Aktiv-Rente: Anreize für längeres Arbeiten
Mit der neuen Aktiv-Rente sollen ältere Arbeitnehmer motiviert werden, über die Regelaltersgrenze hinaus tätig zu bleiben. Ab 2026 können Ruheständler bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Zudem wird das sogenannte Anschlussverbot aufgehoben, sodass Rentner leichter wieder bei ihrem bisherigen Arbeitgeber arbeiten können. Ab 2027 wird außerdem die Mütterrente III eingeführt.
Betriebliche Altersvorsorge wird ausgebaut
Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge ist das BRSG II die geplante Weiterentwicklung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und soll den Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge weiter erleichtern und bestehende Regelungen noch besser praxistauglich machen. Unter anderem sollen Geringverdiener stärker gefördert werden: Die Einkommensgrenze soll bis 2027 an 3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gekoppelt werden, der förderfähige Höchstbetrag auf 1.200 Euro pro Jahr steigen und die maximale Förderung künftig 360 Euro betragen.
Altersvorsorgedepot reformiert Riester-Rente
Die Bundesregierung will auch die private Vorsorge deutlich stärken. Unter anderem soll die Riester-Rente in ihrer jetzigen Form beim Abschluss von Neuverträgen abgelöst werden. Stattdessen sollen Sparerinnen und Sparer ab 1. Januar 2027 in ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot einzahlen und dabei flexibel zwischen einem Standardprodukt mit maximal 1,5 Prozent Kosten, Investmentfonds wie ETFs und weiteren Anlagemöglichkeiten wählen. Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten (wahlweise 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge) wird zukünftig auch ein Depot ohne Garantien, aber dafür größeren Renditeaussichten zugelassen.
So funktioniert die staatliche Förderung
Bis 1.200 Euro eingezahltem Jahresbeitrag erhalten Sparerinnen und Sparer 30 Prozent Förderung vom Staat, für geleistete Beiträge von 1.201 bis 1.800 Euro beträgt die Grundzulage noch 20 Prozent. Die Gesamtfördersumme ist gedeckelt auf 480 Euro pro Jahr. Kinderzulagen und Startzulagen für junge Personen können die mögliche Förderung nochmal erhöhen: 25 Prozent Zulage (höchstens 300 Euro) gibt es pro Kind sowie einmalig 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus für unter 25-Jährige. Um berechtigt für die Gewährung dieser Zulagen zu sein, muss man mindestens 120 Euro im Jahr selbst ins Depot einzahlen. Das Auszahlmodell ist flexibel: Neben einer lebenslangen Rentenleistung sind auch Auszahlpläne bis zum 85. Lebensjahr möglich. Für Riesterrenten, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz; ein Wechsel ins neue Altersvorsorgedepot ist jedoch möglich.
Frühstart-Rente: Vorsorge beginnt im Kindesalter
Neu ist auch die geplante Frühstart-Rente: Laut einem Eckpunktepapier sollen zunächst Kinder des Jahrgangs 2020 rückwirkend ab 2026 monatlich 10 Euro staatliche Förderung in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot erhalten; ergänzende eigene Zuzahlungen sind natürlich ebenfalls möglich. Damit will die Bundesregierung frühzeitigen Vermögensaufbau und die finanzielle Bildung stärken.
Im Dezember 2025 wurde wie geplant die Rentenkommission eingesetzt, die bis Juni 2026 Vorschläge für eine umfassende Reform erarbeiten soll. Ziel dieser Kommission ist es, die langfristige Stabilität und Finanzierbarkeit des Rentensystems sicherzustellen und gleichzeitig flexible, generationengerechte Lösungen für die Altersvorsorge zu entwickeln.