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Umwandlung Vermögenswirksamer Leistungen

Betriebliche Altersversorgung zum Nulltarif

Bei gleichem Nettogehalt des Arbeitnehmers und ohne Zusatzkosten für den Arbeitgeber einen höheren Sparbeitrag erzielen? Kein Problem mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Anstelle vermögenswirksamer Leistungen erhält der Arbeitnehmer eine Zusage auf bAV. Und das steuer- und sozialabgabenfrei im Rahmen der jeweiligen Fördergrenzen.

Beispielrechnung

VL-Sparen bAV statt VL
Bruttogehalt 3.000 Euro 3.000 Euro
Vermögenswirksame Leistungen (VL) + 40 Euro + 40 Euro
Umwandlung VL in bAV 0 Euro - 40 Euro
Zusätzliche Umwandlung in bAV 0 Euro - 37,77 Euro
Steuer- und SV-Bruttogehalt 3.040 Euro 2.962,23 Euro
Steuern1 - 471,30 Euro - 449,17 Euro
Sozialabgaben - 611,80 Euro - 596,16 Euro
Vermögenswirksame Leistungen (VL) - 40 Euro 0 Euro
Nettoauszahlung 1.916,90 Euro 1.916,90 Euro
Anlage 40 Euro 77,77 Euro bzw.
89,44 Euro inklusive Arbeitgeberpflichtzuschuss2

1Alter 35, Lohnsteuerklasse I/0 Steuertarif 2020 inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; Bundesland Baden Württemberg; gesetzlich krankenversichert, kinderlos (Pflegeversicherungsbeitrag + 0,25 %, Zusatzbeitrag GKV 1,1 %).

2 Bei Entgeltumwandlung mit Sozialabgabenersparnis in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds besteht für Neuzusagen seit 2019 ein Anspruch auf mindestens 15 % Arbeitgeberzuschuss. Für Zusagen vor 2019 entsteht der Anspruch auf einen Zuschuss ab 1.1.2022.

Die staatliche Förderung im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes kommt für die Umwandlung von VL in BAV nicht in Betracht.

Welche Durchführungswege der bAV für Sie und Ihre Mitarbeiter am besten geeignet sind, ermitteln unsere Experten gern in einem ausführlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin.

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