  • Steigende Stromkosten für Verbraucherinnen und Verbraucher beruhen z.B. auf höheren Strombörsenpreisen und steigenden Netznutzungsentgelten
  • Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung ermöglicht spontanen Wechsel
  • Tipp: MLP Partner "Wechselpilot" nutzen!

Sinkende Umlage für Strom aus erneuerbaren Energien

Die Umlage für den aus erneuerbaren Energien produzierten Strom, kurz "EEG-Umlage", wird 2022 den niedrigsten Stand seit zehn Jahren erreichen. Sie sinkt von bislang 6,5 Cent pro Kilowattstunde auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde. Der neue Preis greift bereits seit dem 1. Januar 2022.

Geplant sind weitere Senkungen bis hin zur Abschaffung der EEG-Umlage, sodass Strom aus erneuerbaren Energien für Endverbraucher noch attraktiver wird. Unter anderem sorgen Zuschüsse des Bundes für die geringeren Kosten; auch die gestiegenen Einnahmen durch höhere Börsenstrompreise zeigen sich dafür verantwortlich.

Trotz sinkender EEG-Umlage: Preiserhöhungen bei vielen Anbietern

Umgekehrt sind höhere Börsenstrompreise aber auch Schuld daran, dass Anbieter teurer beim Stromerzeuger einkaufen müssen. Dies ist eine Ursache dafür, dass trotz der sinkenden EEG-Umlage die Rechnung für viele Verbraucher höher ausfällt. Steigende Nutzungsentgelte tun ihr Übriges, um Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent zu verursachen. Es gibt aber auch Anbieter, die maximal um drei oder fünf Prozent ansteigende Gebühren verlangen.

Eigentlich müssten laut Verbraucherzentrale Preisersparnisse wie die sinkende EEG-Umlage direkt an die Endkunden weitergegeben werden. In der Realität sieht das jedoch anders aus. Immerhin müssen Anbieter bei Preiserhöhungen explizit auf das Sonderkündigungsrecht des Kunden hinweisen. Dieses besagt, dass trotz laufenden Vertrags ab dem Zeitpunkt der Kostensteigerung ein Ausstieg möglich ist.

Anbieterwechsel kann sich auszahlen

Die Verbraucherzentrale empfiehlt: Sie sollten prüfen, welche Anbieter den Vorteil der geringeren EEG-Umlage direkt an die Endnutzer weitergeben und im Zweifelsfall einen Wechsel in Erwägung ziehen.

Oft entfällt jedoch ein Anbieterwechsel aus Bequemlichkeit oder Zeitgründen. Damit Sie mit wenig Aufwand von den Vorzügen eines Wechsels profitieren können, setzt sich Wechselpilot , ein Partner von MLP, für Sie ein. Dieser übernimmt für Sie den Preisvergleich, kümmert sich bei Bedarf um einen jährlichen Wechsel und erledigt alle anfallenden, administrativen Tätigkeiten. Der Service ist für Sie kostenlos, bis eine tatsächliche Ersparnis auftritt. Von dieser erhält Wechselpilot dann 20 Prozent Provision.

Fazit: Vergleiche und Sonderkündigungsrecht ermöglichen profitablen Wechsel

Damit Sie als Endkunde von günstigeren Strompreisen profitieren können, sollten Sie die möglichen Stromanbieter rechtzeitig vergleichen. Informiert Sie Ihr Anbieter über eine Preissteigerung, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und sofort zu einer Alternative wechseln. Unterstützung bietet der MLP Partner Wechselpilot .

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