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bAV für familienangehörige Mitarbeiter

Ermöglichen Sie Ihren mitarbeitenden Familienmitgliedern eine betriebliche Altersversorgung. Voraussetzung dafür ist ein steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis.

Dieses muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Eindeutig nachweisbare Vertragsabsprachen und tatsächliche Durchführung des Arbeitsverhältnisses
  • Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft bei Ehegatten
  • Angemessene Vergütungshöhe im Fremdvergleich

Im Rahmen des Angestelltenverhältnisses kann auch für familienangehörige Mitarbeiter eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet werden. Der Clou: Bei richtiger Gestaltung entfällt sogar die Angemessenheitsprüfung durch das Finanzamt.

Gern ermitteln unsere Experten in einem ausführlichen Beratungsgespräch, welcher Durchführungsweg für Sie und Ihre Mitarbeiter am besten geeignet ist. Vereinbaren Sie dazu einen Termin.

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