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Häufige Fragen zu den MLP Girokonten

Allgemein

Kundeneinlagen sind bei der MLP Banking AG durch ein zweistufiges Einlagensicherungssystem gesichert.

Die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung erfolgt durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB).

Diese Sicherungseinrichtung deckt Einlagen bis zu einer Höhe von max. 100.000 EUR pro Person pro Kreditinstitut, unabhängig von der Anzahl der Konten (auch Gemeinschaftskonten). Weitere Informationen finden Sie unter www.bankenverband.de

Darüber hinaus wirkt die MLP Banking AG am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mit.

Geschützt werden z.B. Sicht-, Termin und Spareinlagen (also Guthaben auf Giro-, Spar-, Tagesgeld, Festgeldkonten und Liquiditäts-, Abwicklungskonten).

Die Sicherungsgrenze der Banken liegt seit dem 1. Januar 2020 in jedem Fall bei maximal 15 Prozent des Eigenkapitals einer Bank (ab 1. Januar 2025 maximal 8,75 Prozent) und

maximal 5 Millionen Euro für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen

  • Ab 1. Januar 2025: 3 Millionen Euro
  • Ab 1. Januar 2030: 1 Million Euro sowie

maximal 50 Millionen für nichtfinanzielle Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Verbände und Berufsorganisationen ohne Erwerbszweck und anderen in § 6 Absatz 3 des Statuts des Einlagensicherungsfonds genannten Gläubigern

  • Ab 1. Januar 2025 30 Millionen Euro
  • Ab 1. Januar 2030 10 Millionen Euro

Weitere Informationen sowie die aktuelle Sicherungsgrenze finden Sie unter www.bankenverband.de/einlagensicherung

Für Wertpapierdepots ist dieser Schutz nicht notwendig, denn die dort befindlichen Wertpapiere bleiben im Eigentum des Kunden und werden von der Bank lediglich verwahrt. Sie können jederzeit die Herausgabe Ihrer Wertpapiere verlangen. Das gilt auch, falls Ihre Depotbank insolvent sein sollte.

Überweisungen, die Sie online erteilen, werden durch PIN und TAN von Ihnen autorisiert. Ein Widerruf oder eine Stornierung der Überweisungsaufträge ist nur bis zur Annahme des Auftrages durch die MLP Banking AG möglich. Mit der Belastung Ihres Kontos ist die Überweisung angenommen und ausgeführt. Eine Stornierung ist nicht mehr möglich.

Wir können versuchen, einen Rückruf bei der Empfängerbank zu erwirken. Wir sind hier jedoch auf das Entgegenkommen der Empfängerbank und des Empfängers angewiesen, um den Überweisungsbetrag wieder Ihrem Konto gutschreiben zu können (ohne Gewähr). Dieser Auftrag ist entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgeltes entnehmen Sie bitte unserem Preis- und Leistungsverzeichnis. Das Entgelt fällt auch an, sollte der Überweisungsrückruf nicht erfolgreich sein.

Zur Ausführung eines Überweisungsrückrufes senden Sie uns bitte einen "Freien Auftrag" aus dem MLP Kundenportal oder ein im Original unterzeichnetes Fax an den MLP Kundenservice an die Fax-Nr. 06222 3169 8933.

Hier gelten die vorgeschriebenen Fristen des BGB §676s: Soweit keine anderen Fristen vereinbart werden, sind Überweisungen schnellstmöglich zu bewirken.

  • Grenzüberschreitende Überweisungen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die auf deren Währung oder Währungseinheit oder auf Euro lauten, sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, binnen fünf Werktagen, an denen alle beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben (Bankgeschäftstage), ausgenommen Samstage, auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten zu bewirken.
  • Inländische Überweisungen in Inlandswährung sind längstens binnen zwei Bankgeschäftstagen auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten zu bewirken.

Einzahlungen

Bargeldeinzahlungen sind in der Regel bei jeder ReiseBank-Geschäftsstelle möglich. Hierzu müssen Sie generell die IBAN Ihres MLP Kontos angeben und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen.

Hinweis: Ab einem Betrag von 2.500,00 Euro ist ein geeigneter Herkunftsnachweis (z.B. Kontoauszug, Verkaufsbeleg usw.) vorzulegen.

Bargeldeinzahlungen können Sie auch an deutschen Post-, Bank- oder Sparkassenschaltern vornehmen, sofern diese "Bargeldeinzahlungen für einen Nichtkunden" annehmen.

Die Gebühr pro Einzahlung beträgt 3 Euro.

