Förderungen für Wärmepumpe, Hybridheizung & Co
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie auch im Jahr 2022 bei der Aufwertung eines veralteten Heizsystems. Wer sich für den Austausch entscheidet und eine Wärmepumpe, Hybridheizung oder Solarthermieanlage einbauen lässt, profitiert von Zuschüssen oder günstigen Krediten.
Die Wärmepumpe wird beispielsweise durch einen Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA) gefördert. 35 bis 50 Prozent der Investitionskosten werden übernommen, wenn die jeweilige Wärmepumpe als förderfähige Anlage des BAFA gelistet und für die Beheizung von Räumen genutzt wird. Alternativ wartet ein zinsgünstiger Kredit über die Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Eine Hybridheizung erhält je nach genauer Art unterschiedliche Zuschüsse des BAFA. Auch sie muss in der Liste der förderfähigen Geräte stehen und entweder eine Gas-Brennwertheizung oder eine EE-Hybridheizung sein. Im ersten Fall wird die Heizung mindestens zu 25 Prozent durch eine Wärmepumpe oder vergleichbare Alternativen betrieben, im zweiten Fall handelt es sich um die Kombination zweier erneuerbarer Energien. Die Gas-Hybridheizung wird mit maximal 30, die EE-Hybridheizung mit maximal 35 Prozent der Kosten gefördert.
Die Solarthermieanlage muss entweder für die Beheizung von Räumen, die Warmwasseraufbereitung oder beides genutzt werden. Erfüllt sie diese Voraussetzung und steht sie auf der Liste des BAFA, können Zuschüsse von maximal 30 Prozent der Investitionskosten beantragt werden.
Geförderte Optimierungsmaßnahmen
Wenn der Austausch nicht infrage kommt und lediglich Optimierungen an der Heizung stattfinden sollen, ist ebenfalls das BAFA ein möglicher Ansprechpartner für den finanziellen Zuschuss. Maximal 20 Prozent der Kosten werden gefördert, wenn mindestens zwei der folgenden Maßnahmen miteinander kombiniert werden:
- der Austausch der alten Heizungspumpe
- der Einbau von Wärmespeichern oder Flächenheizungen
- die Dämmung von Rohren
Oft bildet der hydraulische Abgleich die Voraussetzung für alle weiteren Maßnahmen. Wenn er aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden kann, ist alternativ ein professioneller Check-Up der Heizung zu erledigen.
Gut zu wissen: Nur durch einen Fachbetrieb umgesetzte Optimierungen sind förderfähig. Wer selbst Hand am Heizsystem anlegt, bleibt von den Zuschüssen ausgenommen.
Anträge beim BAFA oder bei der KfW stellen
Zuschüsse im Rahmen des Programms der BEG sind über das BAFA möglich. Wichtig ist, die Förderung schon dann zu beantragen, wenn noch kein Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb besteht. Die Antragsstellung erfolgt online über die BAFA-Webseite. Nach Bewilligung des Zuschusses besteht ein Zeitraum von 24 Monaten für die Umsetzung der angekündigten Heizungsoptimierung oder des Austauschs. Nachweise darüber werden innerhalb von sechs Monaten an das BAFA gesendet.
Kredite werden bei der KfW beantragt. Hier unterscheidet sich der Zeitpunkt des Antrags von jenen beim BAFA: Sie müssen zunächst einen Energieberater kontaktieren, der die Maßnahme prüft und bestätigt, dass sie in Ihrem Hause sinnvoll umzusetzen ist. Auch nach der Bewilligung des Kredits müssen Sie die Bestätigung des Beraters einholen, dass der Heizungstausch oder die Optimierung ordnungsgemäß erfolgt ist.
Fazit: Zuschüsse bei Heizungen helfen bei energieeffizienten Aufwertungen
Die Heizungsförderung sorgt dafür, dass alte Heizsysteme auch bei einem kleineren Budget ausgetauscht werden können. Je nach Variante oder genauer Maßnahme sind bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten förderfähig. Informieren Sie sich im Vorfeld unbedingt über die geförderten Anlagen, die das BAFA listet.