Was müssen Sie im Schadenfall beachten?
Jeden Schadenfall müssen Sie unverzüglich Ihrer Versicherung melden, am besten telefonisch oder elektronisch per Email.
Grundsätzlich darf der Versicherer den Schaden zuerst begutachten, bevor geeignete Maßnahmen veranlasst werden können. Jedoch dürfen schadenmindernde Arbeiten (z.B. Trocknen) oder bei Gefahr im Verzug erste Arbeiten auch ohne Freigabe durch den Versicherer direkt beauftragt werden.
In jedem Fall sollten Sie den Schaden vor der Aufnahme on Arbeiten ausführlich dokumentieren, z.B. durch Foto oder Film, durch Anfertigen einer Skizze, durch Schreiben eines Berichts oder ähnlichem. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände zum Nachweis vorerst auf, bis der Gutachter des Versicherers vor Ort war. Je detaillierter Sie den Schadenumfang dokumentieren, desto weniger Nachfragen gibt es bei der Schadenabrechnung mit dem Versicherer.
Wichtig: Fotodokumentation und Rechnungen aufheben. Wenn Sie den Versicherer auf Grund des hohen Telefonaufkommens nicht sofort erreichen, ist dies kein Problem. Der Schaden kann dann auch in ein paar Tagen gemeldet werden. Wichtig auch hier: Dokumentation des Schadens und der Schadenshöhe, bevor Sie mit den dringendsten Arbeiten beginnen.
Welche Versicherungen kommen bei Hochwasserschäden am und im Haus auf?
Für Hochwasserschäden am versicherten Gebäude ist die
Gebäudeversicherung
zuständig. Sie ersetzt die Kosten für die Beseitigung von Beschädigungen an der Bausubstanz (feuchte Wände, abgeblätterter Putz, aufgeweichte Boden usw.) sowie die Kosten zur Begrenzung der Schadenhöhe (Schadenminderung, z.B. durch Gebäudetrocknung).
Hochwasserschäden am Inventar des Hauses deckt die
Hausratversicherung
im privaten Lebensbereich und die Inhaltsversicherung im gewerblichen Bereich. Hier sind alle Gegenstände des täglichen Gebrauchs versichert, die sich in der versicherten Immobilie zum Schadenzeitpunkt befinden.
Wichtig: Für die Regulierung bei Hochwasser ist bei beiden Versicherungen eine spezielle Elementarschaden-Zusatzdeckung in Ihrem Vertrag die unbedingte Voraussetzung. Lediglich jeder fünfte Haushalt in Deutschland hat diesen Versicherungsschutz.
Welche weiteren Versicherungen können bei einem Überschwemmungsschaden zum Einsatz kommen?
Schäden am Fahrzeug
Totalschäden durch Überschwemmung und Beschädigungen durch treibende Gegenstände am geparkten Auto ersetzt die Kfz-Teilkaskoversicherung. Im Schadenfall behalten Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung und dokumentieren Sie den Schaden am besten durch Fotos. Bergungs- und Abschleppkosten müssen Sie selbst zahlen, sofern Sie keinen zusätzlichen Schutzbrief abgeschlossen haben
Wichtig: Sofern Sie die Möglichkeit dazu haben, bringen Sie Ihr Fahrzeug dennoch rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet. Die Kaskoversicherung kann sonst die Regulierung reduzieren. Daher sollten Tarife abgeschlossen werden, die keine Reduzierung der Leistung im Falle grober Fahrlässigkeit vorsehen.
Urlaubsabbruch wegen Hochwassers
Sind Sie sich zum Zeitpunkt des Schadenfalls in Urlaubsvorbereitungen bzw. gerade im Urlaub, ersetzen die Reiserücktritt- bzw. –abbruchversicherungen die Stornokosten bzw. Kosten der Rückreise aus dem Urlaub.
Was ist bei der Absicherung einer Immobilie bzw. Hausrat gegen Hochwasser zu beachten?
Die Absicherung gegen Hochwasserschäden ist Bestandteil der so genannten „Elementarschadenversicherung“, die als Zusatzbaustein zur
Wohngebäudeversicherung
und zur
Hausratversicherung
abgeschlossen werden kann. Neben Hochwasserschäden sind in solchen Zusatzbausteinen auch Gefahren wie Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinenabgänge mitversichert.
Für Gebäudeinhaber ohne Versicherungsschutz werden von Bund, Ländern oder der EU in einzelnen Fällen Soforthilfen oder Hilfsfonds aufgelegt. Dies ist jedoch nur bei sehr großen Hochwasserereignissen - wie dem aktuellen - der Fall und diese Hilfen decken auch immer nur einen Teil der entstandenen Schäden ab.
Lohnt es sich, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen?
Da Hochwasser und vor allem so genannter Starkregen immer häufiger und auch an wechselnden Schauplätzen auftreten, sollte jeder Hausbesitzer einen entsprechenden Schutz abschließen. Denn bereits ein extrem starker Regenfall kann für vollgelaufene Keller sorgen.