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Datum
22.01.2026

Altersteilzeit: So funktioniert das Modell

Den gleitenden Übergang in den Ruhestand individuell gestalten

Ältere Frau am Schreibtisch mit Kaffetasse in der Hand / MLP
(GettyImages/blackCAT)

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gleitender Übergang: Die Altersteilzeit ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab dem 55. Lebensjahr einen schrittweisen Wechsel in den Ruhestand bei halbierter Arbeitszeit.
  • Gehalt und Aufstockung:Das Gehalt wird auf 50 Prozent reduziert und vom Arbeitgeber um mindestens 20 Prozent dieses halbierten Gehalts aufgestockt. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
  • Modelle: Das Blockmodell (Arbeitsphase + Freistellungsphase) und das Gleichverteilungsmodell (kontinuierlich reduzierte Arbeitszeit) sind die gängigsten Varianten.
  • Voraussetzungen: Vollendetes 55. Lebensjahr und mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten fünf Jahren.
  • Sozialversicherung: Während der gesamten Altersteilzeit – auch in der Freistellungsphase – laufen die Sozialversicherungsbeiträge weiter. Der Arbeitgeber zahlt zudem mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge.

Was ist Altersteilzeit?

Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Übergangsphase von der Vollzeitbeschäftigung in den Ruhestand. Auf Basis des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr ihre wöchentliche Arbeitszeit auf 50 Prozent reduzieren und bleiben dabei weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Das Modell bietet einen gleitenden Übergang in den Ruhestand – ohne den abrupten Wechsel von der Vollzeit in die Rente. Die genaue Ausgestaltung vereinbaren Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber. Ein gesetzlicher Anspruch besteht in der Regel nur dann, wenn ein entsprechender Tarifvertrag dies vorsieht.

Wer hat Anspruch auf Altersteilzeit?

Um Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben das 55. Lebensjahr vollendet.
  • In den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit waren Sie mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig in Voll- oder Teilzeit beschäftigt. Berücksichtigt werden dabei auch Zeiten, in denen Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten.
  • Die Altersteilzeit muss mindestens bis zu dem Zeitpunkt andauern, ab dem Sie frühestmöglich eine Altersrente beziehen können.

Wichtig: Ob Sie einen rechtlichen Anspruch auf Altersteilzeit haben, hängt davon ab, ob in Ihrem Betrieb oder Ihrer Branche ein entsprechender Tarifvertrag gilt. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig an und lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

Wie wird die Altersteilzeit gestaltet?

Entscheiden Sie sich für die Altersteilzeit, wird Ihre bisherige wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert. Wie diese Reduzierung konkret aussieht, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber individuell vereinbaren. Grundsätzlich gibt es drei gängige Modelle:

Beim Gleichverteilungsmodell wird Ihre Arbeitszeit gleichmäßig über den gesamten Altersteilzeit-Zeitraum verteilt. Das kann bedeuten, dass Sie täglich nur noch halbtags oder an weniger Tagen pro Woche arbeiten. Dieses Modell eignet sich besonders für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen kontinuierlichen, fließenden Übergang in den Ruhestand bevorzugen.

Das Blockmodell teilt die Altersteilzeit in zwei gleich lange Phasen auf: In der ersten Phase, der sogenannten Arbeitsphase, arbeiten Sie wie gewohnt in Vollzeit weiter. In der zweiten Phase, der Freistellungsphase, sind Sie vollständig von der Arbeit freigestellt und beziehen weiterhin Ihr Altersteilzeit-Gehalt. Das Blockmodell ist in der Praxis besonders verbreitet, da es einen klaren Einschnitt ermöglicht.

Darüber hinaus können Sie mit Ihrem Arbeitgeber auch individuelle Modelle vereinbaren – etwa eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit oder der Arbeitstage über einen längeren Zeitraum. Sofern gesetzliche und tarifliche Vorgaben eingehalten werden, sind die Gestaltungsmöglichkeiten flexibel.

Unser Tipp: Altersteilzeit frühzeitig planen

Der Übergang in den Ruhestand will gut vorbereitet sein. Ihre MLP Beraterin oder Ihr MLP Berater unterstützt Sie dabei, die Altersteilzeit optimal in Ihre Altersvorsorgeplanung zu integrieren – und zeigt Ihnen, wie Sie mögliche Renteneinbußen durch ergänzende Vorsorgemaßnahmen ausgleichen können.

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Wie viel Gehalt bekommt man in der Altersteilzeit?