Auszahlungen

Mit Ihrer MLP Kreditkarte können Sie an fast allen Geldautomaten weltweit kostenfrei Bargeld abheben.* Je Kalendermonat (bezogen auf den Kalendertag der Abhebung) können, sowohl für die Haupt- als auch für die Zusatzkarte 4 kostenlose Bargeldabhebungen (bei gleichzeitigem Führen eines MLP Girokontos) - an fast allen Geldautomaten weltweit kostenfrei - getätigt werden. Jede weitere Verfügung (ab der 5.) kostet 3 EUR. Die Bargeldabhebungen werden immer sofort dem hinterlegten Referenzkonto (beliebiges Girokonto) belastet. Einen Mindestabhebebetrag gibt es nicht.

Mit der MLP Girocard haben Sie Bargeldverfügung an jedem Geldautomaten gegen die dort ausgewiesenen Gebühren des Geldautomatenbetreibers.

Kostenlose Bargeldverfügungen ab 1.000,00 EUR bieten wir Ihnen auch über die Filialen der Reisebank an. Diese Bargeldauszahlungen müssen jedoch vorab bei der MLP Banking AG bestellt werden. Benutzen Sie hierfür bitte folgenden Link

Finden Sie hier eine Übersicht über die Filialen der Reisebank

*Für MLP-Kreditkarteninhaber mit einem MLP-Girokonto. Es können ggf. Kosten seitens der Fremdbank anfallen. Kunden werden auf eine eventuelle Gebührenerhebung vor Ort hingewiesen und müssen diese bestätigen. Bei Transaktionen im Nicht-Euro-Ausland wird ein Auslandseinsatzentgelt in Höhe von 1,5 % für die Umrechnung der Fremdwährung in Euro berechnet.

Die vollständigen Leistungen und Konditionen finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis

Einzugsermächtigungen sind grundsätzlich eine Vereinbarung zwischen Ihnen und der jeweiligen Firma bzw. Gesellschaft. Zur Kündigung setzen Sie sich daher bitte direkt mit der genannten Gesellschaft in Verbindung.

Sollten auch nach der Kündigung Ihrer Einzugsermächtigung noch ungerechtfertigte Lastschrifteinzüge vorgenommen werden, geben Sie diese wie nachstehend beschrieben zurück.

Einer Belastungsbuchung aus einer Lastschrift per Einzugsermächtigung bis zu einer Höhe von 3.000,00 Euro können Sie bis zu acht Wochen direkt in Ihrem Onlinebanking unter dem Menüpunkt "Banking --> Lastschriftrückgabe" widersprechen. Möchten Sie einer Lastschrift widersprechen, die über die Summe von 3.000,00 Euro hinausgeht, erteilen Sie zur Rückgabe bitte einen Freien Auftrag aus dem MLP Kundenportal.

Einer Buchung aus einer Lastschrift, für die Sie dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt haben, können Sie generell bis zu acht Wochen nach Belastung widersprechen. Falls für die Abbuchung seitens des Abbuchenden keine Berechtigung vorliegt, können Sie die Lastschrift innerhalb von 13 Monaten nach Belastung zurückgeben. Diese Regelungen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift der MLP Banking AG. Lediglich die Rückgabefunktion im Onlinebanking kann nur bis zu acht Wochen nach Belastung genutzt werden. Lastschriften, die innerhalb der Rückgabefrist liegen, jedoch älter als acht Wochen sind, stornieren Sie bitte über die Funktion "Freier Auftrag".

Jedes MLP Girokonto hat aus Sicherheitsgründen ein Onlinelimit. Überweisungen über die Überweisungsmaske des Onlinebanking sind nur bis zu dieser Größe möglich. Das Onlinelimit beträgt in der Regel 15.000,00 EUR pro Tag und Konto. Alternativ ist eine Erhöhung Ihres Onlinelimits auf max. 25.000,00 EUR pro Konto möglich.

Überweisungen über Ihr tägliches Onlinelimit hinaus, können Sie selbst über die Auszahlungsfunktion im Kundenportal in der Vermögensübersicht kostenfrei durchführen.

Bei Namensänderungen bitten wir Sie für die Aktualisierung Ihrer Daten sowie ggf. für den Versand einer neuen MLP Girocard bzw. MLP Kreditkarte um eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde und eine aktuelle Unterschriftenprobe an die nachstehende Postfachadresse oder an die Fax-Nr. 06222 308-8933.

Gerne können Sie hierfür folgendes Formular verwenden.

