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Pensionsfonds

Die jüngste Form der betrieblichen Altersversorgung

Neben Direktversicherung und Pensionskasse zählen Pensionsfonds zu den versicherungsförmigen Durchführungswegen. Oft liegen die gleichen Produkte dahinter. Die über Pensionsfonds eingerichteten Versorgungen sind aber insolvenzsicherungspflichtig im Rahmen der Vorschriften des Betriebsrentengesetzes, anders als bei der Direktversicherung oder Pensionskasse. Diese Beiträge sind vom Unternehmen zu zahlen. Daher spielt der Pensionsfonds in der Breitenversorgung kaum eine Rolle.

Hauptsächlich findet der Pensionsfonds Anwendung bei der Ablösung von bestehenden Direktzusagen. Die Ablösung der Direktzusage wird steuerlich flankiert von einer Sondervorschrift.

Vorteile MLP-Empfehlung für
  • Förderfähig nach § 3 Nr. 63 EStG. Beiträge steuerfrei und sozialabgabenfrei bis zu 4 % der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung West, zzgl. weitere 4% p.a. steuerfrei. Beiträge zu Gunsten einer Direktversicherung nach „altem Recht“,§ 40b EStG a. F., werden von den 8% der BBG abgezogen.
  • Förderfähig nach § 3 Nr. 66 EStG. Beiträge zur Übernahme einer Versorgungsverpflichtung steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Auslagerung der Versorgung auf externes Versicherungsunternehmen
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Unternehmen, die Ihre Versorgungsversprechen im Wege der Pensionszusage auslagern möchten

Sie haben noch Fragen zu Pensionsfonds?

Den für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter am besten geeigneten Durchführungsweg ermitteln unsere Experten in einem persönlichen Gespräch. Auf Basis unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes finden wir von MLP in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung eine Lösung, die Ihren speziellen Anforderungen gerecht wird.

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