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Informationen zur Vorabpauschale für Fondsanteile 2025

Für Fonds und ETFs mit positiver Wertentwicklung im Jahr 2025 wird eine Vorabpauschale fällig. Hier finden Sie alle relevanten Details:

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist eine Form der Besteuerung für Fondsanteile. Sie zielt darauf ab, Steuern auf thesaurierende und teilausschüttende Fonds zeitnah zu erheben, anstatt erst beim Verkauf der Anteile. Diese Pauschale stellt eine vorweggenommene Besteuerung von Wertsteigerungen dar und wird bei einem späteren Verkauf der Anteile vom Veräußerungsgewinn abgezogen.

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

  • Basisertrag:
    Die Berechnung basiert auf dem sogenannten Basisertrag. Dieser wird ermittelt, indem der Wert des Fondsanteils am Jahresanfang mit dem Basiszinssatz (für 2025: 2,53%) multipliziert und um 30% reduziert wird.
  • Berücksichtigung Investitionszeitraum:
    Für jeden Monat, in dem nicht in den Fonds investiert wurde, verringert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel.
  • Wertsteigerung und Basisertrag:
    Der Basisertrag gilt als Vorabpauschale, wenn er niedriger als die Wertsteigerung des Fonds ist. Ist die Wertsteigerung geringer als der Basisertrag, wird diese als Vorabpauschale angesetzt. Liegt zum Jahresende keine Wertsteigerung vor, fällt keine Vorabpauschale an.

Verfahren der MLP Banking AG

  • Automatische Abrechnung:
    Die Vorabpauschale wird von der MLP Banking AG im Januar 2026 automatisch von Ihrem Liquiditätskonto abgebucht.
  • Guthabensicherung:
    Stellen Sie sicher, dass genügend Guthaben auf Ihrem Konto vorhanden ist, um die Steuerzahlung zu decken und den Verkauf von Fondsanteilen zu vermeiden.
  • Vermeidung des Steuerabzugs:
    Durch Einrichtung eines Freistellungsauftrags können Sie den Steuerabzug umgehen. Diesen können Sie bequem und unkompliziert online einreichen.

Zusätzliche Hinweise

  • Steuerabzug und Liquiditätskonto:
    Bei unzureichendem Guthaben auf dem Liquiditätskonto könnten Fondsanteile verkauft werden, um den entstandenen Sollsaldo auszugleichen.
  • Verlustverrechnung:
    Bestehende Verluste in den Verrechnungstöpfen (außer Aktienverluste) können gegen die Vorabpauschale gerechnet werden. Ein Freistellungsauftrag verhindert in diesem Fall ebenfalls eine Kontobelastung.

Für weitergehende Fragen oder individuelle Beratung steht Ihre MLP Beraterin, bzw. Ihr MLP Berater jederzeit zur Verfügung.

Download Beispiel Vorabpauschale