Formular Änderung des Namens

MLP Banking AG
Abteilung Stammdaten
Postfach 1379
69154 Wiesloch

Zur Eröffnung eines neuen MLP Kontos, bzw. Zusatzkontos setzen Sie sich bitte mit Ihrem MLP Berater in Verbindung. Zur Kündigung Ihres Girokontos in unserem Haus senden Sie uns bitte nachfolgendes Kündigungsformular an untenstehende Anschrift.

Formular Kontoauflösung MLP-Konto

Gerne können Sie den Auftrag zur Kündigung auch formlos schriftlich erteilen.

Bitte vermerken Sie auf dem Auftrag eine Bankverbindung, über die der Auflösungsbetrag Ihres MLP-Kontos verrechnet werden soll. Senden Sie bitte Ihre entwertete (gelochter Magnetstreifen) MLP Girocard zusammen mit dem Kündigungsauftrag an die MLP Banking AG.

Beachten Sie ferner, dass die Auflösung des MLP-Girokontos ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgt. Lediglich das MLP PremiumKonto und dessen Zusatzkonten können aufgrund der Zinskompensation nur zum Monatsende aufgelöst werden. Die Auflösung eines Hauptkontos erfordert generell die Auflösung der Zusatzkonten.

Das Onlinebanking steht Ihnen weiterhin kostenfrei zur Verfügung, falls Sie dieses nicht explizit kündigen. War Ihr MLP-Girokonto bislang das Referenzkonto zu Ihrer MLP-Kreditkarte, können Sie dieses Referenzkonto online im Banking ändern. Wählen Sie in der Menüleiste oben den Punkt Service und Mehrwerte. Dort unter Service den Serviceauftrag Änderung der Bankverbindung Ihrer Kreditkarte wählen, Daten erfassen und Änderung mit einer TAN bestätigen.

MLP Banking AG
Kontoführung
Postfach 1379
69154 Wiesloch

Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen

Die Kontoauszüge sämtlicher MLP Konten sowie die Abrechnungen der MLP Kreditkarten stellen wir standardmäßig als PDF kostenfrei im Postfach des Onlinebanking zur Verfügung. Sollten die Kontoauszüge nicht online zur Verfügung gestellt werden, können Sie dies online nach Login in Ihrem Onlinebanking oder per Formular beantragen.

Wünschen Sie die Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen per Post, verwenden Sie bitte nachfolgendes Formular. Bitte beachten Sie, dass wir die verauslagten Portokosten für die Postzustellung erheben.

Ausnahme: Für MLP-Sparkonten und alle vor dem 1. September 2009 eröffneten MLP Liquiditäts- und Tagesgeldkonten senden wir die Kontoauszüge standardmäßig kostenfrei per Post. Für alle vor dem 1. September 2009 eröffneten MLP Kreditkarten senden wir die Abrechnungen standardmäßig kostenfrei per Post.

Bei der kostenfreien MLP MasterCard für Studenten werden generell keine Abrechnungen erstellt, da die Kartenumsätze direkt dem MLP CampusGirokonto für Studenten belastet und dort auf den Kontoauszügen ausgewiesen werden.

MLP Reporting

Das MLP Reporting stellen wir quartalsweise standardmäßig als PDF kostenfrei im Kundenportal zur Verfügung.

Einrichten, Ändern und Löschen beauftragen Sie online nach Login in Ihrem Onlinebanking oder über das Serviceformular Überschusssparen. Der Auftrag muss mindestens drei Geschäftstage vor der nächsten Ausführung vorliegen.

MLP Girocard

Die MLP Girocard verfügt über ein Wochenlimit (Kalenderwoche) von 3.500,00 EUR. Dieses gilt für PIN-bestätigte Zahlungen sowie Abhebungen am Geldautomaten. Sie können das Wochenlimit online nach Login in Ihrem Onlinebanking auf max. 15.000,00 EUR erhöhen.

Bitte beachten Sie hierbei, dass Verfügungen in dieser Höhe nicht unbedingt durch den Geldautomaten- bzw. Terminalbetreiber freigeschaltet wurden

Die MLP Girocard wird bei dreifacher Fehleingabe der PIN gesperrt, jedoch am Automaten nicht eingezogen, sondern lediglich abgewiesen. Bei Kenntnis der korrekten PIN lassen Sie die PIN-Sperre bitte online nach Login in Ihrem Onlinebanking oder formlos schriftlich mit Unterschrift bei der MLP Banking AG aufheben. Nach erfolgter Freischaltung Ihrer MLP Girocard müssen Sie diese an einem Geldautomaten einer Volks- bzw. Raiffeisenbank zur endgültigen Freischaltung einsetzen. Ihre Karte müssen Sie nicht bei der MLP Banking AG vorlegen.

