Beispielrechnung
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VL-Sparen
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bAV statt VL
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Bruttogehalt
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3.000 Euro
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3.000 Euro
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Vermögenswirksame Leistungen (VL)
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+ 40 Euro
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+ 40 Euro
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Umwandlung VL in bAV
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0 Euro
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- 40 Euro
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Zusätzliche Umwandlung in bAV
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0 Euro
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- 37,77 Euro
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Steuer- und SV-Bruttogehalt
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3.040 Euro
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2.962,23 Euro
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Steuern1
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- 471,30 Euro
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- 449,17 Euro
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Sozialabgaben
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- 611,80 Euro
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- 596,16 Euro
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Vermögenswirksame Leistungen (VL)
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- 40 Euro
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0 Euro
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Nettoauszahlung
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1.916,90 Euro
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1.916,90 Euro
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Anlage
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40 Euro
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77,77 Euro bzw. 89,44 Euro inklusive Arbeitgeberpflichtzuschuss2
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1Alter 35, Lohnsteuerklasse I/0 Steuertarif 2020 inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; Bundesland Baden Württemberg; gesetzlich krankenversichert, kinderlos (Pflegeversicherungsbeitrag + 0,25 %, Zusatzbeitrag GKV 1,1 %).
2 Bei Entgeltumwandlung mit Sozialabgabenersparnis in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds besteht für Neuzusagen seit 2019 ein Anspruch auf mindestens 15 % Arbeitgeberzuschuss. Für Zusagen vor 2019 entsteht der Anspruch auf einen Zuschuss ab 1.1.2022.
Die staatliche Förderung im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes kommt für die Umwandlung von VL in BAV nicht in Betracht.
Welche Durchführungswege der bAV für Sie und Ihre Mitarbeiter am besten geeignet sind, ermitteln unsere Experten gern in einem ausführlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin.
E-Mail an MLP