Definition und Beispiel: Berufsständische Versorgungswerke
Bei den berufsständischen Versorgungswerken handelt es sich um eine Altersvorsorgeeinrichtung für Angehörige freier Berufe in Deutschland, die auf landesrechtlicher Grundlage errichtet wird.
Die Versorgungswerke zahlen Rente und Leistungen bei Berufsunfähigkeit sowie bei Todesfall für die Hinterbliebenen der Angehörigen von freien Berufen. Damit ist die Art der Altersvorsorge wie die gesetzliche Rente und die Beamtenversorgung Teil des deutschen Rentensystems. Die Mitgliedschaft für Berufsgruppen freier Berufe ist verpflichtend!
Freie Berufe sind in die nachfolgenden Berufsgruppen eingeteilt:
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Apotheker
- Architekten
- Notare und Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
- außerordentliche Mitglieder wie Ingenieure und Psychotherapeuten
Jedes Bundesland hat eigene Versorgungswerke und auch fast jede Berufsgruppe hat ihre eigene Altersvorsorgeeinrichtung. Derzeit gibt es in Deutschland 91 berufsständische Versorgungswerke mit über einer Million Mitglieder. Die meisten Mitglieder gehören der Berufsgruppe Ärzte an.
Warum gibt es Versorgungswerke?
Mit der bayerischen Ärzteversorgung wurde im Jahr 1923 die älteste Versorgungseinrichtung in Deutschland gegründet. Obwohl es die gesetzliche Rentenversicherung schon seit 34 Jahren gab, konnten Angehörige freier Berufe kein Mitglied werden.
Eine private Altersvorsorge war seinerzeit aufgrund der Weltwirtschaftskrise und Inflation nicht viel wert, sodass die Berufsgruppe der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in Bayern ein Versorgungswerk errichtet haben: die bayerische Ärzteversorgung. Die Einrichtung wurde seit der Gründung von den Mitgliedern selbst verwaltet und finanziert sich eigenständig.
Mit der Rentenreform 1957 erfolgte die Einführung der Mindestlebensstandardsicherung, von der Selbstständige und Berufsgruppen freier Berufe jedoch ausgeschlossen wurden. Daraufhin wurden weitere Versorgungswerke in Deutschland gegründet.
Wie hoch sind die Beiträge?
Die Beiträge der berufsständischen Versorgungswerke richten sich an die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier liegt der Beitrag bei der Beitragsbemessungsgrenze von 7.300 Euro pro Monat aktuell bei 18,6 Prozent vom Bruttoeinkommen.
Unterschiede der Beiträge gelten bei Selbstständigkeit und Angestelltenverhältnis freier Berufe, Mindest- und Höchsteinzahlungen erfolgen individuell. Mitglieder eines Angestelltenverhältnisses freier Berufe zahlen üblicherweise die Beitragshöhe wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, die Hälfte der Kosten wird vom Arbeitgeber übernommen.
Alle Angaben zu den Beitragshöhen sowie Mindest- und Höchsteinzahlungen sind in der Satzung des jeweiligen Versorgungswerkes verankert.
Wie hoch ist die Rente für Mitglieder der Versorgungswerke?
Mitglieder der Versorgungswerke erhalten eine durchschnittliche Rente, die deutlich über dem Durchschnitt der gesetzlichen Rentenversicherung liegt.
Der Renteneintritt für Mitglieder der Versorgungswerke orientiert sich an den Vorgaben der gesetzlichen Rente. Sprich: Ein regulärer Renteneintritt ist mit 67 Jahren möglich, individuelle Regelungen sind in den jeweiligen Satzungen der Versorgungswerke nachzulesen.
Was gilt bei Berufsunfähigkeit?
Die Leistung bei Berufsunfähigkeit in den Versorgungswerken wird als Ruhegeld bezeichnet. Höhe und Zeitpunkt des Ruhegelds sind individuell in den jeweiligen Versorgungswerken geregelt.
Ein Anspruch auf Ruhegeld in den Versorgungswerken besteht bei einer 100-prozentigen Berufsunfähigkeit. Zudem wird die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bei weniger als drei Stunden Arbeitsfähigkeit pro Tag gezahlt.
Aufgrund der langen Ausbildung der Berufsgruppen freier Berufe und dem damit verbundenen späten Versicherungseintritt gibt es bei den Versorgungswerken keine langen Wartezeiten und keine Gesundheitsprüfungen. Und das obwohl die berufsständischen Versorgungswerke nicht vom Staat subventioniert werden, sondern sich selbst finanzieren.