Dreifach profitieren:
- Einkommensteuer sparen
- Rentenleistung erhöhen
- Kapital anlegen und von einer lebenslangen privaten Rente profitieren
Das Beste: Sie können jedes Jahr neu entscheiden ob und wieviel sie dazuzahlen möchten, um Ihr Rentenpolster steuergefördert aufzubessern.
Zusätzlich in die Basisrente einzahlen, zahlt sich doppelt aus
Machen Sie in der Steuererklärung Ihre Beiträge zur Basisrente als Sonderausgaben geltend. 2024 können Singles bis zu 27.565 Euro im Rahmen des Sonderausgabenzugs steuerlich ansetzen.
Ehepaare profitieren doppelt – sie können bis zu 55.130 Euro steuerlich geltend machen. Dabei es ist egal, ob Sie in Ihren eigenen oder den Vertrag Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners einzahlen.
Beispiel: Bei einer Zahlung von 3.000 Euro brutto im Jahr 2024 und einem Steuersatz von 40 % zahlen Sie effektiv nur 1.800 Euro netto. Ein Vorteil von 1.200 Euro. Dieser Effekt gilt für jeden Euro einer Zahlung, wie Einmalbeiträge, laufenden Beitrag und Zuzahlungen gleichermaßen.
Bitte beachten Sie: Zu den Sonderausgaben zählen auch weitere Beiträge, z. B. ins Versorgungswerk oder an die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Um den Spielraum für Ihre Zuzahlung in die Basisrente zu kennen, müssen Sie diese Beiträge von den oben genannten Höchstgrenzen abziehen.
Und Sie profitieren doppelt: Aus einem Zuzahlungsbetrag von 10.000 Euro im Alter von 50 Jahren ergibt sich neben der Steuerersparnis eine zusätzliche lebenslange jährliche Rente von etwa 880 Euro* (vor Steuern) ab Rentenbeginn.
Wichtig: Mit einer Zuzahlung in Ihre Basisrente entscheiden Sie sich für eine lebenslang sichere Rentenzahlung, flexible Entnahmen aus Ihrem Vertrag sind nicht möglich. Dafür ist Ihre Rente auch im Fall einer Arbeitslosigkeit vor staatlichem Zugriff geschützt. In der Auszahlphase wird die Rente mit Ihrem dann geltenden Steuersatz versteuert.
Das müssen Sie beachten
Der Zuzahlungsbetrag muss bei einer Überweisung in der Regel im laufenden Kalenderjahr auf dem Konto Ihres Versicherers eingehen, damit er noch für das laufende Jahr steuerlich berücksichtigt werden kann. Wichtig ist der Stichtag 31. Dezember eines Jahres für den Geldeingang. Je nach Anbieter können Sie den Zuzahlungsbetrag auch per SEPA-Mandat von Ihrem Versicherer abbuchen lassen.
Wichtig zu beachten:
- Gibt es einen Mindestzuzahlungsbetrag?
- Ist ein separates Zuzahlungsformular zu verwenden oder kann der Betrag einfach auf ein bestimmtes Konto des Versicherers überwiesen werden?
- Wird eine Personalausweiskopie benötigt?
- Werden steuerliche Höchstgrenzen eingehalten?
- Bei fondsgebundenen Verträgen ist ggf. eine Überprüfung der Fondsauswahl sinnvoll.
Profitieren Sie von Zuzahlungen in die Basisrente. Bei Fragen hilft Ihnen Ihr MLP Berater gerne weiter. Vereinbaren Sie einfach einen kostenfreien und unverbindlichen Termin.