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Unterstützungskasse

Spezialist für hohe und konstante Versorgungsbeiträge

Unterstützungskassen sind eigenständige Versorgungseinrichtungen zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über Rückdeckungsversicherungen. Diese werden deckungsgleich mit der Versorgungszusage gestaltet, um alle Risiken der Biometrie und der Kapitalanlage aus dem zusagenden Unternehmen auszulagern. Unterstützungskassenzusagen sind insolvenzsicherungspflichtig im Rahmen der Vorschriften des Betriebsrentengesetzes. Diese Beiträge sind vom Unternehmen zu zahlen.

Vorteile MLP-Empfehlung für
  • Beiträge zur Unterstützungskasse sind in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Bei Entgeltumwandlungen ist die Sozialabgabenbefreiung auf maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West begrenzt.
  • Gut geeignet für Mitarbeiter mit hohem Versorgungsbedarf
  • Renten- und Kapitalzusagen möglich
  • Unternehmen mit Wunsch nach unbegrenztem Dotierungsspielraum für bAV-Zuwendungen
  • Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften
  • Fach- und Führungskräfte mit hohem Versorgungsbedarf
  • Unternehmen, die nicht bilanzieren
  • Unternehmen, die keine bilanziellen Auswirkungen wünschen

Sie haben noch Fragen zur Unterstützungskasse?

Unsere Experten ermitteln in einem ausführlichen Gespräch, welcher Durchführungsweg für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter am besten geeignet ist. Auf Basis unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes finden wir von MLP dann eine Lösung, die Ihren speziellen Anforderungen an die betriebliche Altersversorgung gerecht wird.

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