Definition: Altersteilzeit
Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine Übergangsphase von der Vollzeitbeschäftigung zum Ruhestand. Während dieses gleitenden Übergangs müssen Sie nur noch 50 Prozent der „normal“ anfallenden Arbeitszeit ausführen. Dabei unterscheidet man zwischen verschiedenen Modellen. Welches für Sie infrage kommt, regeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber.
Wer hat ein Anrecht auf die Altersteilzeit?
Die Altersteilzeit bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit zu reduzieren, wenn Sie das 55. Lebensjahr erreicht haben. Diese Regelung ist im Altersteilzeitgesetz (AltTZG) verankert. Um Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig in Voll- oder Teilzeitgearbeitet haben. Dabei werden auch Zeiten berücksichtigt, in denen Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten.
Wichtig zu wissen ist, dass die Altersteilzeit mindestens bis zu dem Zeitpunkt andauern muss, ab dem Sie frühestmöglich eine Altersrente beziehen können.
Gestaltung der Altersteilzeit
Wenn Sie sich für die Altersteilzeit entscheiden, wird Ihre bisherige wöchentliche Arbeitszeit um die Hälfte reduziert, während Ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fortgesetzt wird. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihr Gehalt gemäß dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) aufzustocken und zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten.
Es gibt verschiedene Modelle, wie die Arbeitszeit während der Altersteilzeit gestaltet werden kann:
- Gleichverteilungsmodell: Ihre Arbeitszeit wird gleichmäßig über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit verteilt. Dies kann durch halbe Arbeitstage oder weniger Arbeitstage pro Woche umgesetzt werden.
- Blockmodell: Die Altersteilzeit wird in zwei gleich lange Phasen aufgeteilt. In der ersten Phase, der Arbeitsphase, arbeiten Sie regulär weiter. In der zweiten Phase, der Freistellungsphase, arbeiten Sie nicht mehr.
- Individuelle Modelle: Sie und Ihr Arbeitgeber können die genaue Verteilung der Arbeitszeit individuell vereinbaren. Eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit oder der Arbeitstage ist ebenfalls möglich.
Gehaltsregelungen in der Altersteilzeit
In der Altersteilzeit wird Ihr Gehalt zunächst halbiert. Ihr Arbeitgeber stockt dieses reduzierte Gehalt um 20 Prozent auf. Dieser Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Zusätzlich ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 80 Prozent Ihrer bisherigen Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, um die Renteneinbußen durch das reduzierte Gehalt abzufedern.
Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld können während der Altersteilzeit entfallen können.
Sozialversicherungsbeiträge während der Altersteilzeit
Während der gesamten Dauer der Altersteilzeit, einschließlich der Freistellungsphase, werden die üblichen Beiträge zur Sozialversicherung weitergezahlt. Das bedeutet, dass Sie auch in der Freistellungsphase sozialversicherungsrechtlich als beschäftigt gelten.
Für gesetzlich krankenversicherte Personen bedeutet dies, dass ein grundsätzlicher Anspruch auf Krankengeld auch während der Freistellungszeit besteht. Zudem bleibt Ihr Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zu den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) bestehen.
Fazit: Altersteilzeit bietet nahtlosen Übergang
Die Altersteilzeit bietet einen gleitenden Übergang von der Vollzeitbeschäftigung in den Ruhestand, indem Sie Ihre Arbeitszeit auf 50 Prozent reduzieren können. Diese Regelung steht Ihnen ab dem 55. Lebensjahr offen, sofern Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit ausreichend sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Es gibt verschiedene Modelle zur Gestaltung der Arbeitszeit, die Sie individuell mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren können. Ihr Gehalt wird während der Altersteilzeit halbiert, jedoch um 20 Prozent aufgestockt, wobei dieser Betrag steuer- und sozialabgabenfrei ist. Ihr Arbeitgeber übernimmt zudem mindestens 80 Prozent Ihrer bisherigen Rentenversicherungsbeiträge, um Renteneinbußen auszugleichen.
Während der gesamten Altersteilzeit, einschließlich der Freistellungsphase, bleiben die Sozialversicherungsbeiträge bestehen, was Ihnen weiterhin Ansprüche auf Krankengeld und Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung sichert.