Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sache, etwa von Maschinen, Waren oder Betriebseinrichtung. Im Schadenfall greift dann die sogenannte Unterversicherungsklausel: Der Versicherer ersetzt den Schaden nur anteilig im Verhältnis zur Unterdeckung. Im schlimmsten Fall führt das zu einer Existenzgefährdung des Betriebs.
Vermeiden lässt sich Unterversicherung durch eine sorgfältige Inventarisierung im Vergleich zur aktuellen Bilanz, eine realistische Wertermittlung und eine regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme, insbesondere nach größeren Investitionen oder Wachstum.