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Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten. Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich und die Lieferkette eines Unternehmens.

Als nachhaltig ausgerichtetes und verantwortlich handelndes Unternehmen ist sich die MLP Gruppe der Bedeutung der Menschenrechte und Umweltstandards auf allen Ebenen ihres unternehmerischen Handelns bewusst und kommt den Bestimmungen des LkSG nach.

Unsere Grundsatzerklärung bringt die Verantwortung der MLP Gruppe für Menschenrechte und Umwelt in ihren Lieferketten und in ihrem eigenen Geschäftsbereich zum Ausdruck. Bekräftigt wird dies durch die Benennung einer Menschenrechtsbeauftragten.

Beschwerdeverfahren

Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartner der MLP Gruppe können vertraulich Hinweise auf unrechtmäßiges Verhalten, strafbare Handlungen und Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geltend machen. Hierfür nutzen Sie gerne das folgende Formular:


Wollen Sie mehr erfahren über das Engagement der MLP Gruppe?


Jutta Herrmann, Nachhaltigkeitsbeauftragte

Haben Sie Fragen?

Die Nachhaltigkeitsbeauftragte Jutta Herrmann verantwortet das Nachhaltigkeitsmanagement für den MLP Konzern. Hierzu zählt, die Nachhaltigkeitsthemen der MLP Gruppe strategisch weiterzuentwickeln, Nachhaltigkeitsaktivitäten zu planen und diese, sowohl in der Konzernzentrale als auch in Abstimmung mit den Gruppenunternehmen, umzusetzen bzw. zu begleiten.

Jutta Herrmann
Nachhaltigkeitsbeauftragte

E-Mail: nachhaltigkeit@mlp.de
Telefon: 06222 308 3694

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