Betriebliche Altersversorgung für den öffentlichen Dienst
Für Angestellte im öffentlichen Dienst (inklusive Ärztinnen und Ärzte) besteht eine Zusatzversorgung neben der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. dem Versorgungswerk. Die Zusatzversorgung wird über regionale Zusatzversorgungskassen durchgeführt.