Maßgeschneiderte Beratung für Freiberufler und Mediziner
Unsere zertifizierten Beraterinnen und Berater bieten Freiberuflern und spezialisierten Branchen maßgeschneiderte Beratungsleistungen. Wir verstehen die spezifischen Bedürfnisse
Ihrer Kanzlei, Praxis oder Ihres Büros
und unterstützen Sie dabei, Ihre Policen zu optimieren. Unser umfangreiches Spektrum an individuellen Finanz- und betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen stellt sicher, dass Ihre beruflichen Ziele stets im Fokus stehen.
Warum brauchen Freiberufler und Mediziner eine spezialisierte Beratung?
Freiberufler,
Mediziner
und bestimmte Unternehmensbranchen haben einzigartige Anforderungen und Herausforderungen, die allgemeine Beratungsdienstleistungen oft nicht vollständig abdecken können. Ständig wechselnde gesetzliche Vorgaben und die zunehmende Komplexität der beruflichen Belange von Freiberuflern erfordern eine spezialisierte und kontinuierliche Anpassung der individuellen Beratungsleistung.
Unsere Beraterinnen und Berater bieten genau dies: ein breites Spektrum an individuell zugeschnittenen Finanz- und betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen. Von der Gründung bis zur
Übergabe der Praxis, Kanzlei oder des Büros
stehen wir Freiberuflern mit Rat und Tat zur Seite. Unser Leistungsspektrum geht weit über die reine Risikomanagement-Beratung hinaus und
umfasst auch Prävention
,
Weiterbildung
und
schnelles Schadenmanagement
.
Was sind die wesentlichen Vorteile unserer Beratung für Freiberufler?
Branchenspezifische Expertise:
Unsere speziell ausgebildeten und lizenzierten Berater verstehen die einzigartigen Anforderungen und Herausforderungen von Freiberuflern und spezialisierten Unternehmensbranchen. Dadurch erhalten Sie maßgeschneiderte und umfassende Lösungen.
Kontinuierliche Anpassung und Weiterbildung:
Wir unterstützen Freiberufler dabei, den Überblick über ständig wechselnde gesetzliche Vorgaben und die zunehmende Komplexität der beruflichen Belange zu behalten. Unsere Beratung hilft Freiberuflern, sich kontinuierlich anzupassen und weiterzubilden.
Umfassendes Leistungsspektrum:
Unser Angebot umfasst individuell zugeschnittene Finanz- und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen, einschließlich Prävention, Weiterbildung und schnellem Schadenmanagement.
Langfristige Unterstützung und Netzwerke:
Dank
unseres umfangreichen Netzwerks
stehen wir Freiberuflern von der Gründung bis zur Übergabe ihrer Praxis, Kanzlei oder ihres Büros mit Rat und Tat zur Seite. Sie haben immer einen kompetenten Partner an Ihrer Seite.
Spezialberatung für:
- Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
- Ingenieure, Architekten
- Mediziner, Heilpraktiker
Was schätzen unsere Kunden besonders an unserer Beratung?
Unsere Kunden schätzen besonders die individuelle Betreuung und das tiefgehende Verständnis für die spezifischen Bedürfnisse von Freiberuflern. Sie wissen, dass sie sich auf unsere branchenspezifische Expertise und unser fundiertes Wissen verlassen können. Wir gehen proaktiv auf aktuelle Herausforderungen ein und helfen dabei, zukünftige Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Die kontinuierliche und transparente Kommunikation sowie unsere Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären, sorgen dafür, dass unsere Kunden stets bestens informiert und vorbereitet sind.
Warum gibt es Spezialkonzepte für Mediziner und Heilpraktiker?
Unser Angebot für Mediziner ist vielfältig und erfordert eine besondere Beratung von speziell ausgebildeten Beraterinnen und Beratern. Von der Niederlassungsplanung, bis zur Praxisabgabe, von der Praxisfinanzierung bis zum passenden Versicherungsschutz. Wir bieten Ihnen die Lösung. Dabei stellt
der MLP Praxenmarkt
ein besonderes Angebot mit deutschlandweiten Inseraten bereit. Schnell und unkompliziert zur Praxisgründung oder, um eine Praxisnachfolge zu finden.