Bitte veranlassen Sie bei Verlust Ihrer MLP Girocard sofort die Sperrung der Karte unter einer der unten aufgeführten Telefonnummern.

Den Verlust Ihrer Karte müssen Sie aus Sicherheits- und Haftungsgründen auch der zuständigen Polizeibehörde melden. Bei der Sperrung Ihrer MLP Girocard geben Sie bitte die Bankleitzahl der MLP Banking AG (672 300 00) an.

Karte sperren unter: (018 05) 02 10 21 (12 ct/Min. aus dem Festnetz der DTAG, max. 42 ct/Min. aus Mobilfunknetzen) oder (069) 740 987.

Die Bestellung veranlassen Sie online nach Login in Ihrem Onlinebanking oder formlos schriftlich mit Unterschrift bei der MLP Banking AG.

Wenn Sie sich an die PIN Ihrer MLP Girocard nicht mehr erinnern können, dann bestellen Sie bitte eine Ersatz-PIN. Dies ist entweder online nach Login in Ihrem MLP Banking möglich oder durch eine unterschriebene Willenserklärung. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass wir hierfür ein Entgelt berechnen, welches Sie unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen können. Nach Erhalt Ihrer neuen PIN müssen Sie diese bitte durch Einsatz Ihrer MLP Girocard an einem Geldautomaten aktivieren.

Basiskonto

Drucken Sie den Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags aus. Diesen senden Sie uns bitte ausgefüllt im Original an die MLP Banking AG, Abteilung Antrag & Service, Postfach 1379 in 69154 Wiesloch. Nach Erhalt und Prüfung übersenden wir Ihnen alle erforderlichen Antragsunterlagen und weitere Informationen zur Eröffnung eines Basiskontos bei der MLP Banking AG.

Das Basiskonto richtet sich an Verbraucher, die bisher noch über kein Zahlungskonto verfügen. Davon profitieren insbesondere Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten. Mit dem Basiskonto haben Sie Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Der Leistungsumfang des Basiskontos

  • Bareinzahlungen im Inland
  • Barauszahlungen im Inland
  • Überweisungen
  • Lastschriften
  • Zahlungen mit der Girocard
  • Online-Banking

Dispositionskredit und Kreditkarte gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang eines Basiskontos.

Auslandszahlungsverkehr

Sorten bestellen Sie in Ihrem Onlinebanking über die ReiseBank. Melden Sie sich dazu im Onlinebanking an und navigieren zu den Punkten „Angebote“ und „Reisegeld“.

Die IBAN Ihres MLP Girokontos finden Sie rechts oben auf Ihrem Kontoauszug oder alternativ über das Onlinebanking im linksbündigen Menüpunkt "Banking" -> "Kontoinformationen".

Der BIC der MLP Banking AG lautet MLPBDE61.

Bei Zahlungseingängen aus dem Ausland nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung: Empfänger:

Ihr Vor- und Zuname
IBAN: Ihre persönliche IBAN (International Bank Account Number)*
SWIFT Code: MLPBDE61 via GENODEFF

*Ihre persönliche IBAN können Sie über das Onlinebanking im Menüpunkt „Banking“ –> "Kontoinformationen" abfragen oder dem Kontoauszug Ihres MLP-Kontos entnehmen.

Die Voraussetzungen für eine günstigere EURO-Überweisung (SEPA) sind

  • Grenzüberschreitende Zahlungen in die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Schweiz
  • Überweisungsbetrag in Euro
  • Angabe des BIC (Bank Identifier Code) der Empfängerbank. Der BIC (Bank Identifier Code) der MLP Banking AG ist ebenfalls auf Ihren Kontoauszügen vermerkt und lautet: MLPBDE61
  • Als Entgeltregelung muss SHARE (Entgeltteilung) vereinbart werden. Das bedeutet, dass die inländischen Gebühren der
  • Auftraggeber, die Gebühren im Ausland der Zahlungsempfänger übernimmt.
Hinweis: Für vollständig und korrekt erfasste Überweisungsaufträge über die entsprechende Funktion "EURO-Überweisung (SEPA)" Onlinebanking berechnet die MLP Banking AG keine Gebühren.

Aufgrund der vorgeschriebenen Kostenregelung "Entgeltteilung" können im Zielland Gebühren vom Überweisungsbetrag einbehalten werden, deren Höhe individuell geregelt und uns daher nicht bekannt sind.