In der Altersteilzeit wird Ihr Bruttogehalt entsprechend der halbierten Arbeitszeit auf 50 Prozent reduziert. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dieses reduzierte Gehalt um mindestens 20 Prozent aufzustocken.

Rechenbeispiel: Verdienen Sie bisher 4.000 € brutto, beträgt Ihr Altersteilzeit-Gehalt zunächst 2.000 €. Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Aufstockung um 20 Prozent erhalten Sie 2.400 € brutto – das entspricht rund 60 Prozent Ihres ursprünglichen Gehalts.

Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

  • Progressionsvorbehalt: Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, erhöht aber als Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte.
  • Sonderzahlungen:Urlaubs- und Weihnachtsgeld können in der Altersteilzeit entfallen – dies regelt der Tarifvertrag oder die individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
  • Rentenversicherung:Der Arbeitgeber übernimmt mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge, um Renteneinbußen durch das reduzierte Gehalt abzufedern.

Wie wirkt sich die Altersteilzeit auf die Sozialversicherung aus?

Während der gesamten Altersteilzeit – einschließlich der Freistellungsphase im Blockmodell – werden die üblichen Beiträge zur Sozialversicherung weitergezahlt. Sie gelten also auch in der Freistellungsphase weiterhin als sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das hat konkrete Auswirkungen:

  • Krankenversicherung:Gesetzlich krankenversicherte Personen haben auch während der Freistellungsphase grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld. Der Arbeitgeberzuschuss zu den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie der privaten Krankenversicherung (PKV) bleibt ebenfalls bestehen.
  • Rentenversicherung:Ihr Arbeitgeber zahlt mindestens 80 Prozent Ihrer bisherigen Rentenversicherungsbeiträge weiter. Dennoch kann es zu Renteneinbußen kommen – eine frühzeitige Planung mit professioneller Beratung ist daher empfehlenswert.

Fazit: Altersteilzeit als gleitender Weg in den Ruhestand

Die Altersteilzeit bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab dem 55. Lebensjahr die Möglichkeit, den Übergang in den Ruhestand schrittweise und selbst gestaltet zu vollziehen – vorausgesetzt, die gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt und Arbeitgeber oder Tarifvertrag ermöglichen dies.

Das Gehalt wird auf 50 Prozent reduziert und vom Arbeitgeber gesetzlich um mindestens 20 Prozent aufgestockt. Zusätzlich übernimmt der Arbeitgeber einen Großteil der Rentenversicherungsbeiträge. Ob Blockmodell, Gleichverteilungsmodell oder individuelle Lösung: Die Gestaltung der Altersteilzeit sollte gut durchdacht sein, um finanzielle Einbußen möglichst gering zu halten.

Ihre MLP Beraterin oder Ihr MLP Berater hilft Ihnen dabei, alle relevanten finanziellen Aspekte im Blick zu behalten – von der Altersvorsorge bis zur Absicherung während der Freistellungsphase.

Häufige Fragen zur Altersteilzeit

Altersteilzeit bezeichnet einen gesetzlich geregelten, gleitenden Übergang von der Vollzeitbeschäftigung in den Ruhestand. Auf Basis des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr ihre Arbeitszeit auf 50 Prozent reduzieren und bleiben dabei weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Anspruch auf Altersteilzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr, die in den letzten fünf Jahren mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Ein gesetzlicher Anspruch besteht allerdings in der Regel nur, wenn ein entsprechender Tarifvertrag dies vorsieht.

In der Altersteilzeit wird das Gehalt entsprechend der halbierten Arbeitszeit auf 50 Prozent reduziert. Der Arbeitgeber stockt diesen Betrag gesetzlich um mindestens 20 Prozent des halbierten Gehalts auf, sodass Sie in der Regel rund 60 Prozent Ihres ursprünglichen Bruttogehalts erhalten. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Da das Gehalt in der Altersteilzeit reduziert ist, können sich grundsätzlich Renteneinbußen ergeben. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge weiterzuzahlen, um diese Einbußen abzufedern. Eine frühzeitige Beratung durch Ihre MLP Beraterin oder Ihren MLP Berater ist empfehlenswert, um den individuellen Ausgleichsbedarf zu ermitteln.

Ja. Während der gesamten Altersteilzeit – auch in der Freistellungsphase des Blockmodells – werden die üblichen Sozialversicherungsbeiträge weitergezahlt. Sie gelten rechtlich weiterhin als sozialversicherungspflichtig beschäftigt und haben damit Anspruch auf Leistungen wie Krankengeld sowie den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung.

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