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Datum
18.06.2025

Autounfall im Urlaub

Richtig versichert und optimal vorbereitet im Ausland

Autounfall im Urlaub
(Peter Stark/GettyImages)

Das Wichtigste zum Thema Autounfall im Urlaub

  • Sofortmaßnahmen: Unfallstelle absichern, Daten notieren, Europäischen Unfallbericht ausfüllen – und bei Verletzten, erheblichem Schaden oder fehlendem Versicherungsnachweis die Polizei rufen.
  • Grüne Karte: Dient im Ausland als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung. In vielen Nicht-EU-Ländern ist sie Pflicht – vor der Reise beim Versicherer nachfragen.
  • Mietwagen-Versicherung: Haftpflichtdeckungssummen im Ausland können deutlich niedriger sein als in Deutschland. Eine Mallorca-Police schließt diese Lücke. Für selbstverschuldete Schäden ist zusätzlich eine Kaskoversicherung notwendig.
  • Im Schadensfall: Sofort die Autovermietung informieren, alle Schäden fotografieren und sämtliche Unterlagen (Mietvertrag, Unfallprotokoll, Kautionsnachweis) aufbewahren.

Was tun bei einem Autounfall im Urlaub?

Ob selbst verschuldet oder als Geschädigter: Ein Autounfall im Urlaub ist stressig – besonders, wenn er im Ausland passiert. Mit der richtigen Vorbereitung und dem Wissen über die wichtigsten Schritte bleiben Sie handlungsfähig.

Welche Daten und Dokumente Sie brauchen

Für die spätere Schadenregulierung sind folgende Angaben unerlässlich:

  • Name und Anschrift des Fahrers bzw. Fahrzeughalters
  • Kennzeichen des beteiligten Fahrzeugs
  • Name der Versicherung und Versicherungsscheinnummer
  • Ggf. Nummer der Grünen Karte

Der Europäische Unfallbericht hilft, alle relevanten Informationen strukturiert festzuhalten. Autoreisende sollten das Formular stets im Handschuhfach mitführen. Es steht kostenlos zum Download unter anderem beim Zentralruf der Deutschen Autoversicherer zur Verfügung.

Wann sollten Sie nach einem Unfall im Ausland die Polizei rufen?

In folgenden Situationen ist es ratsam oder sogar vorgeschrieben, die Polizei zu verständigen:

  • Es gibt Verletzte
  • Es besteht Streit mit dem Unfallgegner
  • Der Sachschaden ist erheblich
  • Ein Versicherungsnachweis fehlt
  • Unfallflucht wurde begangen

Schadenregulierung in der EU und weltweit

Bei einem Unfall in einem EU-Land sowie in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein können deutsche Urlauber ihre Ansprüche bequem von Deutschland aus geltend machen. Den zuständigen Regulierungsbeauftragten ermitteln Sie kostenlos über den Zentralruf der Deutschen Autoversicherer (Tel. 0800 25 02 600). Es gilt das Schadensersatzrecht des jeweiligen Unfalllandes. In Ländern außerhalb der EU müssen Geschädigte sich in der Regel direkt an die ausländische Versicherung wenden.

Tipp: Der ADAC bietet eine übersichtliche Länderübersicht zu den jeweils geltenden Regelungen im Ausland.

Was ist die Grüne Karte und wann brauche ich sie?

Die Grüne Karte ist ein international anerkanntes Dokument, das alle relevanten Daten zu Fahrzeug und Kfz-Haftpflichtversicherung enthält. Kfz-Versicherer stellen sie auf Anfrage kostenlos aus.

Innerhalb der EU sowie in der Schweiz, Serbien, Norwegen, Island und Liechtenstein ist die Grüne Karte bei einem Unfall nicht zwingend erforderlich, kann aber im Zweifel hilfreich sein. In anderen Ländern wie der Türkei hingegen ist sie Pflicht. Wer unsicher ist, ob er für sein Reiseland die Grüne Karte benötigt, sollte vor der Abreise bei seinem Kfz-Versicherer nachfragen.

Mietwagen im Urlaub: Den richtigen Versicherungsschutz wählen

Im Ausland gelten für Mietwagen häufig deutlich geringere Haftpflicht-Deckungssummen als in Deutschland. Bei schweren Personen- oder Sachschäden kann das problematisch werden. Die Mallorca-Police schließt diese Lücke: Sie ergänzt den Versicherungsschutz des Mietwagens entweder auf das Niveau der eigenen Kfz-Versicherung oder mindestens auf die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Summen – 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden und 1,2 Millionen Euro bei Sachschäden.

Für Reisen außerhalb Europas, etwa in die USA, gilt die sogenannte Traveller-Police mit weltweiter Gültigkeit. Wichtig: Oft ist der Zusatzschutz bereits in der eigenen Kfz-Versicherung enthalten oder wird beim Bezahlen mit bestimmten Kreditkarten kostenlos mitgeliefert. Es lohnt sich, dies vor Reiseantritt zu prüfen.