Eine EURO-Überweisung (SEPA) (Grenzüberschreitende Zahlung in die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Schweiz) erfassen Sie im Onlinebanking in dem Menüpunkt „Banking“ -> „Überweisung Inland/EU“. Die Kriterien für EURO-Überweisungen (SEPA) entnehmen Sie bitte der dort zugehörigen Hilfeseite.

Werden die Euro-Überweisungkriterien (SEPA) nicht erfüllt, d.h. bei Überweisungen in Fremdwährung außerhalb EWR-Staaten, der Schweiz und Monaco, erfassen Sie die Überweisung im Onlinebanking über die Funktion "Auslandsauftrag" im Menüpunkt "Zahlungsaufträge".

Einheitliche Verfahren für Europa

Der von der europäischen Kreditwirtschaft 2002 gegründete European Payments Council (EPC) hat einheitliche Standards und Regelungen für europäische Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen entwickelt und verabschiedet.

Die neuen SEPA-Produkte sollen vorrangig innerhalb der Europäischen Union (EU), den drei Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz gelten.

Die 31 Länder im Überblick

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Island (EWR), Lettland, Liechtenstein (EWR), Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (EWR), Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und die Schweiz (ab 2008 für Überweisungen, weitere Umsetzungen erfolgen Schrittweise).

Nationale Verfahren existieren zunächst weiter

Die neuen Zahlungs-Instrumente für den europäischen Binnenmarkt werden zunächst zusätzlich zu den nationalen Verfahren angeboten. Bei inländischen Zahlungen kann deshalb seit 2008 zwischen nationalen und europäischen Verfahren gewählt werden.

Die SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden.

Bereits in der Vergangenheit existierte in Deutschland mit der "EU-Standardüberweisung" ein vergleichbar standardisiertes Verfahren zur Abwicklung von Euro-Überweisungen bis 50.000 € in andere EU- und EWR-Staaten. Die entsprechenden Standards wurden vom EPC (European Payments Council) weiterentwickelt und sind auf alle EURO-Überweisungen (SEPA) anzuwenden. So werden Auftraggeber und Zahlungsempfänger, sowie deren Kreditinstitute durch IBAN und BIC identifiziert. Nach Umsetzung der PSD (EU Payment Services Directive) können Sie als Kunde nach einer maximalen Abwicklungszeit von drei Bankgeschäftstagen (seit dem Jahr 2012 nach einem Bankgeschäftstag) über den Überweisungsbetrag verfügen. Dies ist unabhängig davon, in welchem Land des SEPA-Raums das Empfänger-Konto unterhalten wird.

EURO-Überweisungen (SEPA) erfassen Sie im Onlinebanking unter „Überweisung Inland/EU“ im Menüpunkt "Banking". Wählen Sie das entsprechende Konto und die Überweisungsart „EURO-Überweisung" (SEPA) aus und erfassen Sie dort Ihre Überweisung.

Die Angabe von BIC und IBAN des Zahlungsempfängers sind dabei zwingend erforderlich.

Die MLP Banking AG berechnet für die Entgegennahme und Weiterleitung der EURO-Überweisungen keine Gebühr.

BIC

Der BIC (Bank Identifier Code) ist die internationale Bankleitzahl. Bitte erfragen Sie die persönliche IBAN und den entsprechenden BIC immer direkt beim Zahlungsempfänger.

EPC

EPC (European Payments Council), frei übersetzt: "Europäischer-Zahlungsverkehrs-Ausschuss", ist das von der europäischen Kreditwirtschaft gegründete Gremium, das die einheitlichen Standards für SEPA entwickelt.

EU

Die Europäische Union besteht aus 28 Mitgliedsstaaten. Seit Januar 2008 haben insgesamt 19 EU-Mitgliedsstaaten den Euro als Währung eingeführt.

EWR

EWR steht für "Europäischer Wirtschaftsraum". Dazu gehören die 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

IBAN

Die IBAN (International Bank Account Number) ist die internationale Kontonummer.
Bitte erfragen Sie diese sowie den entsprechenden BIC immer direkt beim Zahlungsempfänger.

SEPA

Das Kürzel SEPA ("Single Euro Payments Area") bezeichnet das Projekt eines europaweit einheitlichen Zahlungsraums, in dem seit 2008 die neuen Standards gelten. Es nehmen 34 Länder an SEPA teil. Dazu gehören neben den Mitgliedern der Europäischen Union auch die drei Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die Schweiz, Monaco und San Marino.

SWIFT

Die SWIFT ist die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications". Die Gesellschaft regelt den internationalen Datenaustausch zwischen Banken. Sie betreibt ein weltweites Leitungsnetz und definiert Nachrichten-Standards. Jede teilnehmende Bank bekommt eine eindeutige Kennung, den BIC.