Bei den berufsständischen Versorgungswerken handelt es sich um Altersvorsorgeeinrichtungen für Angehörige freier Berufe in Deutschland. Sie wurden auf landesrechtlicher Grundlage als Anstalten des öffentlichen Rechts errichtet und sind neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung ein eigenständiger Zweig des deutschen Rentensystems.
Die Aufgaben der Versorgungswerke umfassen die Zahlung von Altersrente, Leistungen bei Berufsunfähigkeit – das sogenannte Ruhegeld – sowie Hinterbliebenenleistungen im Todesfall. Jedes Versorgungswerk gibt sich eine eigene Satzung und finanziert sich vollständig durch die Beiträge seiner Mitglieder, ohne staatliche Subventionen.
Die erste Einrichtung dieser Art, die Bayerische Ärzteversorgung, wurde 1923 gegründet. Den entscheidenden Wachstumsimpuls erhielt das System mit der Rentenreform 1957: Da Selbstständige und Freiberufler von der damals eingeführten Mindestlebensstandardsicherung ausgeschlossen blieben, entstanden in den Folgejahren zahlreiche weitere Versorgungswerke. Heute gibt es bundesweit 91 berufsständische Versorgungswerke mit insgesamt mehr als einer Million Mitgliedern – aufgeteilt auf alle Bundesländer und nahezu jede relevante Berufsgruppe.
Die Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk ist für Angehörige der entsprechenden freien Berufe verpflichtend. Zu den mitgliedspflichtigen Berufsgruppen gehören unter anderem:
Die zahlenmäßig größte Berufsgruppe innerhalb der Versorgungswerke sind Ärzte. Da jedes Bundesland eigene Einrichtungen unterhält, können die Regelungen zur Mitgliedschaft im Detail variieren. Verbindliche Auskunft gibt jeweils die Satzung des zuständigen Versorgungswerks.
Die Beitragshöhe in den berufsständischen Versorgungswerken orientiert sich an den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Der allgemeine Beitragssatz liegt aktuell bei 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens, bemessen bis zur geltenden Beitragsbemessungsgrenze.
Je nach Beschäftigungsverhältnis gelten unterschiedliche Regelungen:
Mindest- und Höchstbeiträge sowie individuelle Sonderregelungen sind verbindlich in der Satzung des jeweiligen Versorgungswerks festgelegt.
Das Versorgungswerk bildet eine wichtige Grundlage Ihrer Altersvorsorge – doch reicht es für Ihren gewünschten Lebensstandard im Ruhestand aus? Ihre MLP Beraterin oder Ihr MLP Berater analysiert Ihre individuelle Versorgungssituation und zeigt auf, wie Sie mögliche Versorgungslücken gezielt schließen können.
Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke erhalten im Durchschnitt eine Rente, die deutlich über dem Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Der reguläre Renteneintritt ist ab dem 67. Lebensjahr möglich und orientiert sich damit an den Vorgaben der gesetzlichen Rente. Individuelle Regelungen – etwa zur Möglichkeit einer Frühverrentung oder eines aufgeschobenen Renteneintritts – sind in den jeweiligen Satzungen der Versorgungswerke nachzulesen.
Die Leistung bei Berufsunfähigkeit wird in den Versorgungswerken als Ruhegeld bezeichnet. Höhe und Zeitpunkt der Zahlung sind individuell in der Satzung der jeweiligen Einrichtung geregelt.
Ein Anspruch auf Ruhegeld besteht grundsätzlich bei vollständiger (100-prozentiger) Berufsunfähigkeit. Ergänzend dazu kann unter bestimmten Voraussetzungen die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greifen, wenn die Arbeitsfähigkeit auf weniger als drei Stunden täglich gesunken ist.
Ein besonderer Vorteil: Aufgrund der langen Ausbildungsdauer der meisten freien Berufe und dem damit verbundenen späten Eintritt ins Berufsleben sind die Wartezeiten in der Regel kurz, und es werden keine Gesundheitsprüfungen verlangt – obwohl sich die Versorgungswerke vollständig selbst finanzieren und nicht vom Staat subventioniert werden.
Berufsständische Versorgungswerke sind ein unverzichtbarer Baustein der Altersvorsorge für Angehörige freier Berufe in Deutschland. Als Pflichteinrichtungen sichern sie ihre Mitglieder nicht nur im Alter ab, sondern auch bei Berufsunfähigkeit und im Todesfall – und das ohne staatliche Subventionen.
Ob das Versorgungswerk allein ausreicht, um den gewünschten Lebensstandard im Ruhestand zu sichern, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Ihre MLP Beraterin oder Ihr MLP Berater unterstützt Sie dabei, Ihre Versorgungslage realistisch einzuschätzen und Ihre Altersvorsorge auf eine solide Grundlage zu stellen.
Berufsständische Versorgungswerke sind Altersvorsorgeeinrichtungen für Angehörige freier Berufe in Deutschland, errichtet auf landesrechtlicher Grundlage als Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie zahlen Altersrente, Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit sowie Hinterbliebenenleistungen. Aktuell gibt es in Deutschland 91 dieser Einrichtungen mit mehr als einer Million Mitgliedern.
Zur Pflichtmitgliedschaft verpflichtet sind Angehörige freier Berufe – darunter Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Die genauen Regelungen sind in der Satzung des jeweiligen Versorgungswerks festgelegt.
Die Beiträge orientieren sich am Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung (aktuell 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte; Selbstständige tragen den Beitrag vollständig selbst. Genaue Mindest- und Höchstbeträge sind in der jeweiligen Satzung geregelt.
Mitglieder erhalten im Durchschnitt eine deutlich höhere Rente als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der reguläre Renteneintritt ist ab 67 Jahren möglich. Individuelle Regelungen, etwa zur Frühverrentung, sind der jeweiligen Satzung zu entnehmen.