Freiberufler und Solo-Selbstständige sind von den Folgen der Coronakrise besonders hart betroffen. Laut einer aktuellen Umfrage des Hamburger Internet-Unternehmens Jimdo sehen 77 Prozent eine Existenzgefahr für ihr Unternehmen. Betroffen sind vor allem die mehr als vier Millionen Menschen, die hierzulande alleine oder mit ein bis zwei Angestellten selbstständig sind.
Viele von ihnen verfügen nur über geringe Rücklagen – und können ohne regelmäßige Einnahmen oft nur einige Wochen oder vielleicht Monate überleben. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben die wenigsten.
Viele Kleinstbetriebe und Einzel-Unternehmer drohen in finanzielle Schieflage zu geraten: Das sind derzeit beispielsweise die Inhaber von Cafés, Fitness-Studios, Ballettschulen und Antiquitätenläden genauso wie Ergotherapeuten, Logopäden, Heilpraktiker oder Coaches und Freiberufler wie Grafiker, Fotografen, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Bund und Länder haben deshalb ein Hilfspaket in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.
1. Direktzuschüsse
Der Bund gewährt Solo-Selbständigen und Kleinstunternehmern kurzfristig direkte Transferleistungen in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro. Nach Angaben der Bundesregierung sollen alle Anträge zunächst zügig bewilligt werden, eine Bedürftigkeitsprüfung soll erst später erfolgen. Gedacht sind die Zuschüsse für laufende Kosten wie die Miete.
Voraussetzungen für die Zuschüsse
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Betriebs dürfen erst ab März 2020 eingetreten sein. Außerdem müssen die Selbstständigen eine Existenzbedrohung oder einen Liquiditätsengpass aufgrund der Pandemie eidesstaatlich versichern. Für die Verteilung der Mittel sind die einzelnen Bundesländer zuständig.
Ergänzend haben alle Bundesländer eigene Hilfsprogramme für Selbstständige und Freiberufler aufgelegt.
2. Sonder-Kredite
Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Selbständige und Freiberufler genau wie größere Unternehmen Liquiditätshilfen zu besonders günstigen Konditionen beantragen. Wichtig: Das Geld muss im Gegensatz zu den Zuschüssen zurückgezahlt werden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verspricht Hilfen in „unbegrenzter Höhe“. Die KfW-Corona-Kredite können Sie ab sofort bei Ihrer Hausbank beantragen, sofern Ihr Betrieb bis zum 31. Dezember 2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten war.
KfW-Corona-Hilfe
3. Grundsicherung für Selbstständige
Wenn es hart auf hart kommt, können auch Selbstständige Grundsicherung (Hartz IV) beantragen. Der Staat will den Bezug erleichtern und Anträge schnell und unbürokratisch bearbeiten. Außerdem soll vorerst die Vermögensprüfung weitgehend entfallen.
Notfallplan, um die aktuelle Finanzsituation zu verbessern
Neben den offiziellen Hilfen, sollten von der Pandemie betroffene Selbstständige aktuell in den Krisenmodus schalten. Jetzt heißt es erst einmal das kurzfristige Überleben zu sichern.
Liquidität erhalten
Ein realistischer Überblick, wie die aktuelle finanzielle Situation aussieht, ist unverzichtbar.
- Einnahmen konkrollieren: Alle noch möglichen Rechnungen sofort raussenden und Außenstände zeitnah einfordern.
- Ausgaben runterfahren: Nicht notwendigen Ausgaben und geplanten Investitionen sofort auf Eis legen.
- Alternativ-Angebote machen: Welche Einnahmen fallen komplett weg? Kann ich meinen Kunden alternative Dienstleistungen anbieten? Das können beispielsweise Online-Schulungen oder Beratungen, Musikunterricht oder Fitnesskurse via Skype oder Zoom sein. Oder telefonischer Support. Ist ein Lieferservice möglich? Kreativität ist gefragt.
- Sozialabgaben runterschrauben: Wer gesetzlich versichert ist, sollte seine geringeren Einnahmen sofort der Krankenkasse melden, damit die monatlichen Beiträge gesenkt werden. Viele Künstler, Event-Manager und Kreative sind durch das Verbot von Veranstaltungen massiv betroffen. Sie sollten ihre Verträge prüfen, ob ihnen Ausfallhonorare zustehen. Außerdem rät die Künstlersozialkasse, bei denen diese Berufsgruppen pflichtversichert sind, die Einkommenserwartungen für 2020 zeitnah zu reduzieren, um Beiträge zu sparen.
- Steuerliche Entlastungen nutzen: Selbstständige sollten auch Kontakt zu ihrem Finanzamt aufnehmen und beispielsweise laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer herab- oder aussetzen beziehungsweise eine Stundung fälliger Steuerzahlungen beantragen.
- Verdienstausfall durch Quarantäne: Auch Selbstständige und Freiberufler gehen nicht leer aus, falls sie in den kommenden Wochen unter häusliche Quarantäne gesetzt werden. Sie erhalten nach dem Infektionsschutzgesetz einen finanziellen Ausgleich für ihren Verdienstausfall. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den letzten Jahreseinnahmen, die beim Finanzamt gemeldet wurden.