Grundsätzliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger
Die steigende Inflation und die Energiekrise infolge des Ukraine-Kriegs stellt viele Bürger in Deutschland vor finanzielle Schwierigkeiten. Anfang September 2022 hat die Bundesregierung ein drittes Entlastungspaket vorgestellt, um dem entgegenzuwirken. Schon im zweiten Paket wurden Maßnahmen für einkommensteuerpflichtige, arbeitende Personen getroffen. Dazu zählten unter anderem das bundesweite 9-Euro-Ticket im öffentlichen Nahverkehr, sowie die Energiepreispauschale von 300 Euro.
Nun werden sämtliche und Bürger von einer Strompreisbremse und einem weiteren Verkehrsticket für den öffentlichen Nahverkehr profitieren. Dieses Ticket könnte in den Bundesländern zu einem monatlichen Preis von 49 Euro erhältlich sein. Auch mit einer geringeren Umsatzsteuer für Speisen im gastronomischen Bereich werden finanzielle Spielräume geschaffen. Dasselbe Prinzip erfolgt beim Heizen mit Gas. Die Mehrwertsteuer wird in beiden Bereichen künftig auf sieben Prozent gesenkt. Zudem sieht das dritte Entlastungspaket das Pausieren der eigentlich im Januar 2023 geplanten Erhöhung der CO2-Steuer vor. Diese soll dann erst ab 2024 wirksam werden.
Maßnahmen für Familien und Berufstätige
Familien mit Kindern erhalten nach dem Kinderbonus des zweiten Entlastungspaketes nun grundsätzlich mehr Kindergeld. Ab dem 1. Januar 2023 sind 18 Euro mehr pro Kind vorgesehen – bis einschließlich des dritten Kindes. Damit steigt das Kindergeld pro Kind auf 250 Euro pro Monat.
Berufstätige im Homeoffice können pro Tag 5 Euro als Werbungskosten von der Einkommensteuer absetzen. Insgesamt liegt die Höhe nun bei maximal 1.000 Euro im Jahr – eine Verbesserung zu den bisher möglichen 600 Euro jährlich. Bei Rentenbeiträgen wird ebenfalls eine steuerliche Erleichterung angestrebt. So ist der komplette Abzug von Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung schon im Jahr 2023 und nicht erst – wie ursprünglich geplant – im Jahr 2024 möglich. Weiterhin wird der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro auf 1.000 Euro erhöht.
Hilfen für einkommensschwache Personen
Mit der Wohngeldreform des dritten Entlastungspakets werden Bürger, die Wohngeld beziehen, berücksichtigt. So wird ein weiterer einmaliger Heizkostenzuschuss von September bis Dezember 2022 ausgezahlt. Dieser soll für einen 1-Personen-Haushalt 415 Euro und für einen 2-Personen-Haushalt 540 Euro betragen. Für jede zusätzliche Person im Haushalt gibt es weitere 100 Euro.
Auch das neue Bürgergeld steht im Fokus des dritten Pakets der Bundesregierung: rund 500 Euro monatlich sollen berechtigte Empfänger ab Januar 2023 erhalten. Das Bürgergeld soll das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) dann ablösen.