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Wichtige Informationen zur Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)

Zum 14. September 2019 tritt die neue Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) in Kraft. Im Rahmen dieser Richtlinie gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen für Zahlungsabwicklungen und Kontenzugriffe, wie beispielsweise eine Authentifizierung, welche durch zwei Faktoren (z.B. Eingabe einer PIN und einer TAN) erfolgt.

Des Weiteren ist hierüber der Zugriff von Drittanbietern auf Kontodaten geregelt. Diese dürfen maximal 90 Tage einsehen, nach erfolgter Zustimmung durch Sie können auch weitere Daten übermittelt werden. Ihre Einwilligung erteilen Sie mit Eingabe einer weiteren TAN.

Unser Rechenzentrum, welches auch von den Volks- und Raiffeisenbanken genutzt wird, setzt die Anforderungen der PSD2 sukzessive um und hat bereits die notwendigen Vorkehrungen getroffen. Greift einer der Anbieter der Finanzsoftware jedoch bereits über die für September 2019 bereitstehende Schnittstelle zu, erfolgt hierdurch automatisch bei jeder Datenaktualisierung der Software (in den meisten Fällen per App) der Versand einer TAN. Dies kann ggf. je nach Einstellungen der App auch erfolgen, wenn Sie nicht eingeloggt sind. Auch bei jedem Kontenabruf wird über unser Rechenzentrum automatisch eine TAN angefordert.

Der jeweilige Softwareanbieter hat nun Sorge zu tragen, dass die Software PSD2-konform auch die Möglichkeit bietet, diese erhaltene TAN entsprechend einzugeben. Bei einigen Anbietern ist dies jedoch noch nicht der Fall, sodass es zu der beschriebenen Konstellation kommt. Bitte prüfen Sie zunächst, ob die verwendete Software in der neuesten Version verwendet wird. Ggf. können Sie die Umsatzabfrage auf maximal 90 Tage einstellen, sodass kein TAN-Versand mehr erfolgt. Nutzen Sie die aktuelle Version und der Anbieter stellt keine Möglichkeit zur TAN-Eingabe bereit, wenden Sie sich bitte an diesen, da wir hierauf leider keinen Einfluss nehmen können. Wir empfehlen Ihnen zudem, den Automatismus der App-Aktualisierung über Ihre Handyeinstellungen zu deaktivieren, damit die TANs nur dann versandt werden, wenn Sie diese auch benötigen. Nicht benötigte und somit nicht verwendete TANs können in einer gewissen Stückzahl bzw. bei Häufung aus Sicherheitsgründen zu einer Sperrung des TAN-Verfahrens führen.