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Pflichtinformationen

Für Einleger

Jährliche Pflichtinformation

Mit der am 3. Juli 2015 in Kraft getretenen Harmonisierung der europäischen Regelung des Einlegerschutzes sind wir verpflichtet, Sie mittels des standardisierten „Informationsbogen für den Einleger“ mindestens einmal jährlich über den gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung Ihrer Einlagen nach Maßgaben des neuen Einlagensicherungsgesetzes im Falle einer Insolvenz zu informieren.

Informationsbogen für den Einleger

Die MLP Banking AG gehört dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. an. Daher liegt der Schutz Ihrer Einlagen weiterhin über der gesetzlichen Einlagensicherung von 100.000,00 EUR pro Anleger.

Weitere Details zum Einlagensicherungsfonds sowie die entsprechende Sicherungsgrenze finden Sie unter www.bdb.de

Produktive Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister

Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 fordert von kontoführenden Zahlungsdienstleistern ab dem 14.09.2019 eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister nach PSD2 auf online zugängliche Zahlungskonten.

Die Umsetzung bei unserem Institut erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation über unseren technischen Dienstleister Fiducia & GAD IT AG. Ab dem 14.06.2019 ist eine produktive Nutzung der Schnittstelle im Echtbetrieb möglich.

Für bankfachliche Fragen steht Ihnen unser Kundenservice der MLP Banking AG zur Verfügung.

Weitere technische Details und Informationen zum Zugang auf die Schnittstelle stehen über unseren Dienstleister unter www.fiduciagad.de/xs2a-Drittanbieter-Schnittstelle zur Verfügung.

Für Zahlungsdienstleister

Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister

Gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 unterstützen wir als kontoführender Zahlungsdienstleister ab dem 14.09.2019 für Drittkartenemmittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) auf online zugängliche Zahlungskonten.

Die Umsetzung erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation Version 1.2 über unseren technischen Dienstleister Fiducia & GAD IT AG.

Wir bieten in diesem Zusammenhang ab dem 14.03.2019 eine Schnittstelle für Tests an. Für die Anmeldung zu Tests und weiteren Informationen nutzen Sie bitte www.fiduciagad.de/xs2asandbox-test

Informationen zur Berlin Group Spezifikation NextGen erhalten Sie ausschließlich über die Berlin Group Website und das NISP–Projekt

Verbraucherinformation zu Rechten bei europaweiten Zahlungen

Gemäß Artikel 106 der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie stellen wir Ihnen eine Übersicht über Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen zur Verfügung.

Standard-Merkblatt der EU