Was die EU-Roaming-Verordnung aus dem Jahr 2017 regelt
Die EU-Roaming-Verordnung wurde 2017 mit dem Ziel auf den Weg gebracht, das Telefonieren, Verschicken und Empfangen von SMS oder MMS sowie die Internetnutzung mit dem Smartphone (mobiles Internet) auch im EU-Ausland zu Inlandskonditionen zu garantieren.
Wenn Sie also beispielsweise aus Portugal nach Deutschland telefonieren, kostet dies genauso viel wie ein Anruf innerhalb Deutschlands. Auch zwischen verschiedenen Ländern im EU-Ausland gilt die Regelung. Wenn Sie also als deutscher Staatsbürger aus Spanien nach Portugal telefonieren, wird dies abgerechnet wie ein Telefonat innerhalb Deutschlands.
Tipp: Wenn Sie sich mit Ihrem Smartphone in ein ausländisches Handynetz einwählen, erhalten Sie in der Regel eine SMS mit Informationen zu Roaming-Gebühren. Lesen Sie diese aufmerksam durch, um mögliche Kostenfallen frühzeitig zu identifizieren!
In diesen Ländern gilt die EU-Roaming-Verordnung
EU-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern
Staaten des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR): Liechtenstein, Norwegen und Island
In diesen Ländern gilt die EU-Roaming-Verordnung nicht
Staaten im europäischen Raum: Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Britische Kanalinseln, Färöer-Inseln, Isle of Man, Kasachstan, Kosovo, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Russland, Schweiz, San Marino, Serbien, Türkei, Vatikanstadt und Weißrussland (Republik Belarus)
Roaming-Gebühren in Großbritannien?
Mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union müssen Reisende grundsätzlich wieder mit Roaming-Gebühren rechnen. Viele Mobilfunkanbieter verzichten aber vorerst auf solche Zusatzgebühren. Reisende nach Großbritannien sollten sich daher unbedingt bei ihrem Anbieter über die aktuellen Konditionen informieren.
Achtung: Schweiz gehört nicht zur EU-Roaming-Zone
Auch wenn die Schweiz von EU-Mitgliedsstaaten umgeben ist, gilt hier eine andere Gebührenordnung. So können Anrufe mit über einem Euro pro Minute sehr teuer werden und auch die Nutzung mobiler Daten können in die Höhe schießen, da hier keine Kostendeckelung gegeben ist.
Wer sich beispielsweise an der deutschen Grenze zur Schweiz aufhält oder vielleicht sogar dort wohnt, sollte darauf achten, dass das Smartphone sich nicht automatisch in das schweizerische Mobilfunknetz einwählt. Um unnötig hohe Roaming-Gebühren zu vermeiden, sollten Sie an Ihrem Mobiltelefon die manuelle Netzwahl nutzen. Auf diese Weise bleiben Sie im günstigeren, deutschen Mobilfunknetz.
Kostenfalle: WLAN-Telefonie ist von EU-Roaming-Verordnung nicht gedeckt
Neben dem Telefonieren über das Mobilfunknetz gibt es auch die Möglichkeit, über das WLAN zu telefonieren. Diese Funktion wird mittlerweile von vielen Smartphones unterstützt und wird oft als „WLAN-Call“ oder „WiFi-Call“ bezeichnet.
WLAN-Telefonie allerdings sind nicht von der EU-Roaming-Verordnung abgedeckt. Hier können Mobilfunkbetreiber die Konditionen selbst festlegen. Solche Telefonate können Sie gegebenenfalls teuer zu stehen kommen.
Tipp: Idealerweise schalten Sie WLAN-Telefonie an Ihrem Smartphone aus oder Sie kontaktieren Ihren Anbieter und fragen danach, ob und wie hoch Gebühren anfallen.
Besondere Vorsicht ist auch auf Schiffen geboten. Die EU-Roaming-Verordung gilt nämlich ausschließlich an Land. Wenn Sie auf einem Schiff via Satelit telefonieren, fallen mitunter horrende Kosten an. Auch hier gilt: Vorher über die Gebühren informieren.