Übergangsgeld: Diese Leistungen gibt es bei Reha-Maßnahmen
Der Weg zur Genesung kann herausfordernd sein. Insbesondere dann, wenn gesundheitliche Einschränkungen den Alltag auf den Kopf stellen und eine intensivere Rehabilitationszeit gefragt ist. Das Übergangsgeld kann in dieser Zeit helfen – eine finanzielle Unterstützung, die dafür sorgen soll, dass während dieser Zeit keine zusätzlichen Sorgen aufkommen. Doch welche Voraussetzungen gelten für den Bezug, wie wird das Übergangsgeld berechnet, und welche weiteren Leistungen stehen Ihnen zu? In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte.
Das Wichtigste in Kürze
Übergangsgeld bekommen Sie, wenn das Gehalt nach sechs Wochen Krankschreibung nicht mehr vom Arbeitgeber gezahlt wird, Sie in Reha gehen oder die Arbeit nach krankheitsbedingter Abwesenheit schrittweise wieder aufnehmen.
Zum Empfang berechtigt sind Sie, wenn Sie eine medizinische oder berufliche Reha machen oder die Arbeit stufenweise wieder aufnehmen.
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie vor der Krankschreibung beziehungsweise der Reha in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Übergangsgeld: Voraussetzungen für den Bezug
Der finanzielle Schutz, den das Übergangsgeld darstellt, ist ein maßgeblicher Teil der sozialen Sicherung und zählt laut Deutscher Rentenversicherung zu den „unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen zur Teilhabe“.
Um den Anspruch auf das Übergangsgeld zu erfüllen, müssen Sie in Deutschland eine Reihe an Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigste Bedingung: Vor der Erkrankung (bzw. der Reha) müssen Sie regulär gearbeitet und in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, da ansonsten kein Anspruch auf den Entgeltausgleich besteht.
Freiberufler und Selbständige haben ebenfalls Anspruch auf Übergangsgeld, wenn sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Pflichtversicherte Selbstständige, wie beispielsweise Handwerker, Hebammen oder Physiotherapeuten zahlen sowieso in die Rentenkasse ein und sind dementsprechend abgesichert.
Wer als Selbständiger diese Zahlungen nicht leistet, hat zwar keinen Anspruch auf das Übergangsgeld – allerdings können sie einen Antrag auf das Bürgergeld stellen, wenn sie eine beruflich bedingte Reha benötigen.
Wer Bürgergeld empfängt und eine Reha zu absolvieren hat, hat ebenfalls keinen Anspruch auf Übergangsgeld. Allerdings laufen die Zahlungen des Bürgergelds während der Reha-Maßnahmen einfach weiter.
Es gibt Arbeitgeber, die während einer Reha das reguläre Gehalt weiterbezahlen. In diesem Fall haben Sie kein Anrecht auf Übergangsgeld.
Das gilt auch für Mütter, die sich im Mutterschutz befinden und Mutterschaftsgeld beziehen.
Für den Fall einer Erkrankung gibt es auch das sogenannte „Verletztengeld“, welches sich vom Übergangsgeld unterscheidet. Das Verletztengeld wird gezahlt, wenn jemand durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit arbeitsunfähig ist. Es dient als Einkommensersatz und kommt von der Unfallversicherung. Das Übergangsgeld hingegen unterstützt Menschen während einer medizinischen oder beruflichen Reha, damit sie nach Krankheit oder Unfall leichter zurück in den Job finden. Dieses wird von der Rentenversicherung gewährt.
Übergangsgeld – wie hoch ist der Betrag?
Wie viel Übergangsgeld Sie beziehen, hängt von Ihrem Einkommen ab. Allerdings ist der Prozentsatz davon abhängig, ob Sie Kinder haben oder nicht. Während kinderlose Menschen 68 Prozent ihrer bisherigen Nettobeträge beziehen, erhalten Menschen mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent des Nettolohns.
Die Berechnung des Prozentsatzes bezieht sich auf die letzten zwölf Monate, bevor die Reha-Maßnahmen beginnen. Gezahlt wird das Übergangsgeld so lange, wie die Reha dauert – wenn die Maßnahme die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigt. Ist es geplant, dass Sie nach der Reha wieder stufenweise in Ihren Beruf zurückkehren, wird das Übergangsgeld so lange gezahlt, bis Sie das alte Stundenpensum wieder erreicht haben. Der Betrag ist steuer- und abgabenfrei, die gesetzlichen Beiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) übernimmt der Träger.
Sollten Sie selbstständig tätig sein, wird der Betrag aus 80 Prozent des Einkommens ermittelt, das laut Rentenversicherung „den vor Beginn der Leistungen für das letzte Kalenderjahr gezahlten Beiträgen zugrunde liegt“.
Übergangsgeld beantragen
Folgende Schritte durchlaufen Sie im Prozess:
Um einen Antrag auf Übergangsgeld stellen zu können, benötigen Sie vom zuständigen Sozialversicherungsträger – üblicherweise ist das die Deutsche Rentenversicherung – zunächst die offizielle Bewilligung für die Reha.
Liegt ein Bewilligungsbescheid vor, können Sie den Starttermin mit der Reha-Einrichtung vereinbaren.
Steht dieser fest, so reichen Sie den Antrag auf Übergangsgeld final beim selben Sozialversicherungsträger ein.
Wann wird das Übergangsgeld gezahlt?
Im Normalfall wird das Geld für die ersten beiden Wochen der medizinischen Reha direkt ausgezahlt, wenn Sie die Unterlagen eingereicht haben. Anschließend erfolgt die Zahlung monatlich. Für die letzten sieben Tage einer Reha-Maßnahme erhalten Sie das Übergangsgeld allerdings erst nach Abschluss der Maßnahme. Handelt es sich um eine berufliche Reha, so erfolgt die Auszahlung des Übergangsgelds immer zum Ende eines Kalendermonats.
Wiedereinstieg in den Beruf
Sie erhalten im Falle einer Wiedereingliederung weiterhin Übergangsgeld. Dafür muss der Wiedereinstieg allerdings vier Wochen nach Abschluss der Reha beginnen.
Fazit: Übergangsgeld hilft im Ernstfall
Übergangsgeld ist eine Unterstützung für Menschen, die während einer Reha-Maßnahme eine finanzielle Absicherung benötigen. Es hilft dabei, den Lebensunterhalt während dieser Zeit zu sichern, sodass Betroffene sich ganz auf ihre Genesung konzentrieren können, ohne finanzielle Belastungen fürchten zu müssen. Wichtig ist die frühzeitige Klärung der eigenen Ansprüche und das rechtzeitige Beantragen des Übergangsgeldes.