Direktversicherung
Der einfachste Weg
Bei dieser Form der betrieblichen Altersversorgung schließen Sie als Arbeitgeber einen Lebensversicherungsvertrag für Ihren Mitarbeiter ab. Bezugsberechtigt für die Leistungen aus diesem Vertrag sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.
Eine vorzeitige Verfügung des Arbeitnehmers über den Vertrag, zum Beispiel durch Abtretung, Beleihung oder Verpfändung, ist allerdings grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Beiträge zur Direktversicherung können für Angestellte in den Lohnsteuerklassen I – IV steuerlich und auch sozialversicherungsrechtlich begünstigt werden.