MLP
Inhalt

Regulatorik

EU-Aktionsplan

Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden und damit ein Zeichen für den Klimaschutz gesetzt. Bei der Transformation der Wirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit nimmt der Finanzsektor eine entscheidende Rolle ein, weshalb die EU das Thema erstmals auf die politische Agenda gebracht hat.

Mit dem 2018 veröffentlichten „Aktionsplan zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum“ (auch: Aktionsplan Sustainable Finance) verfolgt die EU-Kommission das Ziel eines nachhaltigeren, ökologisch und sozial verantwortlicheren Finanzwesens.

Der Plan zielt insbesondere darauf ab:

  • die Lenkung der Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten;
  • die Integration von Nachhaltigkeit in das Risikomanagement;
  • die Förderung von Transparenz sowie die Langfristigkeit in Finanz- und Wirtschaftstätigkeiten.

Um diese Ziele zu erfüllen, wurden verschiedene Maßnahmen formuliert. Wesentliche Bausteine des Plans sind stand heute bereits verabschiedet worden und teilweise auch schon in Kraft getreten:

Wasserkraftwerk

Offenlegungsverordnung:

Die seit dem 10. März 2021 anzuwendende Offenlegungsverordnung richtet sich unter anderem an Anbieter von Finanzprodukten wie z.B. Versicherungs- und Fondsgesellschaften. Sie schreibt eine erhöhte Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten vor.

Taxonomie-Verordnung:

Die Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifizierungssystem für klima- und umweltfreundliche Wirtschaftsaktivitäten. Sie schreibt neue Berichtspflichten für Unternehmen der Real- und Finanzwirtschaft vor. Mit ihr lässt sich der Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln.

Dafür hat die Taxonomie sechs Umweltziele definiert, die teilweise ab 1. Januar 2022 in Kraft getreten sind:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen
  • Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung von Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung von Ökosystemen und Biodiversität

Eu-Aktionsplan

Anpassung der IDD- und MiFID-II-Richtlinie in der Versicherungsanlageberatung sowie in der Geldanlageberatung:

(Potenzielle) Kunden werden künftig aktiv auf das Thema Nachhaltigkeit im Beratungsgespräch angesprochen und gefragt, ob nachhaltige Produkte bei ihren Anlagen berücksichtigt werden sollen.