Auslandskrankenversicherung
Für Reisen ins Ausland ist eine
Auslandskrankenversicherung
unerlässlich. Sie übernimmt bei Reisen weltweit die Kosten für akut eintretende Krankheiten und dort erlittene Unfälle. Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sichert außerhalb Deutschlands nur begrenzt ab. Die GKV übernimmt die Krankheitskosten lediglich in EU-Ländern oder in Staaten, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben. Und dies gilt auch nur bis zu der Höhe, die im jeweiligen Land üblich ist. Folge: Ohne Zusatzschutz müssen gesetzlich Versicherte die Mehrkosten selbst tragen. Das kann teuer werden.
Privat Krankenversicherte genießen im Ausland zwar grundsätzlich einen umfangreicheren Schutz. Dennoch kann die Zusatzversicherung auch für sie eine wichtige Ergänzung sein – etwa wenn die normale Versicherung einen Rücktransport aus dem Ausland ausschließt oder eine Eigenbeteiligung vorsieht.
Sprechen Sie mit Ihrem MLP Berater, welche Reiserücktrittsversicherung und Auslandskrankenversicherung für Ihren speziellen Urlaub bzw. Auslandsaufenthalt geeignet sein kann. MLP hat Zugriff auf Produkte am gesamten Markt.
Reiserücktrittsversicherung
Wer zu den Frühbuchern gehört, sollte an mögliche Hinderungsgründe wie Krankheiten oder Unfälle im langen Vorlauf des Urlaubs denken. Die Reiserücktrittsversicherung kommt für Storno- oder Umbuchungskosten auf, wenn der geplante Urlaub zum Beispiel wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder einer schweren Unfallverletzung des Versicherten nicht angetreten werden kann. Oft wird sie inklusive einer Reiseabbruchversicherung angeboten, die bei Abbruch einer bereits angetretenen Reise die Rückreisekosten übernimmt. Nicht nur bei früh gebuchten, sondern auch bei sehr teuren Reisen gehört die Reiserücktrittsversicherung dazu.
Generell muss die Versicherung 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen sein, damit ein Rücktritt abgesichert ist. Im Einzelfall können sich die Versicherer dann dennoch querstellen, wenn zu dem Zeitpunkt bereits absehbar war, dass es zu einem Rücktritt kommen könnte. Das ist etwa der Fall, wenn eine Kündigung bereits recht konkret im Raum stand.
Sonstige Versicherungen – und worauf Sie verzichten können
Sind Sie mit einem Mietwagen im Ausland unterwegs, ist die sogenannte Mallorca-Klausel in der eigenen Kfz-Haftpflichtpolice ratsam. Dieser Zusatz überbrückt die Differenz zwischen der landestypischen – und oftmals sehr geringen Deckungssumme – und der in Deutschland vereinbarten Versicherungssumme.
Eine Reisegepäckversicherung ersetzt den Wert, wenn das Reisegepäck gestohlen oder beschädigt wird. Die Erstattung richtet sich entweder nach dem Zeitwert des Gepäcks oder deckt eine vorher vereinbarte Summe. Da Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften ohnehin für verloren gegangenes oder beschädigtes Gepäck haften, lohnt sich diese Versicherung in der Regel nur bei wirklich wertvollen Reiseutensilien bzw. wenn der Wert oberhalb der Haftungsobergrenze des Reiseveranstalters oder der Fluggesellschaft liegt.
Auf Unfall-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzpolicen, die speziell an eine Reise gekoppelt sind, können Urlauber dagegen verzichten. Grundsätzlich greifen die private
Unfallversicherung
und die
private Haftpflichtversicherung
auch im Ausland. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich gerne an Ihren MLP Berater.