Was lässt sich tun, wenn die Bilanzberührung der betrieblichen Altersversorgung nicht mehr gewünscht ist. Gibt es Möglichkeiten der Fortführung der Versorgung ohne Bilanzberührung und wie sehen diese aus?
Selbstverständlich gibt es Möglichkeiten, die Versorgung zukünftig so zu gestalten, dass eine Bilanzberührung vermieden werden kann. Die Antwort auf die Frage nach dem Wie ist von mehreren Faktoren abhängig. Zum Beispiel der zur Verfügung stehenden Liquidität, der Gestaltung der Zahlungsströme und des Betriebsausgabenabzugs.
Und auch nach dem Auslöser des Wunsches zur Auslagerung. Die Lösung kann über einen Pensionsfonds erfolgen, eine Unterstützungskasse oder einer Kombination aus beiden Durchführungswegen.
Gegebenenfalls ist es im Vorfeld nötig, die Zusage Inhaltlich oder der Höhe nach anzupassen, um die Finanzierung sicher zu stellen, bzw. zu ermöglichen. Besonders bei Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer sind dabei weitere Parameter zu berücksichtigen, um keine verdeckte Gewinneinlage herbei zu führen.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie auch hierzu gerne und finden die für Sie passende Lösung.