Bilaterale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung
Die USA möchten mit FATCA die Steuerhinterziehung bei Auslandskonten (aus Sicht der USA) bekämpfen und das Steueraufkommen erhöhen. Die deutschen Steuerbehörden erhalten im Gegenzug Steuerinformationen von US-Banken über Anleger, die in Deutschland steuerpflichtig sind.
Betroffen sind natürliche Personen und Gesellschaften
FATCA betrifft die bei uns geführten Konten und Depots von natürlichen Personen und Unternehmen bzw. von Gesellschaften, an denen US-Personen zu mindestens 25 Prozent beteiligt sind.
Kundendaten auf US-Hinweise prüfen
Kunden, die in den USA geboren sind, haben in Verbindung mit dem sog. „Immigration and Nationality Act“ die Staatsangehörigkeit der USA.
Kunden mit einer US-Staatsangehörigkeit oder einer steuerlichen Ansässigkeit in den USA sind meldepflichtig. Im Gegensatz zum deutschen Steuerrecht führt die Staatsangehörigkeit in den USA zur unbeschränkten Steuerpflicht. Wir sind auch verpflichtet, diejenigen Kunden zu melden, bei denen nach unseren Informationen nur möglicherweise eine US-Steuerpflicht besteht bzw. bei denen wir einen US-Bezug festgestellt haben.
Beginn der Überprüfung
Zum Stichtag 30. Juni 2014 sind wir verpflichtet, bei allen Bestandskunden zu prüfen, ob ein US-Bezug besteht. Ab 01. Juli 2014 müssen Kunden bei neuen Konten in den Eröffnungsanträgen eine Selbstauskunft abgeben.
Aufforderung, den US-Steuerstatus zu klären
Wenn wir einen oder mehrere der aufgeführten US-Hinweise bei Kundendaten feststellen, fordern wir den Kunden auf, seinen US-Steuerstatus zu klären. Bestätigt der Kunde die US-Steuerpflicht, dann werden wir seine steuerlichen Daten jährlich über das BZSt an die amerikanische Finanzverwaltung (IRS) übermitteln. Widerlegt der Kunde die Hinweise zur US-Steuerpflicht, dann erfolgt keine Meldung. Reagiert der Kunde nicht, sind wir verpflichtet, seine Daten zu melden.
Meldung und Meldebestandteile im Überblick
Für das vergangene Jahr wird immer im Folgejahr gemeldet. Die Meldung beschränkt sich neben den persönlichen Daten des Gläubigers auf den Konto- bzw. Depotstand am Jahresende. Bei einer Kontoschließung im Laufe des jeweiligen Jahres werden die Daten übermittelt, die vor der Kontoschließung bestanden.