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Datum
26.06.2018

Wartezeiten bei Versicherungen – und wo es keine gibt

Nicht immer greift der Versicherungsschutz sofort. Bei manchen Policen müssen Versicherte bestimmte Wartezeiten in Kauf nehmen – bei anderen nicht. Ein Check-up verhindert böse Überraschungen.

Wartezeiten bei Versicherungen – und wo es keine gibt
(sturti / iStock)

Warum eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abschließen? Läuft doch alles prima im Job. Nur: Wenn sich arbeitsrechtliche Probleme dann plötzlich doch abzeichnen, könnte es für diese Police schon zu spät sein. Denn in der Regel besteht bei dieser Versicherung eine dreimonatige Wartezeit. Das heißt: Wenn zum Beispiel der Aufhebungsvertrag auf dem Tisch liegt, muss die Police schon mindestens drei Monate unterzeichnet sein, damit die Versicherung die Kosten für Anwalt oder Prozess übernimmt.

Versicherungsschutz einmal im Jahr überprüfen

Der Arbeitsrechtsschutz ist nur ein Beispiel. Auch andere Policen enthalten Wartezeiten. So müssen Privatpatienten mitunter acht Monate versichert sein, damit ihre Krankenversicherung auch bei Entbindungen oder einer Psychotherapie greift (siehe Infografik).

Versicherungsschutz

„Für den Verbraucher ist es nicht einfach, den Überblick zu bewahren“, weiß Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen bei MLP. Und wer habe schon Lust, sich ohne direkte Betroffenheit mit den verschiedenen Bedingungen von Versicherungen auseinanderzusetzen?

Auch deshalb bieten MLP Berater ihren Kunden jährliche Check-up-Gespräche an, in denen sie sich gemeinsam den bestehenden Versicherungsschutz genau anschauen. Passt er noch zur aktuellen Lebenssituation – oder gibt es Änderungsbedarf? „Dabei haben die Experten auch die jeweiligen Wartezeiten im Blick, um einen rechtzeitigen Abschluss sicherzustellen“, betont Schwarz. So gibt es keine bösen Überraschungen.

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