Unterstützungskasse
Spezialist für hohe und konstante Versorgungsbeiträge
Unterstützungskassen sind eigenständige Versorgungseinrichtungen zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über Rückdeckungsversicherungen. Diese werden deckungsgleich mit der Versorgungszusage gestaltet, um alle Risiken der Biometrie und der Kapitalanlage aus dem zusagenden Unternehmen auszulagern. Unterstützungskassenzusagen sind insolvenzsicherungspflichtig im Rahmen der Vorschriften des Betriebsrentengesetzes. Diese Beiträge sind vom Unternehmen zu zahlen.