Ermöglichen Sie Ihren mitarbeitenden Familienmitgliedern eine betriebliche Altersversorgung. Voraussetzung dafür ist ein steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis.
Dieses muss folgende Kriterien erfüllen:
Im Rahmen des Angestelltenverhältnisses kann auch für familienangehörige Mitarbeiter eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet werden. Der Clou: Bei richtiger Gestaltung entfällt sogar die Angemessenheitsprüfung durch das Finanzamt.
Gern ermitteln unsere Experten in einem ausführlichen Beratungsgespräch, welcher Durchführungsweg für Sie und Ihre Mitarbeiter am besten geeignet ist. Vereinbaren Sie dazu einen Termin.