MLP
Inhalt
D&O-Haftungsmanagement | MLP Firmenkunden

D&O-Haftungsmanagement

Beim betrieblichen Haftungsmanagement geht es darum, Ansprüche Dritter gegen das Unternehmen zu vermeiden oder zumindest weitgehend zu reduzieren. Ein passender Versicherungsschutz, insbesondere im Haftpflichtbereich, ist hierfür unerlässlich. 

Ein Fokus des Haftungsmanagements liegt auf der Absicherung des Managements. Eine Möglichkeit ist der Abschluss einer D&O-Versicherung (Directors and Officers-Versicherung). Diese spezielle Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, ist auf die Bedürfnisse von Unternehmensorganen wie Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte und leitende Angestellte zugeschnitten. Vorrangige Aufgabe eines D&O-Haftungsmanagements ist es, das Management vor möglichen Ansprüchen aufgrund von Pflichtverletzungen und daraus resultierenden Vermögensschäden zu schützen. Ob GmbH oder Aktiengesellschaft - wer Verantwortung trägt, haftet nicht selten persönlich und unbeschränkt , im schlimmsten Fall mit seinem gesamten Privatvermögen.

Warum ist das D&O-Haftungsmanagement empfehlenswert? 

Abhängig von der Rechtsform des Unternehmens haften Unternehmensleiter für Fehlentscheidungen im Worst Case mit ihrem Privatvermögen. Welche Anforderungen an die Sorgfalt eines Unternehmensleiters „ordentlichen Kaufmanns“ gestellt werden, ergibt sich insbesondere aus Generalklauseln im Gesetz (u. a. §§ 93, 116 AktG und §§ 43, 52 GmbHG). 

Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der Unternehmensleiter ist verpflichtet, eine betriebliche Organisation zu schaffen und zu kontrollieren, die Schäden gegenüber seinem Unternehmen oder Dritten weitgehend vermeidet. Die Kontrollfunktion erstreckt sich hierbei nicht nur auf den eigenen Verantwortungsbereich, sondern auch auf den der Kollegen im jeweiligen Leitungsorgan. 

Was umfasst der Versicherungsschutz im D&O-Haftungsmanagement? 

Der Versicherungsschutz im D&O-Haftungsmanagement umfasst sowohl die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr als auch die Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche. Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass versicherte Personen wegen eines Fehlverhaltens durch Handeln oder Unterlassen für einen Vermögensschaden persönlich haftbar gemacht werden. 

Welche Risiken deckt das D&O-Haftungsmanagement ab? 

Das D&O-Haftungsmanagement deckt verschiedene Risiken ab, denen Führungskräfte und Entscheidungsträger ausgesetzt sind. Hier sind einige der gängigen Risiken: 

1. Pflichtverletzungen: Geschäftsführer und Vorstände können für Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden, z. B. bei Verstößen gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Unternehmensrichtlinien. 

2. Fehlerhafte Entscheidungen: Führungskräfte treffen täglich wichtige Entscheidungen. Wenn eine Entscheidung zu finanziellen Verlusten oder Schäden führt, kann dies zu Haftungsansprüchen führen. 

3. Verletzung von Sorgfaltspflichten: Führungskräfte müssen ihre Aufgaben mit angemessener Sorgfalt erfüllen. Bei Fahrlässigkeit oder Unterlassung können Ansprüche entstehen. 

4. Verstöße gegen Umweltauflagen: Nichtkonformität mit Umweltvorschriften kann zu Haftungsansprüchen führen. 

5. Rechtsstreitigkeiten: Führungskräfte können in Rechtsstreitigkeiten verwickelt sein, sei es mit Mitarbeitern, Aktionären oder anderen Parteien. 

Die genauen Deckungsumfänge variieren je nach Versicherungspolice und individuellen Vereinbarungen. Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen der D&O-Versicherung zu prüfen. 

Gibt es Ausschlüsse im D&O-Haftungsmanagement? 

Es gibt bestimmte Ausschlüsse im D&O-Haftungsmanagement. Hier sind einige der häufigsten: 

1. Direkter Vorsatz: Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche wegen direkter vorsätzlicher Pflichtverletzungen der versicherten Person.

2. Strafen und Geldauflagen: Ansprüche wegen oder im Zusammenhang mit Strafen, Geldauflagen, Vertragsstrafen und Bußgeldern sind ausgeschlossen. Es ist wichtig, die spezifischen Versicherungsbedingungen zu prüfen, da es weitere Ausschlüsse geben kann. 

Was sind die häufigsten Ansprüche gegen Führungskräfte? 

Die häufigsten Ansprüche gegen Führungskräfte, die durch eine D&O-Versicherung abgedeckt werden, umfassen: 

1. Fehlerhafte Geschäftsentscheidungen: Wenn ein Manager eine Entscheidung trifft, die zu finanziellen Verlusten für das Unternehmen führt, können Aktionäre oder das Unternehmen selbst Schadensersatzansprüche geltend machen. 

2. Verletzung von Pflichten: Führungskräfte haben bestimmte Pflichten und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Unternehmen und seinen Anteilseignern. Wenn sie diese Pflichten verletzen (z. B. durch Betrug, Unterschlagung oder Missmanagement), können Ansprüche entstehen. 

3. Verletzung von Gesetzen und Vorschriften: Wenn ein Manager gegen Gesetze oder Branchenvorschriften verstößt (z. B. Steuerhinterziehung, Umweltverstöße oder Verletzung von Arbeitnehmerrechten), kann dies zu Haftungsansprüchen führen. 

4. Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit: Wenn ein Unternehmen insolvent wird und Gläubiger oder Aktionäre finanzielle Verluste erleiden, können sie die Führungskräfte für ihre Rolle in der Insolvenz verantwortlich machen. 

5. Fehlende Corporate Governance: Wenn Führungskräfte ihre Aufsichtspflichten nicht erfüllen (z. B. unzureichende Überwachung von Risiken oder mangelnde Transparenz), können Ansprüche entstehen. 

Sie interessieren sich für eine Beratung zum Thema betriebliches Haftungsmanagement?

Dann vereinbaren Sie gerne einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin. Unsere Beraterinnen und Berater freuen sich auf das Gespräch mit Ihnen!

Termin vereinbaren


Sie möchten mehr erfahren?