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Betriebliche Altersversorgung für den öffentlichen Dienst

Für Angestellte im öffentlichen Dienst (inklusive Ärztinnen und Ärzte) besteht eine Zusatzversorgung neben der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. dem Versorgungswerk. Die Zusatzversorgung wird über regionale Zusatzversorgungskassen durchgeführt.

Mitunter steht den Angestellten im öffentlichen Dienst auch die Möglichkeit einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung offen. Für Ärzte an Unikliniken ist die Entgeltumwandlung tarifvertraglich bundesweit einheitlich möglich.

Ansonsten sind die Entgeltumwandlungsmöglichkeiten für Angestellte im öffentlichen Dienst durch verschiede Tarifverträge geregelt. Ob und welche Möglichkeiten bestehen, ist im Einzelfall zu klären. MLP hilft Ihnen dabei.

Personengruppen bAV
Angestellte im öffentlichen Dienst
  • Entgeltumwandlungen entsprechend der jeweiligen Tarifverträge möglich
Leitende Angestellte und Chefärzte
  • Befreiungsmöglichkeit von der Pflichtversicherung in der Zusatzversorgungskasse laut Tarifvertrag
  • Alternativ zur Pflichtversicherung können die Beiträge mit Zustimmung des Arbeitgebers in eine Kapital gedeckte bAV eingezahlt werden
Ärzte an Unikliniken
  • Seit dem 01.05.2009 Entgeltumwandlung über eine Unterstützungskasse möglich

Auch bei der Ausgründung von Servicegesellschaften ist unter Umständen eine alternative Versorgung zur Zusatzversorgung möglich.

Gern ermitteln unsere Experten in einem ausführlichen Beratungsgespräch, welcher Durchführungsweg für Sie und Ihre Mitarbeiter am besten geeignet ist. Vereinbaren Sie einen Termin.

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