Je größer Ihr Gesellschafteranteil, desto geringer ist häufig das Risiko einer Inanspruchnahme durch die eigene Gesellschaft. Die persönliche Organhaftung gegenüber Insolvenzverwaltern, Behörden, Gläubigern oder Minderheitsgesellschaftern bleibt jedoch bestehen.
Daher ist eine D&O-Versicherung für einen Mehrheitseigner und Organträger insbesondere dann sinnvoll, wenn erhebliche Unternehmenswerte, Mitarbeitende, Fremdkapitalgeber oder komplexe Haftungsrisiken vorhanden sind. Sie dient in diesen Fällen vor allem dem Schutz des privaten Vermögens vor den finanziellen Folgen von Managementfehlern.