Brauche ich für einen Mietwagen eine eigene Kaskoversicherung?

Ja – denn die Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners ab. Selbst verschuldete Schäden am Mietwagen, Diebstahl oder Vandalismus sind nur über eine Kaskoversicherung abgesichert. Wer rundum abgesichert sein möchte, sollte eine Vollkaskoversicherung ohne oder mit möglichst geringer Selbstbeteiligung abschließen. Diese umfasst in der Regel auch Schäden durch Steinschlag, an Reifen, Felgen, Unterboden und Dach.

Wichtig: Im Mietvertrag nicht genannte Personen dürfen den Mietwagen nicht fahren – andernfalls erlischt der Versicherungsschutz.

Mietwagen-Extras: Was fällt zusätzlich an?

Für Sonderausstattungen wie Navigationsgerät, Kindersitze oder Einwegmieten fallen in der Regel Zusatzkosten an. Auch ein Zweitfahrer kann die Mietkosten erhöhen – insbesondere, wenn er unter 25 Jahre alt ist. Ein genauer Blick in den Mietvertrag lohnt sich daher vor Vertragsabschluss.

Unser Tipp: Gut versichert in den Urlaub starten

Ob Mietwagen oder eigenes Fahrzeug: Ihre MLP Beraterin oder Ihr MLP Berater hilft Ihnen, den passenden Versicherungsschutz für Ihre Urlaubsreise zu finden – und sorgt dafür, dass Sie im Schadensfall optimal abgesichert sind.

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Was muss ich nach einem Unfall mit dem Mietwagen tun?

Nach einem Unfall mit dem Mietwagen sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Autovermietung kontaktieren: Informieren Sie unverzüglich die Autovermietung. Oft ist dies laut Mietbedingungen sogar Pflicht.
  2. Polizei verständigen: Je nach Schadensumfang und Mietvertrag kann auch die Polizei zu rufen sein.
  3. Schäden dokumentieren: Fotografieren Sie alle sichtbaren Schäden am Fahrzeug sowie die Unfallumgebung.
  4. Unfallprotokoll ausfüllen: Das Formular liegt meist im Handschuhfach und ist dem Vermieter bei Fahrzeugrückgabe vorzulegen.
  5. Unterlagen aufbewahren: Bewahren Sie Kopien des Schadensprotokolls, des Unfallberichts, des Mietvertrags sowie den Kautionsnachweis sorgfältig auf – sie sind für die Schadensabwicklung unverzichtbar.

Hinweis: Auch wenn Sie eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung gebucht haben, kann die Autovermietung zunächst einen Teil der Kaution einbehalten. Diesen Betrag erstattet Ihnen später der Mietwagenvermittler.

Fazit: Optimal vorbereitet für den Autounfall im Urlaub

Ein Autounfall im Urlaub muss kein Drama sein – vorausgesetzt, Sie sind gut vorbereitet. Nehmen Sie die Grüne Karte mit, prüfen Sie den Versicherungsschutz für Ihren Mietwagen und halten Sie den Europäischen Unfallbericht griffbereit. Mit der richtigen Absicherung durch Mallorca-Police und Kaskoversicherung sind Sie auch im Ausland auf der sicheren Seite.

Bei Fragen rund um Kfz-Versicherung und Reiseabsicherung stehen Ihnen Ihre MLP Beraterin oder Ihr MLP Berater gern zur Seite.

Häufige Fragen zum Thema Autounfall im Urlaub

Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab und notieren Sie alle relevanten Daten des Unfallgegners (Name, Adresse, Kennzeichen, Versicherung). Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht aus und rufen Sie bei Verletzten oder erheblichem Sachschaden die Polizei. Bei einem Mietwagen informieren Sie zusätzlich sofort die Autovermietung.

Die Grüne Karte ist ein internationales Dokument, das Fahrzeug- und Versicherungsdaten enthält und im Ausland als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung dient. In EU-Ländern ist sie nicht zwingend vorgeschrieben, in anderen Ländern wie der Türkei jedoch Pflicht. Ihr Kfz-Versicherer stellt sie kostenlos aus.

Die Mallorca-Police ist eine Zusatzversicherung für Mietwagen im Ausland. Sie erhöht die oft niedrigeren Haftpflicht-Deckungssummen ausländischer Mietwagen auf deutsches Niveau – mindestens auf 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden und 1,2 Millionen Euro bei Sachschäden. Für Reisen außerhalb Europas gibt es die Traveller-Police mit weltweiter Gültigkeit.

Kontaktieren Sie sofort die Autovermietung und verständigen Sie ggf. die Polizei. Dokumentieren Sie alle Schäden per Foto, füllen Sie das Unfallprotokoll aus dem Handschuhfach aus und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen (Schadensprotokoll, Mietvertrag, Kautionsnachweis) auf.

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