Pensionsfonds
Die jüngste Form der betrieblichen Altersversorgung
Neben Direktversicherung und Pensionskasse zählen Pensionsfonds zu den versicherungsförmigen Durchführungswegen. Oft liegen die gleichen Produkte dahinter. Die über Pensionsfonds eingerichteten Versorgungen sind aber insolvenzsicherungspflichtig im Rahmen der Vorschriften des Betriebsrentengesetzes, anders als bei der Direktversicherung oder Pensionskasse. Diese Beiträge sind vom Unternehmen zu zahlen. Daher spielt der Pensionsfonds in der Breitenversorgung kaum eine Rolle.
Hauptsächlich findet der Pensionsfonds Anwendung bei der Ablösung von bestehenden Direktzusagen. Die Ablösung der Direktzusage wird steuerlich flankiert von einer Sondervorschrift.