Steuerentlastungsgesetz 2022 im März beschlossen
Nach der Einigung des Koalitionsausschusses auf drei steuerliche Maßnahmen im Februar 2022 hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Entwurf verabschiedet. Das Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde am 16. März final festgelegt. Die Entlastung für Bürgerinnen und Bürger hat die Regierung aufgrund der steigenden Energiepreise und Lebenshaltungskosten beschlossen.
Die Zustimmung des Parlaments und des Bundesrats steht noch aus. Ein Abschluss des Verfahrens und das Inkrafttreten der Steuerersparnisse sind aber noch in der ersten Jahreshälfte 2022 zu erwarten. Die Maßnahmen gelten dann rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.
Höhere Werbungskosten-Pauschale
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren zunächst von einer Pauschale von 1.200 Euro für Werbungskosten. Diese ist somit um 200 Euro höher als bisher. In der Steuererklärung können die Werbungskosten ohne Nachweise bis zum genannten Maximalbetrag angesetzt werden. Mit der höheren Pauschale profitieren mehr Beschäftigte von einer geringeren Steuerlast. So auch zum Beispiel Personen, die bisher wegen eines kurzen Anfahrtswegs zum Arbeitsplatz weniger Werbungskosten ansetzen konnten.
Anheben der Entfernungspauschale
Auch die Entfernungspauschale wird angehoben. Ab dem 21. gefahrenen Kilometer können Fernpendler künftig 38 Cent pro Kilometer von der Steuer absetzen. Das sind drei Cent mehr als zuvor. Die Maßnahme ist bis 2026 befristet und sollte eigentlich ab dem 1. Januar 2024 greifen. Die steigenden Spritpreise sorgen nun dafür, dass das Vorhaben vorgezogen wird.
Aber: Diese Art der Unterstützung von Pendlern wird insbesondere von Klimaschützern kritisch betrachtet. Daher ist unklar, ob und wann eine Neubewertung der Pendlerpauschale im Allgemeinen erfolgt.
Ansteigender Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag umschreibt den steuerfreien Betrag jedes Arbeitnehmers. Er lag bisher für Singles bei 9.984 Euro und wird nun auf 10.347 Euro angehoben. Das heißt: Erst ab 10.348 Euro wird Einkommensteuer fällig. Bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehe- bzw. Lebenspartnern gilt der doppelte Betrag.
Weitere Maßnahmen zur Entlastung
Im Zuge des Steuerentlastungsgesetzes plant die Regierung weitere Erleichterungen. So entfällt etwa die EEG-Umlage. Diese Ersparnis soll eigentlich konkret von Energielieferanten an Kundinnen und Kunden weitergegeben werden. Beim Absenken der Umlage ist dies allerdings nicht geschehen.
Direkte Entlastung gibt es hingegen durch den Heizkostenzuschuss. Diesen erhalten alle Bezieher von Wohngeld und einige BAföG-Empfänger.