Praxisgründung oder Praxisübernahme?
Ob eine Praxisgründung oder Praxisübernahme infrage kommt, kann nach unterschiedlichen Kriterien bewertet werden: Eine alteingesessene Praxis mit gutem Patientenstamm erleichtert den Einstieg, mehr Gestaltungsmöglichkeiten bietet dagegen die Neugründung. Übernahmen erweisen sich häufig als teurer, dafür sind die Umsätze voraussehbar. Bei einer neu eröffneten Praxis bleibt zunächst abzuwarten, wie gut die Neueröffnung bei Patienten ankommt und welche Gewinne zu erwarten sind.
Die Entscheidung für die eine oder andere Variante hängt zudem von der Fachgruppe ab – das benötigte Budget variiert beispielsweise zwischen Praxen für Allgemeinmedizin und Zahnmedizin. Eine Gründungsberatung hilft Ihnen dabei, die Posten durchzurechnen sowie die Vor- und Nachteile abzuwägen. Wie die Gründung eines Unternehmens ist auch die Eröffnung einer Arzt- oder Physiotherapiepraxis meist mit hohen Kosten verbunden. Daher steht im Rahmen der Vorbereitungen zunächst einmal das Gespräch mit der Bank an. Gründern bietet die KfW-Bank verschiedene Kredite mit zinsvergünstigten Konditionen an. Weitere Förderungen erhalten Sie beispielsweise von den Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie durch die Länder. Fördermittel stehen insbesondere Mediziner zur Verfügung, die sich in unterversorgten Gebieten niederlassen.
Was ist bei einer Praxisabgabe zu beachten?
Auch die Praxisabgabe gestaltet sich komplex. Die Abgabe einer Praxis bedeutet für Ärzte, Zahnärzte und Physiotherapeuten stets einen großen Organisationsaufwand. Damit der Übernahmeprozess reibungslos abläuft, nehmen Praxisinhaber oftmals eine Beratung in Anspruch. Von den ersten Überlegungen bis zur Schlüsselübergabe gibt es viele Punkte, die zu beachten sind. Dazu gehören beispielsweise Fragen rund um folgende Themen:
- Verkaufswert der Praxis (abhängig von folgenden Kriterien wie Standort, Wettbewerbsfähigkeit, Umsatzerlöse und Ausstattung)
- Übernahme des Mietvertrags und evtl. Verträge mit anderen Praxispartnern
- Kommunikation der Praxisabgabe an die Patienten
- steuerliche Vorgaben
- Personal und Arbeitsverträge
- Praxisversicherungen
- Finanzfragen
- Verordnungen zur Zulassung
- etc.
Aber auch wenn die Praxis schon besteht, gibt es immer einiges zu beachten. Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz sieht bestimmte Mindestvorgaben zum Umfang des Berufshaftpflichtschutzes für Vertragsärztinnen und -ärzte vor, sodass diese künftig einen entsprechenden Nachweis bei Zulassungs- und Nachbesetzungsverfahren vorlegen müssen.
Konkret betroffen von der Nachweispflicht sind:
- Ärzte und Psychotherapeuten (auch nichtärztliche Psychotherapeuten)
- Ermächtigte Ärzte: angestellte Ärzte/Therapeuten mit einer freiberuflichen Tätigkeit sowie Ärzte, die am kassenärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmen
- Berufsausübungsgemeinschaften und medizinische Versorgungszentren sowie die dort angestellten Ärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligt sind.
Ausgenommen von der gesetzlichen Nachweispflicht sind ermächtigte Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Reha-Zentren etc.), die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Eine Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten ist ebenfalls von der Pflicht ausgenommen.
Darüber hinaus gibt es eine
Vielzahl anderer, spezieller Risiken, die es gilt abzusichern
. Wir kümmern uns darum.
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Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin. Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen dabei, die beste Lösung für Ihr Anliegen zu finden.
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